Stadt Griesheim - Vergabe von Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Sanierung Hegelsberghalle Referenznummer der Bekanntmachung: 60343-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Griesheim (Hessen)
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.griesheim.de/start/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Griesheim - Vergabe von Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Sanierung Hegelsberghalle
Vergabe von Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Rahmen der Sanierung der Hegelsberghalle
Griesheim (Hessen)
Die Stadt Griesheim beabsichtigt, Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 und 5-7, 8 sowie 9 sowie einzelne Besondere Leistungen) im Wege einer stufenweisen Beauftragung für das Projekt "Sanierung Hegelsberghalle" zu vergeben.
Die Hegelsberghalle muss aufgrund des zu bemängelnden Brandschutzes in Teilen saniert werden. Im Zuge dessen beabsichtigt die Stadt Griesheim, zusätzliche bauliche Sanierungsarbeiten durchführen zu lassen.
Zu den technischen Gewerken gehört u. a. die Erneuerung der Elektroinstallation inkl. der Hallenbeleuchtung, die Bühnen- und Veranstaltungstechnik (hier speziell die Beleuchtung sowie Tontechnik), die Lüftungsanlage, Frisch- und Abwasserleitungen und auch die Heizungsinstallation.
Die geschätzten Sanierungskosten dieser Gewerke betragen ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Mit der Planung ist nach der Auftragserteilung zu beginnen. Soweit möglich, soll die Bauausführung nach der Fastnachtsaison 2023 beginnen und vor dem Fastnachtswochenende 2024 abgeschlossen sein.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sowie der Feststellung der materiellen Eignung für eine Anzahl an Bewerbern, die die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen übersteigt, durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Stufenweisen Beauftragung:
1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 1-4
2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5-7
3. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 8
4. Beauftragungsstufe: Leistungsphase 9
Die Angabe unter Ziffer II.2.7) ist technischen Umständen geschuldet. Die Dauer des Projektes richtet sich nach den jeweils beauftragten Leistungen sowie dem Projektfortschritt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (einschl. etwaiger Eintragungen bei standesrechtlichen Kammern).
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022,
(5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Ge-schäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjah-ren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungs-summe je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungs-summen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bewerbers bezogen auf die Sanierung technischer Anlagen in Veranstaltungshallen einschließlich Klein- und Mittelbühnen in den Anlagengruppen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Förderanlagen, nutzerspezifische und verfahrenstechnische Anlagen sowie der technischen Umsetzung der Vorgaben zum Brandschutz. Anzugeben sind da-bei - je Projekt/je Referenz - der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der Auftraggeber mit An-sprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse). Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers gegliedert nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich (Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige Mitarbeiter).
Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" bzw. "Ingenieur" und/oder "Architekt" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV).
Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR28P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.