81285394-SAP-Finanzmanagement Trainings Referenznummer der Bekanntmachung: 81285394
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81285394-SAP-Finanzmanagement Trainings
Die unternehmenseigene Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) qualifiziert die Mitarbeiter*innen der GIZ weltweit. Mit ihren kaufmännischen Lernangeboten, welche die AIZ gemeinsam mit dem Bereich Finanzen umsetzt, befähigt die AIZ die GIZ-Mitarbeiter*innen insbesondere dazu, das komplexe Projektfinanzmanagement der GIZ zu verstehen und entsprechend den gesetzlichen und kaufmännischen Vorgaben umzusetzen.
Das Projektfinanzmanagement der GIZ wird zu großen Teilen über SAP durchgeführt, daher stellen die Lernangebote zum "SAP: GIZ-Projektfinanzmanagement" ein Herzstück der kaufmännischen Lernangebote der AIZ dar.
Die kaufmännischen Fortbildungen, welche die AIZ gemeinsam mit dem "Bereich Finanzen" (BF) der GIZ anbietet, werden zu einem Teil von den Mitarbeiter*innen (internen Trainer*innen) aus dem BF durchgeführt. Der wachsende Bedarf an kaufmännischen Fortbildungen kann nur durch die Einbeziehung externer Trainer*innen abgedeckt werden.
Derzeit bietet die AIZ drei Trainingsformate an: "SAP-Projektfinanzmanagement für Einsteiger*innen", "SAP-Projektfinanzmanagement für Fortgeschrittene" sowie "SAP-Arbeitstechniken" in den vier Verkehrssprachen deutsch, englisch, spanisch und französisch. Alle Trainings werden virtuell per MS Teams durchgeführt. Ab 2023 sollen zudem virtuelle Sprechstunden angeboten werden, um den Praxistransfer der Trainings sicherzustellen. In den Sprechstunden sollen die Teilnehmer*innen nach den Trainings die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen, die sich aus der praktischen Anwendung ergeben.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die zu erbringende Leistung zielt darauf, die von der AIZ angebotenen SAP-Projektfinanzmanagement Trainings und Sprechstunden durchzuführen und die AIZ bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Schulungskonzepte und -unterlagen zu unterstützen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen mit einem Auftragnehmer (AN) zur Unterstützung der AIZ und des BF bei der Durchführung von kaufmännischen Lernangeboten.
Die zu erbringende Leistung beinhaltet die folgenden Arbeitspakete / Teilleistungen:
1. Durchführung der virtuellen Trainings zu "SAP: GIZ-Projektfinanzmanagement für Einsteiger*innen"
2. Durchführung der virtuellen Trainings zu "SAP-Arbeitstechniken. GIZ - Projektfinanzmanagement für erfahrene Anwender*innen";
3. Durchführung der virtuellen Trainings zu "SAP: GIZ-Projektfinanzmanagement für Fortgeschrittene";
4. Durchführung von virtuellen "Sprechstunden zu SAP: GIZ-Projektfinanzmanagement"
5. Konzeptionelle Beratung und Weiterentwicklung der Schulungskonzepte/ und - unterlagen
Alle Leistungen sind (zu unterschiedlichen Anteilen) in den vier Verkehrssprachen der GIZ - deutsch, englisch, französisch und spanisch - zu erbringen.
Für die Durchführung dieser Anzahl an Trainings und Sprechstunden wird ein Pool von 4 bis 8 Trainer*innen benötigt. Die Trainer*innen verfügen über sehr gute SAP-Kenntnisse, ein gutes kaufmännisches und finanzfachliches Grundlagenwissen sowie über sehr gute methodisch-didaktische Fähigkeiten und über Erfahrungen in der Durchführung virtueller SAP-Trainings. Der Trainer*innen-Pool deckt alle vier Verkehrssprachen der GIZ ab. Eine Einarbeitung in die Spezifika des GIZ-Projektfinanzmanagements erfolgt in der Einarbeitungsphase durch die "Beratung Finanzmanagement" (BFM) der GIZ. Der Auftraggeber erwartet die Bereitschaft, dass sich die Trainer*innen tief in die Besonderheiten des Projektfinanzmanagements der GIZ einarbeiten, um die Trainings in hoher fachlicher Qualität durchführen zu können.
Der Trainer*innen-Pool ist von Seiten des Auftragnehmers durch eine*n erfahrenen Projektmanager*in professionell aufzubauen und zu koordinieren. Diese Person hat die Gesamtkoordination des Auftragsinne, baut ein internes Wissensmanagement für die Trainer*innen über die Spezifika des GIZ-Projektfinanzmanagement auf und stellt die Qualität der durchgeführten Trainings sicher. Die Terminplanung erfolgt gemeinsam mit der AIZ jeweils im zweiten Halbjahr eines Jahres für das Folgejahr. Der/die Projektmanager*inerstellt eine Einsatzplanung der einzelnen Trainer*innen des Pools auf Grundlage der Terminplanung und tauscht sich regelmäßig mit der AIZ und der BFM aus, um ein optimales gemeinsames und effizientes Monitoring der Trainings aufzubauen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 2 Mio. EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 15 Personen
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 2 Mio. EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 15 Personen
Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Durchführung von virtuellen Gruppentrainings (mind. 5 TN pro Gruppe) für SAP-Anwender*innen (mehrsprachig), Schwerpunkt Finanzen, in den letzten 3 Jahren
Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Durchführung von virtuellen Gruppentrainings (mind. 5 TN pro Gruppe) für SAP-Anwender*innen (mehrsprachig), Schwerpunkt Finanzen, in den letzten 3 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YXF5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.