Revitalisierung Freibad Riedbad Bergen-Enkheim - Los 07 - Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22-08-02-1040
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankfurter-baeder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung Freibad Riedbad Bergen-Enkheim - Los 07 - Dachabdichtungsarbeiten
Die Auftraggeberin, die BäderBetriebe Frankfurt GmbH, betreibt den Großteil der Schwimmstätten im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main, unter anderem das gegenständliche Freibad Riedbad Bergen-Enkheim.
Das Riedbad Bergen Enkheim befindet sich am Fritz-Schubert-Ring 2 im östlichen Stadtteil Bergen-Enkheim in 60388 Frankfurt. Die Anlage besteht als Kombibad aus einem in mehreren Bauabschnitten sanierten Hallenbad mit Sauna sowie dem beheizten Freibad mit 50m-Becken, Springerbecken und Mehrzweckbecken mit angrenzender großer Liegewiese und separatem Sommerzugang. Der Winterbetrieb des 50m-Beckens wird mittels einer Traglufthalle sichergestellt.
Für das bestehende Freibad Riedbad Bergen-Enkheim besteht auf Grund des Alters des Bades sowie des baulichen Zustands Handlungsbedarf. Auf Basis der Untersuchung verschiedener Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort wurde die Sanierung/ Renovierung und Revitalisierung des Freibadbereiches beschlossen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Los 07 - Dachabdichtungsarbeiten.
Riedbad Bergen-Enkheim Fritz-Schubert-Ring 2 60388 Frankfurt
Los 07 - Dachabdichtungsarbeiten.
- 951m² Dampfsperre PYE-G-AL S4, 3,5 mm
- 833m² Gefälledämmung, EPS
- 951m² Kunststoffabdichtungsbahn 2,0 mm
- 233m Attikaanschluss
- 711 m² extensive Begrünung
- 122 m² Kiesrandstreifen
- 280m Randwinkel
- 24 St Flachdachabsturzsicherung
Für die Gesamtbaumaßnahme steht der Auftraggeberin ein begrenztes Budget für die Kostengruppen 200 - 600 nach DIN 276 in Höhe von 10,9 Mio EUR (netto) zur Verfügung. Sollte dieses Gesamtbudget überschritten werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die Projektrealisation in der jetzt vorgesehenen Form aufzugeben und die eingeleiteten Vergabeverfahren für die einzelnen Fachlose aufzuheben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (für die zulassungspflichtigen Tätigkeiten nach Anlage A der HwO) bzw. bei der Industrie und Handelskammer,
- Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
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Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Möglich ist auch die Eignung durch direkt abrufbare Nachweise/Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Ebenso zugelassen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
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Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Angaben zur Mitgliedschaft wie der Berufsgenossenschaft
- Angaben zu Insolvenzverfahren, Liquidation.
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 3 Monate sein dürfen.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Nachweis einer (Berufs-/Betriebs-) Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- Personen- und Sachschäden mind. 3,0 Mio. EUR
- Vermögensschäden, die aus Personen- und/oder Sachschäden resultieren, sowie für Risiken nach dem Umwelthaftungsgesetz (Anlagen, Rest- und Regress Risiko) und Umweltschadengesetz. mind. 1,5 Mio. EUR
Die vor genannten Deckungssummen müssen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer zur Verfügung stehen. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche für solche Schäden, die durch die Tätigkeit des Auftragnehmers entstehen. Es kann durch eine Bescheinigung der Versicherung nachgewiesen werden, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges.
- Angabe zu Arbeitskräften Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
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Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstiges:
1. Ergänzend gilt das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in der jeweils geltenden Fassung.
2. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden, ansonsten kann eine Beantwortung nicht gewährleistet werden.
4. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform, der Auftraggeber behält sich nach Angebotsöffnung die Kommunikation per E-Mail vor..
6. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Mindestanforderungen an Nebenangebote sind den Vergabeunterlagen beigefügt (siehe Formblatt 226).
8. Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX.
Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben
Bei Aufträgen, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben ausgeführt werden können, können diese bevorzugt zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden. Solange die von der Bundesregierung zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 224 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) nicht vorliegen, kann wie folgt verfahren werden:
Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen nach §§ 219 Abs. 1, 225 SGB IX und anerkannte Blindenwerkstätten im Sinne des § 226 SGB IX sowie Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX können in einem eigenen Wettbewerbsverfahren untereinander antreten.
Soweit ein Wettbewerbsverfahren nicht auf die vorgenannten bevorzugten Bieter beschränkt werden soll, soll deren Angebotspreis bei der Wertung mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVR25G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.