Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47028
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Dresden Heidenau
Planungsbegleitende Vermessungsleistungen einschließlich BIM-Bestandsmodellierung im Projektteil 1 Bereich Pirna – Heidenau — Dresden.
2019-DE-TM-0198-S
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden Heidenau
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
zusätzliche Aufmessung aufgrund Planungserweiterung
Im Zuge der fortlaufenden Planungen zum Projekt NBS Dresden Prag u.a. zur Bahnsteigsituation im Bereich Bahnhof Heidenau und der erforderlichen Entscheidung zum Verschieben der zwei seitenrichtigen Überholgleise (Fahrtrichtung DH) in Richtung Dresden ist der Planungsbereich außerhalb des Vermessungsumringes gemäß Anlage 1.5 des zu Grunde gelegten Hauptvertrages gefallen. Für diesen Bereich ist ein Gleisaufmaß einschließlich Erstellung eines Gleislageplanes des vorhandenen Industriegleises, die Einpflegung in das durch den Hauptauftragnehmer zu erstellende BIM-Bestandsmodell und die Erweiterung des beauftragtem DGM notwendig
Da die Entscheidung zur Verschiebung der Überholgleise in Zusammenarbeit mit DB Station und Service und dem Planer erst im Laufe des Jahres 2021 getroffen wurde, konnte dieser Sachverhalt zur o.g. Auftragsbekanntmachung (Oktober 2020) nicht bekannt sein. Gemäß Hauptvertrag beinhaltet die Leistung auch die Zusammenarbeit und Koordination mit der BIM-Gesamtkoordination des Planers und dem BIM-Management der DB Netz AG. Somit müssten die Festlegungen, Abstimmungen und Erkenntnisse des ursprünglichen Auftrages nochmals mit einem neuen Auftragnehmer durchgeführt werden. Eine Vergabe wäre unter Anderem mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, da für diese Leistung zum Beispiel im Außendienst das gleiche Festpunktfeld zu verwenden ist, welches bereits für den ursprünglichen Auftrag diente. Somit müsste ein andere Auftragnehmer dieses erneut erkunden. Diese Erkundung hätte Zusatzkosten bei dem Vermesser und zusätzlichen Sicherungspersonal zur Folge.