Beschaffung von Endlosdrucksystemen und Fullservice-Leistungen für das Druckzentrum der HZD Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0049
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Endlosdrucksystemen und Fullservice-Leistungen für das Druckzentrum der HZD
Beschaffung von zwei Hochleistungsendlosdrucksystemen (Duplex) und Fullservice-Leistungen für das Druckzentrum der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
Auftraggeber:
Land Hessen, vertreten durch die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Lieferort:
Druckzentrum der HZD
Mackenzeller Str. 3
36088 Hünfeld
Beschaffung von 2 Hochleistungsendlosdrucksystemen (Duplex) für das Druckzentrum der HZD am Standort Hünfeld. Es wird ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag abgeschlossen, der die Lieferung sowie den Fullservice beider Systeme vor Ort (inkl. aller für die Reparatur und Wartung benötigten Ersatz- und Verschleißteile, aller benötigten Schmier- und Reinigungsstoffe, Betreuung der Maschinensteuerungssoftware einschl. Updates, ggf. erforderliche Konfigurationsanpassungen, An- und Abfahrten, Arbeitsleistung, aller sonstigen Nebenkosten wie z.B. Übernachtungskosten bei längeren Einsätzen.Servicezeiten: werktags Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.Leistungen nur durch qualifiziertes Fachpersonal) umfasst.Der Auftragnehmer übernimmt den Abbau, Umbau und Abtransport der vorhandenen Systeme inkl. Entsorgung.Es obliegt dem Auftragnehmer die vorhandenen Aufroller, Abwickler sowie Wendeeinheiten in die neuen Hochleistungsendlosdrucksysteme (Duplex) zu integrieren.Die neuen Hochleistungsendlosdrucker müssen in der vorhandenen Produktionsumgebung ohne bauliche Veränderung des Gebäudes betrieben werden. Sie sind mit schwarzer Tinte zu betreiben, die Kosten hierfür sowie die anfallenden Klicks sind in den monatlichen Fullservicepreis mit einzupreisen. Geschätzte Produktion:Insg. 70 Mio. Seiten jährlich (560 Mio. Seiten über 8 Jahre) auszugehen. Die Abrechnung der Klicks erfolgt 1x jährlich rückwirkend anhand der Zählerstände. Zusätzliche Klicks werden gesondert vergütet. Es ist von einer Menge von max. 20 Mio. zusätzlichen Klicks über 8 Jahre auszugehen. Eine Hochrüstbarkeit auf Vollfarbdruck 4/4 der Drucker vor Ort, ohne Abbau oder örtlicher Veränderung der Anlage, muss möglich sein. Die Dauer der Hochrüstung darf 6 Arbeitstage nicht überschreiten. In der Ausbaustufe auf Vollfarbdruck werden im Falle von reinen s/w Druckjobs nur die Klickkosten für s/w berechnet. Alle Komponenten der Drucker sind für das deutsche Elektronetz ausgelegt und die einschlägigen Normen und Standards werden eingehalten. Die Drucker müssen unter den vorhandenen klimatischen Bedingungen arbeiten: Durchschnittliche Raumtemperatur von ca. 25°C; Luftfeuchtigkeit von ca. 40-60%. Unter den Druckerfüßen sind Lastverteilerplatten anzubringen. IT-Grundschutz, müssen die angebotenen Systeme inkl. der Perepheriegeräte die Anforderungen aus der aktuellsten Ergänzungslieferung des BSI von Bausteinen wie SYS.4.1Drucker,Kopierer und Multifunktionsgeräte, SYS-Bausteine für die eingesetzten Betriebssysteme,SYS 4.3 Eingebettete Systeme,IND-Bausteine einhalten. Die Systeme können die Grammatur 60 bis 160 g/m² bedrucken
und eine Papierbreite von 165 bis 540 mm verarbeiten. Sie haben mind. die Druckauflösung von 600 x 600 dpi. Sie verfügen im Druckmodus Two-up über je eine Druckgeschwindigkeit von mindestens 1000 A4 Seiten pro Minute im Duplexdruck, bzw. 75 m/min;Einen Pinless-Papiertransport mit automatischer Spannungskontrolle; Eine grafische Benutzeroberfläche in deutscher Sprache;Je Drucker über 2 Netzwerkkarten (RJ45, Kupferports) mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mind. 1 GBit/s. Bei Vollfarbdruck muss das Farbprüfspektrum abschaltbar sein. Sie müssen auch im Vollfarbbetrieb ohne Ausschnitt/Randabschnitt und ohne Absauganlage betrieben werden. In beiden Druckmodi muss der Druck sowohl One-up als auch Two-up möglich sein. Simplexdruck im Twin-Betrieb erzeugt keine Usercharge-Kosten in der durchlaufenden aber nicht genutzten Einzeldruckkomponente.Die Papieraufnahme und Verarbeitung erfolgt pinless von Rollen. Im Duplexdruck muss eine permanente Synchronitätsprüfung erfolgen. Die Umrüstbarkeit auf höhere und niedrigere Geschwindigkeit muss softwaretechnisch ohne Umbaumaßnahmen physischer Komponenten, auch temporär vor Ort möglich sein. Geschwindigkeitsreduzierungen müssen jederzeit kostenfrei vom Operator vorgenommen werden können. Es muss eine Formularhöhe von 8 bis 12 Zoll, in Schritthöhen von 1/6 Zoll verarbeitet werden können. Eine Druckbreite von mind. 420 mm muss gewährleistet sein. Die Anbindung an eine vorhandene Drucknachbearbeitungsanlage(Hunkeler POPP6 Schneideanlage) muss realisiert werden. Ist ein Betrieb mit den vorhandenen Ab- und Aufrollern der Fa. Hunkeler nicht möglich, ist durch den AN ein geeigneter Ersatz mit Einpreisung der entsprechenden Wartungskosten anzubieten. Bei Weiternutzung bzw. Umrüstung der vorhandenen Geräte sind diese ebenfalls in der Wartung mit anzubieten und einzupreisen. Für die vorhandenen Altgeräte muss eine kostenfreie Rücknahme mit fachgerechter Entsorgung gewährleistet werden. Die Dokumentenechtheit (ISO 12757-2) der gedruckten Erzeugnisse auf den angebotenen Hochleistungsendlosdruckern (auf handelsüblichem Endlospapier) muss ohne zusätzliche Veredlung gewährleistet sein, dies ist durch ein Zertifikat nachzuweisen. Die Erweiterbarkeit um Sicherheitstinten muss vor Ort möglich sein. Das Drucken von Microschrift partiell ist möglich. Die Verarbeitung von marktüblichem Papier darf produktionsbedingt zu keiner wesentlichen Veränderung des Papierformates durch bspw. hitzebedingte oder physikalische Einwirkungen (Eingangsformat entspricht dem Ausgangsformat) führen. Toleranzbereich:<1mm auf der gesamten Papierbreite und auf 12" Papierlänge.Seitenbeschreibungssprachen: AFP (IPDS);PDF;PCL6; Postscript.Sie haben eine automatische Spracherkennung und direkte Umschaltung für PostScript, PDF, AFP und PLC6.Die Übertragungsgeschwindigkeit der Netzwerkkarten (RJ45, Kupferports) ist hochrüstbar auf 10 GBit/s.Sie verarbeiten die von der Spoolsteuerungssoftware PRISMA-production V5.07 (und höher) erzeugten Druckdaten 1:1.Die Daten werden im IPDS Mode mit AFP Datenstrom übertragen.Es sind ausschließlich original Ersatz- und Verschleißteile einzusetzen.Im Störungsfall trifft Personal des AN innerhalb der Servicezeiten, spätestens 4 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung vor Ort ein.Eine deutschsprachige Hotline muss werktags Mo.-Fr. von 06:00 bis 22.00 Uhr zur Störungsannahme vorhanden sein. Störungsannahme und Störungsanalyse muss ohne (unzulässigen) Fernzugriff erfolgen.Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile sind für die Systeme für mind. 10 Jahre ab Systemlieferung der 2. Anlage verfügbar.Während einer Wartung steht die zweite Anlage mit allen Funktionen vollumfänglich zur Verfügung.Ein Wartungsplan ist mit Angebotsabgabe einzureichen.Vorinstallierte Betriebssystemsoftware- und Firmware-Versionen sind auf dem jeweiligen aktuellen Stand zu halten und im Zuge der Wartungsarbeiten kostenfrei aufzurüsten.Für alle Anlagenteile sind in Papier- und in elektronischer Form kostenlose Bedienungs- und Wartungsanleitungen in deutscher Sprache, sowie eine Liste der Ersatz- und Verschleißteile als auch der Verbrauchsmaterialien in jeweils aktueller Version mitzuliefern.Es werden Schulungsmaßnahmen für 13 Operatoren und 5 Key-Operatoren durchgeführt mit dem Ziel der vollständigen Bedienung und Nutzung der bestehenden Analyse- und Auswertungsfunktionen, sowie die Beseitigung kleiner Störungen.Die Schulungen sind verteilt auf 2 Schichten über einen Zeitraum von zwei Wochen durchzuführen.Die Schulungen finden in deutscher Sprache statt.Schulungsunterlagen (Anwender- und Operator-Handbücher sowie Key-Operator Handbücher bzw. Administrationshandbücher) werden in deutscher Sprache auf dem aktuellsten Stand in Papierform sowie elektronisch bereitgestellt.Es ist ein Schulungsplan mit Angebotsabgabe einzureichen.Das Maschinengehäuse beinhaltet keine dioxin- oder furanbildende Stoffe.Gehäusekunststoffe sind ohne PBB (polybromierte Biphenyle), PBDE (polybromierte Diphenylether),Chlorpafine.Die Geräuschemission eines Hochleistungsendlosdruckers unter Produktivbedingungen (Volllast) darf den Schalldruckpegel (LpAm) von 80 dB (A) nicht übersteigen. Der Bieter muss mit entsprechenden Eigenerklärungen für die Anlagenteile diesen Nachweis erbringen und nach der Installation durch Messung am Aufstellungsort nachweisen. Die Laufzeit des Fullservice-Vertrags beginnt am 01.10.2022, vorausgesetzt der erfolgreichen Lieferung des ersten Hochleistungsdrucksystems, und beträgt 48 Monate mit der Möglichkeit einer automatischen Verlängerung um 48 weitere Monate. Für eine Vertragslaufzeit von 96 Monaten ergibt sich der geschätzte Auftragswert von 3,5 Mio. € (netto, inkl. Kauf der Systeme). Innerhalb des 8 jährigen Zeitraums ist ein Umzug des Druckzentrums in neue Räumlichkeiten geplant. Es ist sicherzustellen, dass dieser Umzug möglich ist und der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber den Umzug begleitet. Die Anlieferung und Abtransport kann nur mittels 7,5 t bis 12 t Motorwagen mit Hebebühne, keine Anhänger oder Sattelauflieger, erfolgen. Die Außenstelle der HZD verfügt über keine Rampe und keinerlei Hilfsmittel zum Abladen der Anlagenteile. Der Gefahrübergang an den Auftragnehmer erfolgt mit Abbau der Altgeräte.Nach betriebsbereiter Aufstellung des Drucksystems müssen alle Druckanwendungen des Auftraggebers getestet und fehlerfrei ausgedruckt werden. Notwendige Setups sind vom Auftragnehmer zu programmieren.Ist die Funktionsprüfung erfolgreich, wird das System in den Tagesbetrieb eingebunden.Der Beginn der Installation der ersten Anlage ist voraussichtlich für Oktober 2022 vorgesehen, die volle Betriebsbereitschaft dieser Anlage muss spätestens zum 07. November 2022 erfolgen. Die zweite Anlage soll voraussichtlich im November 2022 aufgestellt werden und muss bis zum 19. Dezember 2022 die volle Betriebsbereitschaft erreicht haben.
Einmalige automatische Verlängerung um vier weitere Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren
(Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die den nachfolgend aufgeführten Anforderun-
gen entsprechen:
-Art: Druck von Dokumenten, Bescheiden und Formularen
-Umfang: Mindestens 30 Mio. Druckseiten pro Jahr
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden nament-
lich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 05. Januar 2016 akzeptiert. Mit dem Angebot sind einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklae-rung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB"). Des Weiteren weist die Vergabestelle die Bieter darauf hin, dass die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
2. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (76%) und die Leistung (24%).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.