Rahmenvertrag Vertriebstraining Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_018_1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYFL/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYFL
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Vertriebstraining

Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_018_1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79632000 Personalschulung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag Vertriebstraining

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79951000 Veranstaltung von Seminaren
80522000 Schulungsseminare
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Das Bildungszentrum der AOK Hessen - Die Gesundheitskasse 35315 Homberg/Ohm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Qualifizierungen und Weiterbildungen in der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (im Folgenden: Auftraggeberin) orientieren sich am Funktionszyklus der Personalentwicklung. Die Bedarfsanalyse der Bildungsbedarfe liefert die Grundlage für die Zielsetzung der Maßnahme und wird gemeinsam vom Fachbereich und der Personalentwicklung durchgeführt. Aus dieser heraus wird das passende Trainingsformat und das Trainingsdesign gestaltet. Die Durchführung orientiert sich an den Trainingszielen, ist praxisorientiert und adressaten-gerechte gestaltet. Insbesondere der Mix aus theoretischen und praktischen Anteilen wird dabei berücksichtigt. In den Trainings werden bereits Transfersicherungselemente eingebaut und die Maßnahmen zusätzlich durch Trainingsumfragen und Vor- und Nachher Gesprächen transfergesichert.

In allen Prozessschritten arbeiten Fachbereiche und Personalentwicklung eng zusammen. Die Personalentwicklung ist dabei erster Ansprechpartner für die Trainerinnen und Trainer.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eintragung der Bieterin/des Bieters bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister gem. I_Anlage_10_Eigenerklärung Handelsregisterauszug

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe der Bewerberin/des Bewerbers der Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer. gem. I_Anlage_04_Dritt- und Unterauftragnehmerverzeichnis der Bewerbungsbedingungen I

Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Datenschutzbestimmungen nebst Anlangen gem. I_Anlage_06a_Datenschutzbestimmungen der Bewerbungsbedingungen I sowie I_Anlage_06c_Verpflichtungserklärung Datenschutz der Bewerbungsbedingungen I

Angaben der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer gem.

I_Anlage_09_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmende

Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zu einer Betriebshaftpflichtversicherung gem.

I_Anlage_11_Eigenerklärung Haftpflicht der Bewerbungsbedingungen I

Auskunft der Bewerberin/des Bewerbers bzw. Bewerbergemeinschaften zum allgemeinen Netto-Jahresumsatz der letzten drei Kalenderjahre (2019 bis 2021) gem.

I_Anlage_12_Eigenerklärung Auskunft Umsatz der Bewerbungsbedingungen I

Auskunft der Bewerberin/des Bewerbers bzw. Bewerbergemeinschaften zu den Mitarbeitendenzahlen gem. I_Anlage_13_Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen der Bewerbungsbedingungen I

II_Anlage_14_220414_BMWI_Eigenerklärung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Umsatz des Unternehmens, gemäß 4.3 lit d der Bewerbungsbedingungen I

(I_Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen I)

Bewertet wird die Höhe des durchschnittlichen Umsatzes in den Geschäftsjahren 2019 - 2021.

Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der allgemeine Netto-Umsatz in EUR für die Kalenderjahre 2019 bis 2021 mindestens den Betrag von [Betrag gelöscht] EUR je Jahr aufweist.

Bei Bewerbergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bewerberinnen/Bewerber und ggf. Bewerbergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Kalenderjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Angebote ausgeschlossen werden.

Anzahl Trainierinnen/Trainer in den Kalenderjahren 2019 bis 2021

gemäß 4.3 lit g, der Bewerbungsbedingungen I

(I_Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen I)

Die Anzahl der Beschäftigten im Bereich Trainierinnen/Trainer für die beschriebene Leistung der letzten drei Jahre muss mindestens drei Trainerinnen/Trainer pro Jahr betragen. Diese Trainerinnen und Trainer verfügen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Vertriebstrainings und verfügen über eine abgeschlossene Trainerausbildung.

Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bewerberinnen/Bewerber/bzw. Bewerbergemeinschaften, die in den letzten drei Jahren weniger als drei Trainerinnen/Trainer pro Jahr im Betrachtungszeitraum beschäftigen, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass das Angebot ausgeschlossen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben der Bewerberin/des Bewerbers zu mindestens vier Referenzen gem. I_Anlage_02_Referenzliste der Bewerbungsbedingungen I

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzen gemäß 4.3 lit f der Bewerbungsbedingungen I

(I_Anlage 02 der Bewerbungsbedingungen I)

Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem Juni 2019 liegen.

Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn sie insbesondere Leistungen nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und erfolgreich durchgeführt worden sind. Es ist mindestens eine Referenz aus dem Bereich der Verkaufstrainings bei gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgreich durchgeführt worden sein. Der Umfang der erbrachten Leistung je Referenz muss mind. 10 Trainingstage (á ca. 6 bis 7 Stunden zzgl. Pausen) pro Jahr und mind. 10 ganztägige Praxisbegleitungen pro Jahr umfassen. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen und der trainierten Zielgruppe (Mitarbeitende, Führungskräfte) vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weiter Angaben zu dem Kunden, der Branche, Umfang und Leistung, Referenzansprechpartnern, inkl. Telefonnummer, zu hinterlegen.

Hinweis: Bewerberinnen/Bewerber, die nicht mindestens zwei entsprechende Referenzen vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und von dem Verfahren ausgeschlossen.

Nicht abgeschlossene Referenzen müssen mindestens das Stadium eines vom Auftraggeber frei-gegebenen Trainings (mindestens 60 % - Vertragserfüllung) erreicht haben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

II_Anlage_14_220414_BMWI_Eigenerklärung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/08/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen

Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.

Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende

Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.

Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.

Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person der Erklären-den/des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person der Erklärenden/des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität derjenigen/desjenigen, der/dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.

Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:

1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder

2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder

3. Datei der E-Mail, mit dem die/der Dritte ihre/seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/dem Bieter übersandt hat.

Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Die-se Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.

Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.

HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.

Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.

Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.

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Für die Auftragsausführung sind besondere Bedingungen nach § 128 (2) GWB vorgesehen. Diese sind:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYFL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

15 / 15

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2022

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