EU-P 0515-21EK1 Lieferung von TFT-Displays und Displaycontrollern Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0515-21EK1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0515-21EK1 Lieferung von TFT-Displays und Displaycontrollern
Die Fraport AG setzt TFT-Displays und Displaycontroller für den Ausbau und die Instandhaltung der bestehenden Fluginformationsanlage am Flughafen Frankfurt ein.
Diese Displays und Displaycontroller werden zur Anzeige von Fluginformationen sowie zur Darstellung von Wegeführungsinformationen genutzt.
Das primäre Ziel des Projektes ist die Lieferung der TFT-Displays und Displaycontroller für den Frankfurter Flughafen.
Die TFT-Displays und Displaycontroller sind gemäß den Anforderungen der Fraport AG durch den Auftragnehmer bereitzustellen.
Angestrebter Vertragsbeginn ist der 01.02.2022 mit einer Vertragsdauer von vier Jahren.
Weitere Angaben unter II.2.4
Fraport setzt TFT-Displays und Displaycontroller für den Ausbau und die Instandhaltung der bestehenden Fluginformationsanlage am Flughafen Frankfurt ein.
Diese Displays und Displaycontroller werden zur Anzeige von Fluginformationen sowie zur Darstellung von Wegeführungsinformationen genutzt.
Die Ansteuerung bzw. Versorgung der Displays mit Flugdaten und Anzeigeinhalten erfolgt hierbei über das am Frankfurter Flughafen genutzte Fluginformationssystem TRAVIS (Traveller Information Display System). Zusammenfassend werden folgende Produkte eingesetzt:
1. Displays
2. Displaycontroller
3. Adapter für Displaycontroller
Die TFT-Displays werden mit 43“, 49“, 55“ und 65" Diagonalen benötigt, sie müssen jeweils den allgemeinen CE (FCC) Richtlinien unterliegen.
Es werden ausschließlich TFT-Displays und Displaycontroller eingesetzt, die für den 24/7 Dauerbetrieb ausgelegt sind.
Die Displays und Controller müssen dem SDM (Smart Display Modul / intel SDM) Standard entsprechen. Die Displays müssen mit einem Slot zur Aufnahme der entsprechenden SDM Controller ausgestattet sein.
Der SDM-Controller muss dabei vollständig im Display integrierbar sein. TFT-Display und Displaycontroller müssen als zwei separate Einheiten physikalisch voneinander getrennt sein.
Für eine Übergangszeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn können die 55“ Displays auch mit einem OPS-Slot (Open Pluggable Specification) ausgeliefert werden. Für alle anderen Monitortypen bzw. -größen gilt diese Ausnahmeregelung nicht.
Folgende Planmengen sind Gegenstand der Ausschreibung (geplante Abnahme über 4 Jahre, ohne Abnahmeverpflichtung):
43" TFT-Displays: 1.875 Stück
49" TFT-Displays: 400 Stück
55" TFT-Displays: 460 Stück
65" TFT-Displays: 20 Stück
Displaycontroller: 2.500 Stück
Adapter für Displaycontroller: 100
Für alle Displays sind entsprechende elektrische Erstprüfung durch den Auftragnehmer durchzuführen. Der Auftragnehmer hat vor der ersten Inbetriebnahme der Geräte das technische Servicepersonal von Fraport im Rahmen einer Schulungsmaßnahme bezüglich der Inbetriebnahme und Konfiguration der Endgeräte in ausreichendem Maße zu befähigen.
Es sind Vorschriften und Prüfungsvorgaben, wie beispielsweise einschlägige Vorschriften der EU (CE-Zeichen, Umweltnormen) Betriebs- und Elektrosicherheit und Brandschutz einzuhalten.
Für alle genannten Positionen werden in der Leistungsbeschreibung die konkreten technischen und funktionalen Anforderungen benannt.
Um sicherzustellen, dass die Anforderungskriterien erfüllt sind, behält sich Fraport vor, Testgeräte bei den wirtschaftlichsten Bietern unentgeltlich vor Erteilung des Zuschlags einzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0515-21EK1, D-000914, Lieferung von TFT-Displays und Displaycontrollern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]