Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 51 Zusätzliche Leistungen, Umweltmaßnahmen und Flächenerwerb sowie Überarbeitung WRRL
Der bisherige Auftrag im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 7.1 (Appenweier-Hohberg) umfasst nach der Leistungsbeschreibung zum LBP (Pos. 3.6 der Leistungsbeschreibung) die Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse zu planen, wobei hier bahneigenen und Bundes- bzw. öffentlichen Flächen sowie Ökokonten zu beachten sind. Des Weiteren sind die Informationen über die tatsächliche und rechtliche Flächenverfügbarkeit bereitzustellen, was über die Maßnahmenblätter und das Grunderwerbsverzeichnis erfolgt. Die Übergabe von Umringen an das DB-Flächenmanagement sowie an den technischen Planer für Grunderwerb und Bauwerksverzeichnis ist in der Pos. 3.13 der Leistungsbeschreibung festgehalten. Hierbei handelt es sich jeweils um einmalige Leistungen. Der Planer wird nunmehr aufgrund erheblicher Probleme bei der Sicherstellung der erforderlichen Ausgleichsflächen aufgrund des sehr hohen Bedarfs zur Erbringung folgender zusätzlicher Leistungen aufgefordert, eine regelmäßige fachliche Unterstützung des Fachbereichs Umwelt und des DB Flächenmanagement bei der Flächensuche sowie zur Umsetzung der vorgezogenen Umweltmaßnahmen zu leisten. Zusätzlich ist die vom Planer geleistete Zuarbeit zum Fachbericht WRRL auf Grund des seit 01.01.2022 gültigen 3. Bewirtschaftungsplanes zu überarbeiten.
Die auszuführende Leistung basiert auf den derzeitigen Planungsergebnissen und setzt eine hohe Detailkenntnis in den fachspezifischen Umweltbelangen voraus. Diese müsste erst mit erheblichen Zeitaufwand von einem neuen AN erlangt werden, was zu einem Mehraufwand an Kosten führen würde.