Beschaffung von AutoDesk Lizenzen für FAIR Referenznummer der Bekanntmachung: 42/RV_FAIR AutoDesk Lizenzen_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fair-center.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von AutoDesk Lizenzen für FAIR
Für das Projekt FAIR wird beabsichtigt, zur Planung und Überwachung der Baustelle und Gewerke,
AutoDesk Einzelplatz Mietlizenzen zu beschaffen. Aus Kompatibilitätsgründen und Abhängigkeiten zu
Drittanbietersoftware sind zwingend die Softwareprodukte der Firma AutoDesk nötig.
Folgende Mietlizenzen sollen als fixes 3-Jahres-Abo (11.10.2022 - 10.10.2025) beschafft werden:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
***
Optional sind folgende 1-Jahres-Beschaffungen (10.10.2025 - 09.10.2026) vorgesehen:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
Die Option wird ausgeführt, wenn absehbar, nach dem vollendenten 2. Vertragsjahr das Projektende innerhalb der darauffolgenden nächsten 2 Jahre erfolgen wird. Für die Option ist ein aktueller Preis anzugeben. Ab 2023 kann der Bieter uns die ausschließlich herstellergebundenen Preisanpassungen weiterreichen, muss diese aber zwingend durch ein offizielles Schreiben oder allg. Veröffentlichung des Herstellers Autodesk nachweisen.
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt
Für das Projekt FAIR wird beabsichtigt, zur Planung und Überwachung der Baustelle und Gewerke,
AutoDesk Einzelplatz Mietlizenzen zu beschaffen. Aus Kompatibilitätsgründen und Abhängigkeiten zu
Drittanbietersoftware sind zwingend die Softwareprodukte der Firma AutoDesk nötig.
Folgende Mietlizenzen sollen als fixes 3-Jahres-Abo (11.10.2022 - 10.10.2025) beschafft werden:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
***
Optional sind folgende 1-Jahres-Beschaffungen (10.10.2025 - 09.10.2026) vorgesehen:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
Die Option wird ausgeführt, wenn absehbar, nach dem vollendenten 2. Vertragsjahr das Projektende innerhalb der darauffolgenden nächsten 2 Jahre erfolgen wird. Für die Option ist ein aktueller Preis anzugeben. Ab 2023 kann der Bieter uns die ausschließlich herstellergebundenen Preisanpassungen weiterreichen, muss diese aber zwingend durch ein offizielles Schreiben oder allg. Veröffentlichung des Herstellers Autodesk nachweisen.
Optional sind folgende 1-Jahres-Beschaffungen (10.10.2025 - 09.10.2026) vorgesehen:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
Die Option wird ausgeführt, wenn absehbar, nach dem vollendenten 2. Vertragsjahr das Projektende innerhalb der darauffolgenden nächsten 2 Jahre erfolgen wird. Für die Option ist ein aktueller Preis anzugeben. Ab 2023 kann der Bieter uns die ausschließlich herstellergebundenen Preisanpassungen weiterreichen, muss diese aber zwingend durch ein offizielles Schreiben oder allg. Veröffentlichung des Herstellers Autodesk nachweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 1. Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
Einzureichende Unterlagen:
- 3. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Einzureichende Unterlagen:
0. Angebotsformblatt sowie Preisblatt.xlsx
- 2. Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG). Als Teil der Datei 02 Eignungsformblätter
- 4. Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Als Teil der Datei 02 Eignungsformblätter
- 5. Ggf. auszufüllende Formblätter: Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und Verfügbarkeitserklärung wenn zutreffend (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft
Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer unterzeichneten Formblatt Verfügbarkeitserklärung
als Teil der Datei: "02 Eignungsformblätter"
- 6. Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Als Teil der Datei 02 Eignungsformblätter
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025/2026
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei "Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz
hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: 100% Preis
Aus den Angaben der Tabelle "04a Preisblatt.xlsx" wird wie folgt ein gewichteter Wertungspreis
gebildet:
Wertungspreis = "Gesamtpreis abzgl. Rabatt" Hauptauftrag * 90% + "Gesamtpreis abzgl.
Rabatt" Option * 10%
Der Wertungspreis dient nur dazu, um die Angebote/ Preise miteinander zu vergleichen.
Das wirtschaftlichste Angebot gemäß dem niedrigsten gewichteten Wertungspreis erhält
den Zuschlag.
Vertragsbestandteil während der gesamten Vertragsdauer sind ausschließlich die ungewichteten
Einzelpreise/Jahrespreise.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR2Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekam-mer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Un-wirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland