Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0434-2022-0674
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude
Ziel des Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI i. V. mit Anlage 10, Leistungsphase 2 - 9.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Geplant ist der Umbau und die Modernisierung des Fulda-, Haupt- und Stadtflügels im Marstall.
Marstall
Am Schlosstor 5
36199 Rotenburg an der Fulda
Das Marstallgebäude in Rotenburg an der Fulda ist überbetriebliche Aus- und Fortbildungsstelle der Straßen- und Verkehrsverwaltung und der Kataster- und Vermessungsämter des Landes Hessen mit Internatsunterbringung.
Der Marstall, ein schlichter Bau (1603) im Renaissance-Stil mit Zwerchhäusern und kurzen Seitenflügeln, schließt den vorderen Schlosshof zur Rotenburger Altstadt hin ab. Er wird zum ersten Mal im 17. Jahrhundert erwähnt und wurde im Zuge der Schlossneubauten unter Wilhelm IV. und seinen Nachfolgern 1603 errichtet. Das Gebäude verfiel in den 1960-er und 1970-er Jahren zusehends, stand ab 1975 fast vollständig leer und ging in den Besitz des Landes Hessen. Im Zuge der Sanierung in den 1980-igern wurde der Fuldaflügel vollständig abgerissen und die Fassade des restlichen Baus ausgekernt und so weitgehend erhalten. Das Gebäude hat äußerlich noch weitgehend sein ursprüngliches Aussehen.
Das Gebäude ist als Einzeldenkmal und Teil eines unter Denkmalschutz stehenden Ensembles eingestuft.
Mit der Einstufung als Einzeldenkmal und dem zusätzlichen Ensembleschutz sind Maßnahmen am und im Gebäude mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen und ggf. eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen.
Das Gebäude besteht aus West- Haupt- und Fuldaflügel, ist teilweise unterkellert, verfügt über drei oberirdische Geschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.
Die Technikzentralen befinden sich im Untergeschoss. Im Erdgeschoss des Haupt- und Westflügels sind Ausstellungs-, Aufenthaltsräume, die Verwaltung sowie ein Lehrsaal untergebracht. Weitere Lehrsäle befinden sich im 1.OG des Westflügels.
Im Fuldaflügel sind durchgängig vom EG bis ins 2. OG je neun bzw. insgesamt 27 Einzelzimmer untergebracht.
Je zwei Zimmern ist hier ein Bad zugeordnet, ein Zimmer je Etage verfügt über ein einzeln genutztes Bad. Auf den weiteren Flächen der Obergeschosse des Haupt- und Westflügels sind Übernachtungszimmer als Einzel- und Doppelzimmer mit Etagensanitäranlagen untergebracht. Insgesamt sind im Bestand 65 Zimmer mit 86 Übernachtungsplätzen untergebracht.
Im Jahr 2021 wurde eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt. Die Bereiche und Bauteile die im Folgende aufgeführt werden sind zu berücksichtigen und zu schützen.
Es wurde eine flächendeckende Brandmeldeanlage eingebaut, die Sicherheitsbeleuchtung erneuert und mehrere Technikräume geschaffen. Entlang der Hauptleitungswege in den notwendigen Fluren wurde die Decken nach Installation der neuen Technik durch feuerhemmende Unterdecken ersetzt sowie feuerbeständige Trockenbauschotts im Bereich der Brandwände bzw. feuerhemmende Trockenbauschotts im Bereich der Rauchabschnitte eingebaut. Zudem wurde die gesamte Beleuchtung ausgetauscht und die IT-Verkabelung erneuert. Lehrsaal 3 erhielt eine Klimatisierung.
Neben der oben genannten bereits erneuerten Technik wurde in den letzten Jahren die zentrale Heizungsversorgung saniert. Die bereits erneuerte Anlagentechnik gilt es während der Maßnahme zu schützen.
Der Bauablauf ist in ineinandergreifende Bauabschnitte geplant. Hierbei wird jeweils ein Teilbereich des Gebäudes leergezogen, um die Arbeiten ausführen zu können. Es ist daher zwingend erforderlich, dass die zentrale Technik aufrechterhalten wird und ggf. Provisorien errichtet werden.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen,
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen,
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gemäß Wertungsmatrix Stufe 1:
- Gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei Jahre: 12,50%;
- Gemittelte Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure für vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre: 12,50%;
- Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Punktedurchschnitt Referenzen 1 - 3): 75,00%;
Gegebenenfalls Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2 beauftragt. Die Leistungsphasen 3 - 9 sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (HE 736);
3) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR, jeweils im Versicherungsjahr.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
Zu 2) Mindestanforderung an den gemittelten Umsatz für entsprechende Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude: 200.000 € netto/Jahr.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Architekten/Dipl.-Ingenieure,
Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte sowie der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./Master/Bachelor führen zu dürfen
gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 - 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für erbrachte vergleichbare Leistungen der letzten 8 Jahre.
Nachfolgende Angaben sind im Formblatt EU 735 einzutragen:
- Bezeichnung der Referenz
- Bewerber/Referenzerbringer
- Kurzbeschreibung der Referenz
- Projektgröße
- Projektzeit
- Leistungsumfang des Bewerbers (Objektplanung Gebäude)
- Weitere Kriterien (Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften, Umsetzung von Anforderungen des Barrierefreien Bauens, Projekt nach qualifizierten Kriterien des nachhaltigen Bauens, Projekt mit Verwendung von Baustoffen aus dem Wertstoffkreislauf)
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers und Benennung der Projektleitung und Stellvertretung aus dem Bewerberbüro
Das Projektdatenblatt EU 735 ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. vier DIN-A4-Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht
in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestanforderung:
- Objektplanung Gebäude: mind. 2 Architekten/Ingenieure
Zu 3) Es werden 3 vergleichbare Referenzen gewertet.
Mindestanforderungen an alle Referenzen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Referenz:
- Abgeschlossene Leistungsphase 3, 5, 6 oder 8 in den letzten acht Jahren (nach Juni 2014; Abgeschlossen sind die Leistungsphasen 3, 5, 6 mit Übergabe an und Freigabe durch den Auftraggeber, bzw. gilt die Leistungsphase 8 mit der bauaufsichtlichen Freigabe der Nutzungsaufnahme als abgeschlossen)
- Umbau, Modernisierung, Instandsetzung im Sinne der HOAI (Bauen im Bestand)
- Mindestens Honorarzone III (HOAI)
- Öffentlich zugängliches Gebäude im Sinne des § 50 Abs. 2 MBO
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzen (1 - 3) abgedeckt werden. Es handelt sich hierbei um K.O.-Kriterien, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren:
- Mindestens eine Referenz mit abgeschlossenen Leistungsphasen (HOAI) 3, 5, 6 und 8 (nach Juni 2014; Abgeschlossen sind die Leistungsphasen 3, 5, 6 mit Übergabe an und Freigabe durch den Auftraggeber, bzw. gilt die Leistungsphase 8 mit der bauaufsichtlichen Freigabe der Nutzungsaufnahme als abgeschlossen)
- Mindestens eine Referenz mit BGF größer/gleich 750 m²
- Mindestens eine Referenz mit anrechenbare Kosten gem. § 33 ff. HOAI größer/gleich 580.000 € netto
Bei Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt die Bewertung der wertbaren Referenzen anhand folgender Wertungskriterien:
- Vergleichbare Nutzung
- Größe BGF
- Anrechenbare Kosten gem. § 33 ff. HOAI
- Leistungsumfang gem. HOAI, abgeschlossen
- Bauen im Bestand
- Weitere Bewertungskriterien wie Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften, Umsetzung von Anforderungen des Barrierefreien Bauens, Projekt nach qualifizierten Kriterien des nachhaltigen Bauens, Projekt mit Verwendung von Baustoffen aus dem Wertstoffkreislauf
Hinweis:
Sofern Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen bzw. nachweisen ist zu prüfen, ob eine weitere Referenz den Durchschnitt ggf. senkt.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jeden Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt;
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben;
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (EU 734);
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740);
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (EU 741). Weiterhin ist ene Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (EU 742);
6) Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen
Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur noch elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen.
Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen
Bereich herunterladen.
Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.