Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich technischer Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche Referenznummer der Bekanntmachung: 60111-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich technischer Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche
Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich technischer Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche
Wiesbaden
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich der Planung, Bereitstellung sowie des Auf- und Abbaus der dafür notwendigen technischen Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche auf dem Gelände zwischen dem Schlossplatz und dem Dern´schen Gelände in Wiesbaden in den Jahren 2022 und 2023 zuzüglich einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr zu vergeben.
Das größte Weinfest der Region findet alljährlich im August vor der einmaligen Kulisse zwischen Landtag, Rathaus und Marktkirche statt. Seit vier Jahrzehnten bieten namhafte Rheingauer Weingüter an über 100 Ständen täglich ihre edlen Weine und Sekte vor dem malerischen Ambiente an. Aufgrund der herausragenden Kombination von Wein und Musik ist die Rheingauer Weinwoche als fröhlich-attraktive Veranstaltung überregional bekannt. Vor der Covid-19-Pandemie zählte die Rheingauer Weinwoche zuletzt bis zu 400.000 Besucher.
Der Auftragnehmer übernimmt neben der Ausarbeitung und Organisation auch die Durchführung des Künstlerprogramms. Dazu zählt auch die Planung, Bereitstellung und der Auf- und Abbau der dafür notwendigen technischen Ausstattung.
Während der Rheingauer Weinwoche verfügt der Festplatz über zwei Bühnen (Bühne Schlossplatz und Bühne vor der Marktkirche). Der Auftragnehmer erstellt das vollständige Künstlerprogramm jeweils für den gesamten Veranstaltungszeitraum. Das Programm ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Der Veranstaltungszeitraum beginnt jeweils am zweiten Freitag im August und endet am über-nächsten Sonntag (insgesamt 10 Veranstaltungstage).
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Optionale Bühne Dern'sches Gelände:
- Allgemeines Bühnenprogramm: Insgesamt ca. 15 Programmpunkte
- Musikausrichtung angelehnt an die Musikausrichtung der Vorjahre
Bewertet wird der vom Bieter angebotene Netto-Gesamtpreis, der sich aus der Summe der Preisbestandteile zusammensetzt (diese sind in dem im Angebotsschreiben enthaltenen Preis-blatt anzugeben). Der geringste angebotene Gesamtpreis erhält die beste Bewertung. Mit dem angebotenen Preis müssen sämtliche Kosten des Auftragnehmers (Sachmittel, Personal- und Nebenkosten, etwaig anfallende Gebühren für GEMA (sofern die Verwendung GEMA-pflichtiger Musik mit der Auftraggeberin abgestimmt worden ist) oder Genehmigungen, Fahrt- und Transportkosten, Bereitstellung erforderlicher Ausstattung nebst zugehörigen Werkzeugen und Entsorgungskosten) abgedeckt werden.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.palastpromotion.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften des Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in Verbindung mit § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR2GJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund einer Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.