Implementierung eines Chat-Tools Referenznummer der Bekanntmachung: UKS-2022-016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung eines Chat-Tools
Die Universität Kassel beabsichtigt die Implementierung einer Software für die Kollaboration des gesamten Uninetzwerkes. Ziel ist die Optimierung der Zusammenarbeit.
Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin Mönchebergstr. 19 34109 Kassel IT-Servicezentrum am Standort Holländischer Platz der Universität Kassel
Die Universität Kassel ist eine dynamische Universität mit ca. 3.400 Mitarbeitenden und rund 25.000 Studierenden. Sie hat ein außergewöhnlich breites Profil mit den Kompetenzfeldern Natur, Technik, Kultur und Gesellschaft. Das IT-Servicezentrum ist eine zentrale Einrichtung der Universität. Etwa 80 Mitarbeitende erbringen anspruchsvolle IT-Dienstleistungen für Studierende, Lehrende, Forschende und für die Verwaltung.
Wir streben die Implementierung eines Chats-Tools zur kollaborativen Zusammenarbeit der Mitarbeitenden der gesamten Hochschule an. Dabei soll es den Mitarbeitenden möglich sein, miteinander in Kontakt zu treten, Arbeit zu besprechen und einzigartige Ideen zu entwickeln, um Dinge zu erledigen.
Dabei sollen Funktionen wie private Chats, Gruppengespräche, etc. ermöglicht werden.
Der First- und Second-Level-Support wird vom IT-Servicezentrum übernommen. Für den Third-Level- Support gelten folgende Mindestanforderungen:
- Mo bis Fr. von 8 bis 18 Uhr via Telefon und/ oder E-Mail
-Reaktionszeiten: Betriebsverhindernde Störung(en) sollten in max. 2 Stunden bearbeitet werden, Betriebsbehindernde Störung(en) sollten in max. 4 Stunden bearbeitet werden, leichte Störungen sollten in max. 48 Stunden bearbeitet werden
Die angefragten Dienstleistungen sind:
- Einführungsunterstützung: Planung, Installation und Konfiguration des Systems
- Projektunterstützung: Konzeption und Implementierung von neuen Bereichen / Prozessen
-Technischer Support (Third-Level)
- Ggf. Schulungen (Lizenzbesitzer:in / Moderator:in / Nutzer:in)
Es ist zunächst die Vergabe eines Auftrags für drei Jahre im Zeitraum 01.07.2022-30.06.2025 geplant, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Den näheren Umfang entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CCNet Computer, Communication & Network GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ccnet.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD0YYL2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind"