Objektplanung für Gebäude zum Neubau eines Kindergartens in Sechshelden Referenznummer der Bekanntmachung: KiTaS/2021/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haiger.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Gebäude zum Neubau eines Kindergartens in Sechshelden
Objektplanung für Gebäude nach Teil 3, Abschnitt 1, HOAI 2021 für den Neubau eines Kindergartens für voraussichtlich 4 Gruppen in 35708 Sechshelden
Haiger-Sechshelden, DE
Die Stadt Haiger, an der westlichen Grenze Hessens gelegen, ist mit seinen etwa 20.000 Einwohnern, verteilt auf die Kernstadt und 13 Stadtteile „Hessentagsstadt 2022“. Sie beabsichtigt, einen Kindergarten für voraussichtlich 4 Gruppen (Ü3 und U3-Gruppen) neu zu errichten. Eine abschließende Festlegung zur Gruppenanzahl und der Gruppenart (Ü3, U3, AÜ3 oder auch der Gruppenstärke) ist noch nicht erfolgt.
Für das vorgesehene Gelände an der Straße „Zum Hausberg“ am Rande von Sechshelden wird derzeit der Bebauungsplan entwickelt. Die gegenständliche Planung wird Einfluss auf die Inhalte des Bebauungsplans haben, der hierauf abgestellt werden soll. Das hangige Areal (ca. 8 m Höhenunterschied auf ca. 50 m Gelände) hat eine Gesamtgröße von ca. 7.500 m² und soll zu Teilen für den gegenständlichen Kindergarten bzw. eine künftige Wohnbebauung vorgesehen werden. Eine Festlegung des Bereichs bzw. der Grundstücksgröße für den Kindergarten ist nicht getroffen, so dass das Gelände zunächst frei beplant werden kann.
Der Einsatz von Fördermitteln ist vorgesehen, es sind noch keine konkreten Programme untersucht oder ausgewählt. Mit Erstellung der ersten Planungsunterlagen sollen entsprechende Fördergelder beantragt werden.
Mit Aufnahme der gegenständlichen Objektplanungsleistungen ist die Umsetzung einer Voll- bzw. Gar-Endküche auf wirtschaftliche und organisatorische Nutzbarkeit zu prüfen. Es soll herausgestellt werden, ob eine zentrale Küche im neu zu errichtenden Kindergarten in Sechshelden die übrigen Betreuungseinrichtungen der Stadt Haiger mitversorgen kann.
Zudem sind im Planungsprozess die Vor- und Nachteile einer Modulbauweise zur Beschleunigung des Bauablaufs gegeneinander zu stellen und in Zusammenarbeit mit den sonstigen Planungsbeteiligten und dem AG eine Vorzugsvariante zu entwickeln.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - HOAI-Leistungsphasen 1-4 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - HOAI-Leistungsphasen 5-9 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung für Gebäude zum Neubau eines Kindergartens in Sechshelden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillenburg
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35683
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.