81284595 - Betrieb und Weiterentwicklung eines Informationssystems
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81284595 - Betrieb und Weiterentwicklung eines Informationssystems
Betrieb und Weiterentwicklung eines Informationssystems für Organisations- und Projektdatenverwaltung für die Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Das Globalvorhaben Ausbildung und Beschäftigung wurde vom BMZ damit beauftragt, ein "Informationssystem" (SIIS) zu etablieren, welches es den beteiligten DOs bzw. Vorhaben der Sonderinitiative ermöglicht, Unternehmen und Investoren sowie weitere relevante Akteure der Privatwirtschaft (bspw. Verbände, Stiftungen und private Träger) abgestimmt und systematisch anzusprechen.
Für eine transparente, kohärente und effektive Umsetzung der Sonderinitiative wurde ab Herbst 2019 ein Web-basiertes Informationssystem (IS) mit nachfolgenden Kernfunktionalitäten durch ein Softwareunternehmen implementiert:
1. Eine Customer-Relationship-Management-Funktionalität (CRM-Funktionalität) für die kohärente Ansprache sowie Begleitung von Unternehmen und Investoren,
2. eine Projektmonitoring-Funktionalität zur Unterstützung des Managements der Projekte mit Unternehmen und Investoren.
Insbesondere trägt das System dazu bei, Doppelansprachen zu vermeiden (CRM-Funktionalität). Gemeinsam mit der Wirtschaft bahnen die Mitarbeiter*innen der Sonderinitiative Investitionsprojekte ("Jobpartnerschaften") an, entwickeln diese und setzen sie um. Das System bildet im Projektverlauf relevante Informationen und Status zu diesen Projekten, um die beteiligten Durchführungsorganisationen und Vorhaben der Sonderinitiative über die Projektaktivitäten zu informieren und dadurch mögliche Synergien aufzuzeigen (Projektmonitoring-Funktion). Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Umsetzung der Projekte in den verschiedenen Partnerländern der Sonderinitiative stattfindet, von Bedeutung. Ausgewählte Informationen aus dem SIIS werden zur politischen Kommunikation für das BMZ nutzbar gemacht werden. Zudem unterstützt das SIIS die DO-interne Steuerung, das Management und Wirkungsmonitoring der Projekte.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c), Abs. 6 iVm § 17 VgV
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe B&IT Group
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YXUF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.