Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-154
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schwalbach
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheingau-taunus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen in Gemarkungen der Stadt Idstein und der Stadt Taunusstein sowie Abfuhr und Entsorgung des dabei anfallenden Schnittgutes
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen Teilbereich 1 Idstein-Heftrich und Idstein-Kröftel
Gemarkung Idstein Heftrich und Idstein Kröftel
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen, Teilbereich 1 Idstein-Heftrich und Idstein-Kröftel (180 Streuobstbäume).
Ausführungsfrist Pflegemaßnahmen:
Jedes Los umfasst 3 Pflegedurchgänge jeweils vom 01.10. - 01.03. in den Winterhalbjahren 2022/2023, 2023/2024, 2025/2026.
Die Leistungserbringung hat bei allen Losen und bei jedem Pflegedurchgang in 2 Teilleistungen zu erfolgen:
Teilleistungszeitraum 1: vom 01.10.-31.12. (4. Quartal): 100 Obstbäume Teilleistungszeitraum 2: vom 01.01.-01.03. (1. Quartal des Folgejahres): restliche Obstbäume des jeweiligen Loses (sh. Vergabeunterlagen, Datei "Info_Schnitt").
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen Teilbereich 2 Idstein-Heftrich
Gemarkung Idstein Heftrich
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen, Teilbereich 2 Idstein-Heftrich (166 Streuobstbäume).
Ausführungsfrist Pflegemaßnahmen:
Jedes Los umfasst 3 Pflegedurchgänge jeweils vom 01.10. - 01.03. in den Winterhalbjahren 2022/2023, 2023/2024, 2025/2026.
Die Leistungserbringung hat bei allen Losen und bei jedem Pflegedurchgang in 2 Teilleistungen zu erfolgen:
Teilleistungszeitraum 1: vom 01.10.-31.12. (4. Quartal): 100 Obstbäume Teilleistungszeitraum 2: vom 01.01.-01.03. (1. Quartal des Folgejahres): restliche Obstbäume des jeweiligen Loses (sh. Vergabeunterlagen, Datei "Info_Schnitt").
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen Teilbereich 3 Idstein-Heftrich
Gemarkung Idstein Heftrich
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäume, Teilbereich 3 Idstein-Heftrich (169 Streuobstbäume).
Ausführungsfrist Pflegemaßnahmen:
Jedes Los umfasst 3 Pflegedurchgänge jeweils vom 01.10. - 01.03. in den Winterhalbjahren 2022/2023, 2023/2024, 2025/2026.
Die Leistungserbringung hat bei allen Losen und bei jedem Pflegedurchgang in 2 Teilleistungen zu erfolgen:
Teilleistungszeitraum 1: vom 01.10.-31.12. (4. Quartal): 100 Obstbäume Teilleistungszeitraum 2: vom 01.01.-01.03. (1. Quartal des Folgejahres): restliche Obstbäume des jeweiligen Loses (sh. Vergabeunterlagen, Datei "Info_Schnitt").
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen Teilbereich 4 Idstein-Heftrich und Taunusstein-Orlen
Gemarkung Idstein-Heftrich und Taunusstein-Orlen
Pflegemaßnahmen an Streuobstbäumen, Teilbereich 4 Idstein-Heftrich und Taunusstein-Orlen (173 Streuobstbäume).
Ausführungsfrist Pflegemaßnahmen:
Jedes Los umfasst 3 Pflegedurchgänge jeweils vom 01.10. - 01.03. in den Winterhalbjahren 2022/2023, 2023/2024, 2025/2026.
Die Leistungserbringung hat bei allen Losen und bei jedem Pflegedurchgang in 2 Teilleistungen zu erfolgen:
Teilleistungszeitraum 1: vom 01.10.-31.12. (4. Quartal): 100 Obstbäume Teilleistungszeitraum 2: vom 01.01.-01.03. (1. Quartal des Folgejahres): restliche Obstbäume des jeweiligen Loses (sh. Vergabeunterlagen, Datei "Info_Schnitt").
Abfuhr und Entsorgung Schnittgut Teilbereich A Idstein-Heftrich und Idstein-Kröftel
Gemarkung Idstein-Heftrich und Idstein-Kröftel
Abfuhr und Entsorgung von Schnittgut von Obstbäumen der Lose 1 und 2 (Schnittgut von ca. 346 Streuobstbäumen).
Ausführungsfrist Abfuhr und Entsorgung:
Jedes Los umfasst drei Durchgänge in den Winterhalbjahren 2022/2023, 2023/2024, 2025/2026.
Leistungserbringung hat bei allen Losen und bei jedem Durchgang in 2 Teilleistungen zu erfolgen:
Teilleistungszeitraum 1: nach Abschluss der 1. Teilleistung Pflegemaßnahmen bis spätestens 28. Februar: Schnittgut von 100 Obstbäumen.
Teilleistungszeitraum 2: bis spätestens 31. März: Schnittgut der restlichen Obstbäume des jeweiligen Loses (sh. Vergabeunterlagen, Datei "Info_Entsorgung").
Abfuhr und Entsorgung Schnittgut Teilbereich B Idstein-Heftrich und Taunusstein-Orlen
gemarkung Idstein-Heftrich und Taunusstein-Orlen
Abfuhr und Entsorgung von Schnittgut von Obstbäumen der Lose 3 und 4 (Schnittgut von ca. 342 Streuobstbäumen).
Ausführungsfrist Abfuhr und Entsorgung:
Jedes Los umfasst drei Durchgänge in den Winterhalbjahren 2022/2023, 2023/2024, 2025/2026.
Leistungserbringung hat bei allen Losen und bei jedem Durchgang in 2 Teilleistungen zu erfolgen:
Teilleistungszeitraum 1: nach Abschluss der 1. Teilleistung Pflegemaßnahmen bis spätestens 28. Februar: Schnittgut von 100 Obstbäumen.
Teilleistungszeitraum 2: bis spätestens 31. März: Schnittgut der restlichen Obstbäume des jeweiligen Loses (sh. Vergabeunterlagen, Datei "Info_Entsorgung").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignung Pflegemaßnahmen: 2 Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter Aufträge nach den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Qualitätsanforderungen (sh. Vergabeunterlagen, Datei "Info_Schnitt") und in ähnlichem Umfang ausgeführt hat, nicht älter als 10 Jahre; - Benennung der ausführenden Person/en sowie deren fachliche Qualifikation für den fachgerechten Schnitt von hochstämmigen Obstbäumen durch Vorlage des Zertifikates einer erfolgreich abgeschlossenen mehrtägigen Ausbildung bei anerkannten Streuobst-Experten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsstellung Pflegemaßnahmen:
Innerhalb eines jeden der drei Pflegedurchgänge ist eine Teilrechnung über die gepflegten 100 Bäume bis zum 31.12. zu stellen. Die zweite Teilrechnung eines jeden Pflegedurchganges ist bis zum 31.03. zu stellen.
Rechnungsstellung Abfuhr und Entsorgung:
Die Rechnung ist nach Durchführung eines jeden der drei Durchgänge bis spätestens zum 30.04. zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland