Wirtschaftsentwicklung und soziale Kohäsion auf lokaler Ebene Referenznummer der Bekanntmachung: 81278434
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsentwicklung und soziale Kohäsion auf lokaler Ebene
Der dezentrale Staatsaufbau ist als territorial-administratives Verwaltungs- und Regierungsprinzip seit 2011 in der Verfassung der 7. Republik Nigers festgeschrieben. Mit der Verabschiedung der nationalen Dezentralisierungspolitik 2012 hat diese Reformagenda formell eine hohe politische Priorität bekommen. Die konkreten Fortschritte bei ihrer Umsetzung in den Gebietskörperschaften bleiben jedoch hinter den Erwartungen zurück, die Versorgung der Bevölkerung mit staatlichen Basisdienstleistungen zu verbessern und das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen und Akteure zu erhöhen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert den nigrischen Dezentralisierungssektor. Das Modulziel des laufenden Vorhabens "Unterstützung der Dezentralisierung und guten Regierungsführung in Niger - ProDEC IV" (07/2021 bis 06/2024) lautet: Nigrische Gebiertskörperschaften nehmen ihre Rollen und Aufgaben in der Kommunalentwicklung kompetenter wahr. Die Erreichung des Modulziels wird mithilfe von Indikatoren erfasst Dazu wurden nachfolgende Ziele zu den Ergebnissen (Output) 1-4 festgehalten:
- Das Finanzmanagement der Gemeinden ist verbessert.
- Das Personalressourcenmanagement nigrischer Gemeinden ist verbessert.
- Nigrische Gemeinden gestalten aktiv Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaftsentwicklung.
- Prozesse zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in den Gemeinden sind gestärkt.
(Details sind den Wettbewerbsunterlagen zu entnehmen).
00000 Niger
Der Auftragnehmer (AN) ist für die Umsetzung der Ziele zu Ergebnissen (Outputs) 3: "Nigrische Gemeinden gestalten aktiv Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaftsentwicklung" und 4: "Prozesse zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in den Gemeinden sind gestärkt" des Vorhabens, das damit verbundene Monitoring und damit für die Erreichung und die Datenerhebung gemäß Leistungsbeschreibung (siehe Wettbewerbsunterlagen) verantwortlich.
Für die Umsetzung der Aktivitäten stellt der AN u. A. Personal / Fachexperten zur Verfügung:
Teamleitung mit ca. 459 Fachtagen (FT) für lokale Wirtschaftsentwicklung und soziale Kohäsion sowie Fachexperten für ca. 1.638 FT und einen offenen Expertenpool für ca. 68 FT.
Des Weiteren steht ein Budget für Reisekosten, diverse Beschaffung von Kleinmaterialien; Workshops und Aus- und Fortbildung sowie örtliche Zuschüsse zur Verfügung. Details sind der Leistungsbeschreibung/Wettbewerbsunterlagen zu entnehmen,
Derzeit ist eine Auftragsänderung der bis Ende Juni 2024 laufenden Phase in Bearbeitung. Es besteht daher die Option, dass die ausgeschriebene Leistung im Rahmen der Auftragsänderung des Grundprojektes seitens des Oberauftraggebers angepasst wird.
Das bedeutet, dass die in diesen TOR beschriebenen Aktivitäten ausgeweitet / aufgestockt werden (geschätztes Volumen [Betrag gelöscht] EUR).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GFA Consulting Group GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YX3J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.