Bestandvermessung ABS Hanau-Gelnhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41775
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bestandvermessung ABS Hanau-Gelnhausen
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Es sollen folgende Leistungen der Vermessung beauftragt werden:
- Erstellung PS1 Festpunkte
- Erstellung PS2 Festpunkte
- Bestandsaufnahme Bauwerke
- Ermittlung der Kreuzungspunkte und -winke
- Schachtdokumentationen
- Detaillierte Lage- und Höhenkotenpläne
- Erstellung DGM / Ergänzung der vorhandenen DGMs
- Teilnahme an Planungsbesprechungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bestandvermessung ABS Hanau-Gelnhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Es sollen folgende Leistungen der Vermessung beauftragt werden:
- Erstellung PS1 Festpunkte
- Erstellung PS2 Festpunkte
- Bestandsaufnahme Bauwerke
- Ermittlung der Kreuzungspunkte und -winke
- Schachtdokumentationen
- Detaillierte Lage- und Höhenkotenpläne
- Erstellung DGM / Ergänzung der vorhandenen DGMs
- Teilnahme an Planungsbesprechungen
NT09: Voraussetzung für viergleisigen Ausbau (Trassierung)
Der ursprüngliche Ingenieurvertrag berücksichtigt nur gleisgeometrieche Dokumentation des Bestandnetzes. Im Zuge des Planungsfortschrittes wurde festgestellt, dass die gleisgeometrische Dokumentation des Endzustands sowie der Bauphasen, aufbauend auf den Ist-Zustand, notwendig ist. Daher wurden weitere Zustände vermessungstechnisch benötigt. Der AN ist mit der gleisgeometrischen Dokumentation des Ist-Zustandes beauftragt. Die gleisgeometrische Dokumentation des Endzustandes und der Bauzustände baut auf dem Ist-Zustand auf. Die Einbindung eines Dritten Vermessers hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt. Die Einbindung eines zusätzlichen AN für die gleisgeometrische Dokumentation hätte zu einer Einarbeitungszeit in die Gegebenheiten des Projektes geführt, die zu nicht kompensierbaren Verzögerungen in der Planung geführt hätte.