Umweltfachliche Baubegleitung von Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (VE0171) Referenznummer der Bekanntmachung: RTW-EU-2022-VE0171
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rtw-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltfachliche Baubegleitung von Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (VE0171)
Umweltfachliche Baubegleitung von Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen außerhalb des Baufeldes in den Planfeststellungsabschnitten Nord (Los 1), Mitte (Los 2) und Süd 1 (Los 3) des Projektes Regionaltangente West.
PfA Nord
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen für das Schieneninfrastrukturvorhaben Regionaltangente West (RTW) sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Umweltfachlichen Baubegleitung im PfA Nord. Das Leistungsbild der Umweltbaubegleitung (UBB) ist angelehnt an die Empfehlungen der AHO-Fachkommission. Zu begleiten sind umweltfachliche Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt Nord der RTW. Es handelt sich um Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen.
Der Aufgabenbereich bezieht sich auf Bauleistungen, Pflanzungen, Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege sowie auch artenschutzrechtliche Maßnahmen (Verbringen von Zauneidechsen) Sie werden im Planfeststellungsbeschluss beauflagt; im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
K1 Vorgezogene Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraums
K4 Neuanlage einer Streuobstwiese
K17 Anlage eines temporären Ersatzlebensraums für Zauneidechsen
V1 Kontrollen vor Baubeginn- und Bauzeitenregelung
V2 Maßnahmen zur Vergrämung von Zauneidechsen
V3 Errichtung von Schutzzäunen
V5 Ersatz von Bäumen
V6 Umsetzen von Zauneidechsen
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
PfA Mitte
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen für das Schieneninfrastrukturvorhaben Regionaltangente West (RTW) sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Umweltfachlichen Baubegleitung im PfA Mitte. Das Leistungsbild der Umweltbaubegleitung (UBB) ist angelehnt an die Empfehlungen der AHO-Fachkommission. Zu begleiten sind umweltfachliche Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt Mitte der RTW. Es handelt sich um Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen.
Der Aufgabenbereich bezieht sich auf Bauleistungen, Pflanzungen, Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege sowie auch artenschutzrechtliche Maßnahmen (Verbringen von Zauneidechsen). Sie werden im Planfeststellungsbeschluss beauflagt; im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
K5 Reaktivierung einer zurzeit verbrachten Streuobstwiese und eines Lebensraums für Zauneidechsen im Biotop "Helle Burg" (CEF, dauerhaft)
K6 Nachpflanzung von Streuobst und Ausbau eines Lebensraums für Zauneidechsen im Biotop "Helle Burg" (CEF, dauerhaft)
K7 Neuanlage eines Lebensraums für Zauneidechsen auf einem Acker im Biotop "Helle Burg" (CEF, dauerhaft)
K9 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraumes an der Dunantsiedlung (CEF, dauerhaft)
K11 Anlage von zwei Zauneidechsen- und Amphibien-Ersatzlebensräumen südl. Kelsterbacher Weg mit Gebüschpflanzungen sowie temporärem und dauerhaftem Kleingewässer (CEF, dauerhaft)
K29 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraumes auf einer Kahlschlagfläche in Kelsterbach (CEF, temporär)
K32 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraumes unter einer Freileitungsfläche in Kelsterbach (CEF, dauerhaft)
K33 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraumes auf einer Freizeitgartenfläche am Dunantring (CEF, temporär)
V4 Umsetzen von Zauneidechsen und Amphibien
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
PfA Süd 1
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen für das Schieneninfrastrukturvorhaben Regionaltangente West (RTW) sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Umweltfachlichen Baubegleitung im PfA Mitte. Das Leistungsbild der Umweltbaubegleitung (UBB) ist angelehnt an die Empfehlungen der AHO-Fachkommission. Zu begleiten sind umweltfachliche Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt Süd 1 der RTW. Es handelt sich um Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen.
Der Aufgabenbereich bezieht sich auf Bauleistungen, Pflanzungen, Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege sowie auch artenschutzrechtliche Maßnahmen (Verbringen von Zauneidechsen). Sie wurden im Planfeststellungsbeschluss beauflagt (Anlage 1.0); im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
K1 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraums am Bf Frankfurt-Stadion mit Amphibiengewässern; ehem. Kleingartenanlage (CEF), Kompensations- und Artenschutzmaßnahme
K2 Anlage eines temporären Zauneidechsen-Ersatzlebensraums südlich der Isenburger Schneise
(CEF, temporär), Artenschutzmaßnahme
K3 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraums südlich der Isenburger Schneise (gestufte CEF)
K4 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraums nördlich des Bf Neu-Isenburg (CEF), Artenschutzmaßnahme
K7 Anlage eines temporären Zauneidechsen-Ersatzlebensraums bei Fischer-Lucius (Neu-Isenburg) (CEF, temporär), Artenschutzmaßnahme
K8 Aufhängen von Vogelkästen
K9 Anbringen von Fledermauskästen
K12 Waldneuanlage Biegwald
V1 Auflage zur Rodung von Gehölzen und Baufeldfreimachung (Bauzeitenregelung)
V3 Errichtung von Schutzzäunen für Amphibien und Reptilien
V5 Umsetzen von Zauneidechsen
V6 Umsetzen von Amphibien am Bf Neu-Isenburg und Bf Frankfurt Stadion
V7 Sicherung von Einzelbäumen mit Heldbockvorkommen
V8 Umsetzung von Wurzelstubben mit Hirschkäfer-Larven
V9 Anlage von Hirschkäfermeilern
V11 Kleintierdurchlässe LSW Neu-Isenburg
V14 Installation eines dauerhaften Amphibienzaunes südlich Fischer Lucius
V15 Artenschutzrechtliche Kontrolle von Gebäuden
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziff.III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zwingend zu verwendeten Eignungsbogen vorzulegen.
Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Eignungsbogen (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/ die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist der Bewerbung beizulegen.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft:
(1) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bieter bzw. haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen.
(2) Nachweis der fachlichen Eignung (Dipl.-Biologe oder vergleichbarer Abschluss)
(3) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
(1) Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Umweltfachliche Baubegleitung/Bauüberwachung)
Es sind wertungsfähige Referenzen als verantwortlicher Vertragspartner mit folgenden Angaben zu allen Referenzen anzugeben:
— Referenzprojekt
— Referenzgeber
— Kurzbeschreibung des Projekts
— Angabe zur Vergleichbarkeit zur auftragsgegenständlichen Leistung. (ja/nein)
Zur Darstellung ist das betreffende Formblatt des Eignungsbogens zu verwenden.
Bieter / Bietergemeinschaften müssen mindestens eine wertungsfähige Referenzen mit dem Angebot einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Eine Referenz ist wertungsfähig, wenn sie die nachfolgend genannten Mindestanforderungen erfüllt:
— Angabe der Bezeichnung des Referenzprojektes (Mindestanforderung für jede Referenz)
— Angabe des Referenzgebers (Mindestanforderung für jede Referenz)
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (Mindestanforderung für jede Referenz)
— Vergleichbarkeit der Referenz mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle folgende Leistung als vergleichbar an: Umweltfachliche Baubegleitung/Bauüberwachung (Mindestanforderung für jede Referenz)
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]