Beschaffung von Schneehöhensensoren Referenznummer der Bekanntmachung: OV 48453/22-HOE
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Schneehöhensensoren
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist laut DWD-Gesetz für die Wetterüberwachung innerhalb Deutschlands verantwortlich. Schneehöhe ist ein wesentlicher Parameter der Hydrometeorologie und wird somit an allen hauptamtlichen Messstationen des DWD gemessen. Ziel der Maßnahme ist es, alle Schneehöhensensoren des DWD an den hauptamtlichen Bodenmessstationen zu ersetzen.
Deutscher Wetterdienst
Service und Logistik Nord TI33
Frahmredder 95
22393 Hamburg
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Schneehöhensensoren gemäß Leistungsverzeichnis. Für die Lieferung der Schneehöhensensoren ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 10 Jahren (2023 - 2032) inkl. Verlängerungsoptionen vorgesehen. Die Mindestabnahmemenge für das Jahr 2023 beträgt 207 Stück. Für die folgenden Jahre werden jeweils nur geschätzte Abnahmenemengen und Höchstabnahmemengen ohne Abnahmeverpflichtung angegeben. Die Höchstabnahmemenge beträgt maximal 335 Stück.
Der Vertrag kann bis zu sechs Mal um jeweils zwölf Monate verlängert werden.
Im Rahmen der Angebotsbewertung wird eine Teststellung durchgeführt. Die Regelungen dazu finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird hingewiesen.
Folgende Ziffern sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen:
Ziffer 1: Angabe über Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
Ziffer 2: Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank
Ziffer 3: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gem. § 123 GWB
Ziffer 5.1, 5.2: Angaben zu Verstößen gem. § 124 GWB
Ziffer 6: Legen Sie dem Angebot den Nachweis für das Vorhandensein einer Betriebshaft-pflichtversicherung für Ihr Unternehmen bei und tragen die Versicherungssumme im Formblatt ein.
Ziffer 7.1, 7.2: Angaben zum Gesamtumsatz/Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Ziffer 9: Es sind vergleichbare Referenzen (Umfang der Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Auftragswert zu benennen. Bitte geben Sie die Stückzahl, der innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gelieferten Schneehöhensensoren, an.
Die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers ist nicht erforderlich.
Ziffer 10: Angaben über das jährliche Mittel der Beschäftigten
Ziffer 11: Erwartet werden Erläuterungen zu den Maßnahmen der Qualitätssicherung in Bezug auf das ausgeschriebene Produkt.
Ziffer 12: Erwartet werden Erläuterungen zur technischen Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages
Ziffer 13: Angaben über eine Eintragung in das Berufsregister
Ziffer 14: Angaben über das Lieferkettenmanagement
Ziffer 15: Erläuterungen zu Umweltmanagementmaßnahmen
Ebenfalls hingewiesen wird auf das Formblatt Eigenerklärung Anwendung Russland-Sanktionen.
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.