ETCS-Ausrüstung Projekt Erkner (e) - Frankfurt/O. - Grenze D/PL, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41550
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS-Ausrüstung Projekt Erkner (e) - Frankfurt/O. - Grenze D/PL, Planungsleistungen
Ergänzend zu II.1.4):
Die Strecken 6153 / 6155 werden im Abschnitt Erkner (e) über Frankfurt/O. bis Grenze D/PL mit dem Zugsicherungssystem ETCS L2 (Abschnitt Erkner (e) – Frankfurt(Oder) (a)) bzw. ETCS L1 LS (Abschnitt Frankfurt(Oder) (e) – Grenze D/PL) ausgerüstet. In den ESTW-UZ Erkner und Fürstenwalde werden RBC errichtet mit Anbindung der Bedienung an die BZ Berlin, Steuerbezirk 5. Am Grenzübergang Deutschland / Polen erfolgt eine Transition ETCS L1 LS SHP (poln. Zugbeeinflussungssystem). Die Inbetriebnahme des Projektes ist für 11/2022 geplant.
Als Voraussetzung der ETCS-Ausrüstung sind die im Bestand vorhandenen Stellwerke an aktuelles Regelwerk bzw. an die Anforderungen aus ETCS anzupassen.
Bestandteil der Leistungen sind u.a. die Lph 5: Ausführungsplanungen PT 1 für alle LST / ETCS – Maßnahmen, die Lph 6+7: für LST / ETCS / Kabeltiefbau sowie sonstige Leistungen. Optional sind für den Bf Frankfurt (Oder) Pbf Planungsleistungen Techn. Streckenausrüstung LST Lph 5-7 (ETCS/RSTW-Anpassung) sowie Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 6+7 (Kabeltiefbau) beinhaltet.
connecting Europe (CEF)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS-Ausrüstung Projekt Erkner (e) - Frankfurt/O. - Grenze D/PL, Planungsleistungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erkner
Ergänzend zu II.1.4):
Die Strecken 6153 / 6155 werden im Abschnitt Erkner (e) über Frankfurt/O. bis Grenze D/PL mit dem Zugsicherungssystem ETCS L2 (Abschnitt Erkner (e) – Frankfurt(Oder) (a)) bzw. ETCS L1 LS (Abschnitt Frankfurt(Oder) (e) – Grenze D/PL) ausgerüstet. In den ESTW-UZ Erkner und Fürstenwalde werden RBC errichtet mit Anbindung der Bedienung an die BZ Berlin, Steuerbezirk 5. Am Grenzübergang Deutschland / Polen erfolgt eine Transition ETCS L1 LS SHP (poln. Zugbeeinflussungssystem). Die Inbetriebnahme des Projektes ist für 11/2022 geplant.
Als Voraussetzung der ETCS-Ausrüstung sind die im Bestand vorhandenen Stellwerke an aktuelles Regelwerk bzw. an die Anforderungen aus ETCS anzupassen.
Bestandteil der Leistungen sind u.a. die Lph 5: Ausführungsplanungen PT 1 für alle LST / ETCS – Maßnahmen, die Lph 6+7: für LST / ETCS / Kabeltiefbau sowie sonstige Leistungen. Optional sind für den Bf Frankfurt (Oder) Pbf Planungsleistungen Techn. Streckenausrüstung LST Lph 5-7 (ETCS/RSTW-Anpassung) sowie Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 6+7 (Kabeltiefbau) beinhaltet.
-entfällt-
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Es sind Änderungsmitteilungen für die PT1 ESTW zu den Betriebsstellen Briesen, Pillgram und Fürstenwalde zu erstellen. Die Ergebnisse der INA-Berechnung sind hierbei zu berücksichtigen und planerisch in den PT1 mit einzuarbeiten.
Die Bearbeitung einer Ausführungsplanung bzw. die Bearbeitung der zu einer Planung aufgestellten Prüfauflagen obliegt gemäß der VV Bau STE dem Ersteller der Planung. Außerdem führt das separate Ausschreiben dieser Leistung zu einer Verzögerung im Projekt, da Prüfauflagen zeitnah nach der Bearbeitung bearbeitet werden müssen. Des Weiteren würde das separate Ausschreiben zu Verzögerungen führen, da sich der neue AN in die Planung einarbeiten müsste. Daraus resultiert ein zusätzlicher Zeitverlust der zu einem Verzug im Projekt führt.