Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich technischer Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche Referenznummer der Bekanntmachung: 60111-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich technischer Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche

Referenznummer der Bekanntmachung: 60111-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation, Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich technischer Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92312240 Dienstleistungen von Entertainern
92312250 Dienstleistungen von einzelnen Künstlern
79952000 Event-Organisation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Künstlerprogramms einschließlich der Planung, Bereitstellung sowie des Auf- und Abbaus der dafür notwendigen technischen Ausstattung für die Rheingauer Weinwoche auf dem Gelände zwischen dem Schlossplatz und dem Dern´schen Gelände in Wiesbaden in den Jahren 2022 und 2023 zuzüglich einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr zu vergeben.

Das größte Weinfest der Region findet alljährlich im August vor der einmaligen Kulisse zwischen Landtag, Rathaus und Marktkirche statt. Seit vier Jahrzehnten bieten namhafte Rheingauer Weingüter an über 100 Ständen täglich ihre edlen Weine und Sekte vor dem malerischen Ambiente an. Aufgrund der herausragenden Kombination von Wein und Musik ist die Rheingauer Weinwoche als fröhlich-attraktive Veranstaltung überregional bekannt. Vor der Covid-19-Pandemie zählte die Rheingauer Weinwoche zuletzt bis zu 400.000 Besucher.

Der Auftragnehmer übernimmt neben der Ausarbeitung und Organisation auch die Durchführung des Künstlerprogramms. Dazu zählt auch die Planung, Bereitstellung und der Auf- und Abbau der dafür notwendigen technischen Ausstattung.

Während der Rheingauer Weinwoche verfügt der Festplatz über zwei Bühnen (Bühne Schlossplatz und Bühne vor der Marktkirche). Der Auftragnehmer erstellt das vollständige Künstlerprogramm jeweils für den gesamten Veranstaltungszeitraum. Das Programm ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Der Veranstaltungszeitraum beginnt jeweils am zweiten Freitag im August und endet am über-nächsten Sonntag (insgesamt 10 Veranstaltungstage).

Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung zur Herangehensweise an die Planung und Durchführung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität des Organisations- und Kommunikationskonzepts / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der bestehenden Kontakte zu Musikern / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Preis für optionale Bühne Dern'sches Gelände / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Stornierungsbedingungen / Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Bühne Dern'sches Gelände:

- Allgemeines Bühnenprogramm: Insgesamt ca. 15 Programmpunkte

- Musikausrichtung angelehnt an die Musikausrichtung der Vorjahre

Bewertet wird der vom Bieter angebotene Netto-Gesamtpreis, der sich aus der Summe der Preisbestandteile zusammensetzt (diese sind in dem im Angebotsschreiben enthaltenen Preis-blatt anzugeben). Der geringste angebotene Gesamtpreis erhält die beste Bewertung. Mit dem angebotenen Preis müssen sämtliche Kosten des Auftragnehmers (Sachmittel, Personal- und Nebenkosten, etwaig anfallende Gebühren für GEMA (sofern die Verwendung GEMA-pflichtiger Musik mit der Auftraggeberin abgestimmt worden ist) oder Genehmigungen, Fahrt- und Transportkosten, Bereitstellung erforderlicher Ausstattung nebst zugehörigen Werkzeugen und Entsorgungskosten) abgedeckt werden.

Näheres siehe Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 073-195887
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.palastpromotion.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angabe unter II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften des Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in Verbindung mit § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV unterbleiben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR2GJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund einer Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2022

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