Gesundheits-, Sicherheitskennzeichnung, Prüfplaketten und Amtsschilder Referenznummer der Bekanntmachung: 331-2022-0210
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach a.M.
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesundheits-, Sicherheitskennzeichnung, Prüfplaketten und Amtsschilder
Kauf und Lieferung von Schildern für die Gesundheits- und
Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten gemäß ASR A 1.3
bzw. DIN EN ISO 7010, Prüfplaketten und Amtsschildern für zunächst drei Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption für die Auftraggeberin.
Rettungs- und Brandschutzzeichen
Der geschätzte Abnahmewert für Rettungs- und Brandschutzzeichen beträgt 330.000,00 € brutto, der Höchstabnahmewert 363.000.00 € brutto. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht durch die Auftraggeberin nicht.
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Gebots-/Verbots-/ und Warnschilder
Der geschätzte Abnahmewert für Gebots-/Verbots-/ und Warnschilder beträgt 197.000,00 € brutto, der Höchstabnahmewert 216.700,00 € brutto.
Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht durch die Auftraggeberin nicht.
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Prüfplaketten
Der geschätzte Abnahmewert für Prüfplaketten beträgt 100.000,00 € brutto, der Höchstabnahmewert 110.000,00 € brutto.
Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht durch die Auftraggeberin nicht.
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Amtsschilder
Der geschätzte Abnahmewert für Amtsschilder beträgt 50.000,00 € brutto, der Höchstabnahmewert 55.000,00 € brutto.
Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht durch die Auftraggeberin nicht.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Referenzen
Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten
Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage ande-
rer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärung Sanktionen Russland" unterschrieben abzugeben.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.