Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47028
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Dresden Heidenau
Planungsbegleitende Vermessungsleistungen einschließlich BIM-Bestandsmodellierung im Projektteil 1 Bereich Pirna – Heidenau — Dresden.
2019-DE-TM-0198-S
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden Heidenau
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Mehrmenge an Aufnahme des unterirdischen Bestandes (Schächte)
Im Rahmen der Hauptvertragsleistung sind gemäß Leistungsbild im beauftragten Vermessungsumring alle Schächte aufzunehmen. Die Leistung beinhaltet u.a. Schacht einmessen, aufdeckeln, unterirdischen Bestand aufnehmen und ein entsprechendes Schachtkatatsterblatt erstellen. Die Leistung ist als Stückposition beauftragt. Im Rahmen der Vermessungleistung ist es notwendig mehr Schächte aufzunehmen, als im Hauptvertrag vereinbnart waren. Somit kommt es zu einer Mengenmehrung des Hauptvertrages
Der Auftragnehmer ist mit der Leistung der Aufnahme aller Schächte im vorgegebenen Vermessungsumring beauftragt. Die Mehrleistung verändert nicht den Gesamtcharakter des Hauptvertrages. Ein Wechsel des AN ist unter Anderem mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da für diese Leistung zum Beispiel im Außendienst das gleiche Festpunktfeld zu verwenden ist, welches bereits für den ursprünglichen Auftrag diente. Somit müsste ein andere Auftragnehmer dieses erneut erkunden. Diese Erkundung hätte Zusatzkosten bei dem Vermesser und zusätzlichen Sicherungspersonal zur Folge. Diese Leistung konnte zur Auftragsbekanntmachung nicht bekannt sein, da insbesondere der Bestand von Dritten (z.B. Stadt Heidenau) nicht bekannt war, aus diesem Grund ist der Vermesser unter Anderem mit der Leistung der Festsstellung des aktuellen Bestandes beauftragt. Erst in diesem Zuge ergab sich diese Erkenntnis.