Großkehrmaschine mit Elektro-Wasserstoff-Hybrid Antrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 51-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Großkehrmaschine mit Elektro-Wasserstoff-Hybrid Antrieb
Los 1: Großkehrmaschiene:
kurze Beschreibung : Zwei-achsiges Fahrgestell mit Elektro-Wasserstoff- Hybrid Antrieb, zum Aufbau eines Kehraufbau mit einem Behältervolumen 6 m³ , einem Kehraggregat auf der rechten und linken Fahrzeugseite, Handsauganlage am Heck, Straßenwascheinrichtung und Hochdruckreiniger mit leichter Handlanze
Los 2: Kehrbehälter
kurze Beschreibung : Gesamtbehältervolumen min. 6m³ Bodenwanne
2-Achsiges-Fahrgestell
Daimler Str. 5
63450 Hanau
Zwei-achsiges Fahrgestell mit Elektro-Wasserstoff- Hybrid Antrieb, zum Aufbau eines Kehraufbau mit einem Behältervolumen 6 m³ , einem Kehraggregat auf der rechten und linken Fahrzeugseite, Handsauganlage am Heck, Straßenwascheinrichtung und Hochdruckreiniger mit leichter Handlanze
Kehrbehälter Gesamtvolumen min. 6m³
Daimler Str. 5
63450 Hanau
Kehrrichtbehälter
Mindestausstattung: Gesamtbehältervolumen min. 6m³ Bodenwanne, seitlich und an der Stirnwand mind.300 mm seitlich hochgezogen, aus hochwertigem Edelstahl V2A
Edelstahlrutsche am Heck
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Großkehrmaschine mit Elektro-, Wasserstoff und Hybridantrieb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kehrbehälter für Großkehrmaschine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.