Bereitschaftsleistung einer Bauüberwachung mit der Qualifikation eines technischen Berechtigten im Falle einer Havarie, 1.BA, Bauvorhaben S21 Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59932
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitschaftsleistung einer Bauüberwachung mit der Qualifikation eines technischen Berechtigten im Falle einer Havarie, 1.BA, Bauvorhaben S21 Neubau
Für die EÜ Eisenbahnüberführungen Lehrter Bahnhof und Humboldthafen wird ein Permanentmonitoring während der Baumaßnahme S21 Berlin betrieben. Während der Baumaßnahme kann es zu Grenzwertüberschreitungen kommen, die automatisiert durch das Permanentmonitoring ausgelöst werden. Je nach Grenzwert, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, die im beiliegenden Havariekonzept bzw. ÜGMHP (Übergeordnetes Mess- und Havarieprogramm) festgelegt werden.
Der Bieter muss die Qualifikation des Technischen Berechtigten vorweisen, gemäß Betra 4.2, in der DB Ril 406.1201 beschrieben. Er hat im Rahmen des Havariekonzepts erforderliche Tätigkeiten, wie das Reagieren auf Grenzwertüberschreitungen, Einleitung der erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Grenzwertüberschreitung, Veranlassung einer Gleissperrung, Auflösung der Gleissperrung, etc. auszuüben. Die geforderten Tätigkeiten sind dem Havariekonzept zu entnehmen. Da eine Havarie jederzeit auftreten kann, ist eine ganztägige Bereitschaft für den gesamten Leistungszeitraum, bis zur IBN des 1.BA erforderlich.
Für die EÜ Eisenbahnüberführungen Lehrter Bahnhof und Humboldthafen wird ein Permanentmonitoring während der Baumaßnahme S21 Berlin betrieben. Während der Baumaßnahmekann es zu Grenzwertüberschreitungen kommen, die automatisiert durch das Permanentmonitoring ausgelöst werden. Je nach Grenzwert, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, die im beiliegenden Havariekonzept bzw. ÜGMHP (Übergeordnetes Mess- und Havarieprogramm) festgelegt werden.
Der Bieter muss die Qualifikation des Technischen Berechtigten vorweisen, gemäß Betra 4.2, in der DBRil 406.1201 beschrieben. Er hat im Rahmen des Havariekonzepts erforderliche Tätigkeiten, wie das Reagieren auf Grenzwertüberschreitungen, Einleitung der erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Grenzwertüberschreitung, Veranlassung einer Gleissperrung, Auflösung der Gleissperrung, etc.auszuüben. Die geforderten Tätigkeiten sind dem Havariekonzept zu entnehmen. Da eine Havariejederzeit auftreten kann, ist eine ganztägige Bereitschaft für den gesamten Leistungszeitraum, bis zur IBN des 1.BA erforderlich.
Durchzuführende Arbeitsschritte durch den künftigen AN
Durch den AN ist ein Bereitschaftsplan aufzustellen, der durch die zuständigen Bauüberwacher einzuhalten ist. Es ist einmalig entweder
• eine Sammeltelefonnummer und eine Sammel-E-Mail-Adresse
• oder eine Liste mit Mobiltelefonnummern und E-Mail-Adressen
der jeweils Bereitschaftsdiensthabenden Bauüberwacher an den AG zu übergeben. Sollte es Personalwechsel geben, ist diese Liste unaufgefordert zu aktualisieren. Diese Telefonnummern und E-Mail-Adressen werden in die automatische Alarmierung des Permanentmonitorings eingepflegt. Sollten Alarme eingehen, sind die Handlungsanweisungen gemäß Havariekonzept zu befolgen (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Die Kosten für die Bereitschaft fallen an, auch wenn kein Alarm ausgelöst wird. Die Kosten für die Einsätze sind nach angefallenem Aufwand nachzuweisen und gemäß der Stundensätze des Bauüberwachungsvertrages abzurechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitschaftsleistung einer Bauüberwachung mit der Qualifikation eines technischen Berechtigten im Falle einer Havarie, 1.BA, Bauvorhaben S21 Neubau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.