81282385-Kommunikationskampagne im Rahmen der #ichwillfair Verbrauchersensibilisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 81282385

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81282385-Kommunikationskampagne im Rahmen der #ichwillfair Verbrauchersensibilisierung

Referenznummer der Bekanntmachung: 81282385
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das SV Programm Nachhaltige Agrarlieferketten und Standards (nach außen "Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten" (im Folgenden auch kurz: INA)) der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH berät das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) in Fragen der Nachhaltigkeit entlang globaler Agrarlieferketten, wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk, Banane, Baumwolle und Orangensaft. Die Initiative legt in ihrer strategischen und fachlich-inhaltlichen Unterstützung des Referats 122 im BMZ seinen besonderen Schwerpunkt auf Menschenrechte und ökologische Nachhaltigkeit. Die erfolgreiche Umsetzung nachhaltiger Lieferketten erfordert darüber hinaus einen koordinierten strategischen Ansatz der relevanten Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Staat.

Die Arbeit der Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten wird von diversen kommunikativen Maßnahmen begleitet. Schwerpunkte der Kommunikation sind die Themen Walderhalt und Klimaschutz, faire (existenzsichernde) Löhne und Einkommen, Kinderarbeit und Gendergerechtigkeit - im Kontext globaler Agrarlieferketten. Das Kommunikationsteam der INA hat unter anderem die Aufgabe, das BMZ zum Thema "Nachhaltige Argarlieferketten" kommunikativ zu unterstützen. Grundlage der Kommunikation sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 2030. Für die Arbeit der INA spielen vor allem SDG 1 (keine Armut), 2 (kein Hunger), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion) und 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) eine zentrale Rolle.

Die INA möchte erreichen, dass die Notwendigkeit von nachhaltigen Agrarlieferketten auf die Agenden von Politik, Zivilgesellschaft und Verbraucher*innen in den Konsumländern von Agrarrohstoffen gelangt, um langfristig ein Umdenken zu erzielen. In diesem Zusammenhang entwickelt die INA Maßnahmen, welche die öffentliche Diskussion zu Herausforderungen in globalen Agrarlieferketten steigert. Die zu entwickelnden Kampagnen sollen vor allem sensibilisieren, Awareness schaffen und zur Meinungsbildung beitragen. Neben der Kenntnis über soziale und ökologische Herausforderungen soll Verbraucher*innen Handlungsoptionen an die Hand gegeben werden.

Die Kommunikation der INA an Verbraucher*innen läuft unter #ichwillfair. Bereits 2020 wurde damit begonnen, das kommunikative Dach #ichwillfair zu entwickeln. Unter #ichwillfair wird sowohl auf den eigenen Kanälen der INA als auch über Paid Maßnahmen wie Influencer*innen-Kooperationen kommuniziert. Mit der Marke #ichwillfair etablieren wir einen neutralen Anlaufpunkt für alle Informationen rund um fairen und nachhaltigen Konsum von Agrarprodukten und treten dafür in den Austausch mit unserer Community. #ichwillfair verkörpert dabei eine Haltung für nachhaltige Anbauregionen, Fairen Handel und mehr globale Gerechtigkeit und zeigt die Verbindung auf zwischen dem eigenen Konsum alltäglicher Produkte wie Kaffee, Kakao oder Banane und den Lebensverhältnissen von Produzent*innen sowie den Umweltbedingungen in den Anbaugebieten.

Neben dem medialen "Grundrauschen" auf den eigenen Kanälen von #ichwillfair (Instagram @ichwillfair, Podcast "Vom Feld ins Regal", Blog www.ichwillfair.de) sollen weitere Kommunikationsmaßnahmen unter einem gemeinsamen anlassbezogenen Dach als Kampagnen umgesetzt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
79411000 Allgemeine Managementberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

53113 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das SV Programm Nachhaltige Agrarlieferketten und Standards (nach außen "Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten" (im Folgenden auch kurz: INA)) der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH berät das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) in Fragen der Nachhaltigkeit entlang globaler Agrarlieferketten, wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Kautschuk, Banane, Baumwolle und Orangensaft. Die Initiative legt in ihrer strategischen und fachlich-inhaltlichen Unterstützung des Referats 122 im BMZ seinen besonderen Schwerpunkt auf Menschenrechte und ökologische Nachhaltigkeit. Die erfolgreiche Umsetzung nachhaltiger Lieferketten erfordert darüber hinaus einen koordinierten strategischen Ansatz der relevanten Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Staat.

Die Arbeit der Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten wird von diversen kommunikativen Maßnahmen begleitet. Schwerpunkte der Kommunikation sind die Themen Walderhalt und Klimaschutz, faire (existenzsichernde) Löhne und Einkommen, Kinderarbeit und Gendergerechtigkeit - im Kontext globaler Agrarlieferketten. Das Kommunikationsteam der INA hat unter anderem die Aufgabe, das BMZ zum Thema "Nachhaltige Argarlieferketten" kommunikativ zu unterstützen. Grundlage der Kommunikation sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 2030. Für die Arbeit der INA spielen vor allem SDG 1 (keine Armut), 2 (kein Hunger), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion) und 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) eine zentrale Rolle.

Die INA möchte erreichen, dass die Notwendigkeit von nachhaltigen Agrarlieferketten auf die Agenden von Politik, Zivilgesellschaft und Verbraucher*innen in den Konsumländern von Agrarrohstoffen gelangt, um langfristig ein Umdenken zu erzielen. In diesem Zusammenhang entwickelt die INA Maßnahmen, welche die öffentliche Diskussion zu Herausforderungen in globalen Agrarlieferketten steigert. Die zu entwickelnden Kampagnen sollen vor allem sensibilisieren, Awareness schaffen und zur Meinungsbildung beitragen. Neben der Kenntnis über soziale und ökologische Herausforderungen soll Verbraucher*innen Handlungsoptionen an die Hand gegeben werden.

Die Kommunikation der INA an Verbraucher*innen läuft unter #ichwillfair. Bereits 2020 wurde damit begonnen, das kommunikative Dach #ichwillfair zu entwickeln. Unter #ichwillfair wird sowohl auf den eigenen Kanälen der INA als auch über Paid Maßnahmen wie Influencer*innen-Kooperationen kommuniziert. Mit der Marke #ichwillfair etablieren wir einen neutralen Anlaufpunkt für alle Informationen rund um fairen und nachhaltigen Konsum von Agrarprodukten und treten dafür in den Austausch mit unserer Community. #ichwillfair verkörpert dabei eine Haltung für nachhaltige Anbauregionen, Fairen Handel und mehr globale Gerechtigkeit und zeigt die Verbindung auf zwischen dem eigenen Konsum alltäglicher Produkte wie Kaffee, Kakao oder Banane und den Lebensverhältnissen von Produzent*innen sowie den Umweltbedingungen in den Anbaugebieten.

Neben dem medialen "Grundrauschen" auf den eigenen Kanälen von #ichwillfair (Instagram @ichwillfair, Podcast "Vom Feld ins Regal", Blog www.ichwillfair.de) sollen weitere Kommunikationsmaßnahmen unter einem gemeinsamen anlassbezogenen Dach als Kampagnen umgesetzt werden. Konkret sollen während der Vertragslaufzeit mindestens drei Kommunikationsanlässe genutzt werden.

Der AN ist verantwortlich für die Erbringung folgender Arbeitspakete:

- Der AN führt ein Kick-off durch und bereitet die regelmäßigen Updates an die AG vor und nach. Der AN liefert eine Zwischenevaluation und einen Abschlussbericht in Form einer Präsentation. Dabei gibt der AN der AG Empfehlungen für weitere Kommunikationsmaßnahmen und stellt Learnings aus vergangenen Maßnahmen nachvollziehbar dar.

- Der AN berät die AG auf der von der AG vorgelegten Grundlage strategisch und erarbeitet ein Kommunikationskonzept. Darin baut der AN auf den Erfolgskennzahlen der Ergebnisse aus dem letzten Jahr auf. Der AN konzipiert mindestens drei Kampagnenflights.

- Der AN schlägt der AG einen detaillierten Projektplan vor, der während der Projektlaufzeit vom AN laufend aktualisiert wird. Der AN entwickelt einen Maßnahmenplan für mindestens drei anlassbezogene Kommunikationskampagnen und setzt die dafür vereinbarten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Subdienstleistern um.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 060-156711
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe GUD.berlin GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.GUD.berlin
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YXQK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2022

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