KiTa-Verpflegung Referenznummer der Bekanntmachung: 6095-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wölfersheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61200
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woelfersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa-Verpflegung
Lieferung der Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeberin ist die hessische Gemeinde Wölfersheim. Sie plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung der Mittagsverpflegung für die örtlichen Kindertagesstätten. Am Mittagessen nehmen ca. 43.554 Personen pro Jahr teil, dies entspricht etwa 173 Essen pro Tag. Diese Zahlen ergeben sich aus den von den Eltern angemeldeten Mittagessen.Die Angaben über den voraussichtlichen, täglichen Lieferumfang begründen keinen Anspruch des Bieters auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Jegliche Änderungen, insbesondere aber wesentliche Änderungen in Höhe von 10 % oder mehr gegenüber der angegebenen Anzahl der voraussichtlich täglich durchschnittlich, bereitzustellenden liefernden Essensportionen, werden dem Bieter möglichst frühzeitig mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.