Sicherungsleistungen Streckenertüchtigung Rostock - Berlin 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59025
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen Streckenertüchtigung Rostock - Berlin 2022-2024
SE Rostock - Berlin, Sicherungsleistungen für Streckenbegehungen, Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen etc.
1.100 Stunden Sicherungsaufsicht, 3.300 Stunden Sicherungsposten, 300 Meter sichtbare Abgrenzung, ATWS bis 30 Meter, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Helfer im Bahnbetrieb
Strecke Rostock-Berlin, Neustrelitz
Sicherungsleistungen gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb sowie bauaffine Dienstleistungen für Bauvorhaben SE Rostock-Berlin; Sicherungsleistungen für Streckenbegehungen, Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen.
1.100 Stunden Sicherungsaufsicht, 3.300 Stunden Sicherungsposten, 300 Meter sichtbare Abgrenzung, ATWS bis 30 Meter, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Helfer im Bahnbetrieb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen Streckenertüchtigung Rostock - Berlin 2022-2024
Ort: Mühldorf am Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.