Firewall-Infrastruktur mit Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073656
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firewall-Infrastruktur mit Serviceleistungen
Firewall-Infrastruktur mit Serviceleistungen
Die GIZ-Standorte in Deutschland gemäß Dokument B01_GIZ-Firewall_Leistungsbeschreibung Kapitel 3.
Die GIZ plant zur Anlagenerweiterung die Neubeschaffung mehrerer hochverfügbarer Next-Generation-Firewall-Systeme (NGFW) mit Application Intelligence, Stateful Inspection, Antivirus, AntiSpam, URL- / Web-Filter, Sandbox und VPN-Funktion. Zusätzlich werden noch ein NG-Firewall-Management-System und ein Log-Server benötigt.
Die zu beschaffenden Systeme sollen durch den zukünftigen Auftragnehmer installiert, konfiguriert und in Betrieb genommen werden.
Ausschreibungsgegenstände sind im Einzelnen:
a) NGFW-Hard- und Software incl. eines abgesetzten und einheitlichen Managements und aller notwendigen Lizenzen.
b) Sandbox
c) Zentraler Log-Server
d) Wartung und Service für die neu zu installierenden Systeme über die Dauer von 3 Jahren mit optionaler einseitiger Verlängerung um zweimal ein Jahr. Wartung und Service sollen im Sinne eines 3rd-Level-Supports für die GIZ erbracht werden, die die Systeme grundsätzlich als Eigenwarter betreibt.
- die Erweiterung der Anzahl der Standorte
- die Erweiterung der zu errichtenden Anlagen z.B. zur Erhöhung der Bandbreite
- die Wahl der standort-/clusterbezogenen Serviceklasse (Standard oder Premium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Controlware GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYRY6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.