Bestandvermessung ABS Hanau-Gelnhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41775
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bestandvermessung ABS Hanau-Gelnhausen
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Es sollen folgende Leistungen der Vermessung beauftragt werden:
- Erstellung PS1 Festpunkte
- Erstellung PS2 Festpunkte
- Bestandsaufnahme Bauwerke
- Ermittlung der Kreuzungspunkte und -winke
- Schachtdokumentationen
- Detaillierte Lage- und Höhenkotenpläne
- Erstellung DGM / Ergänzung der vorhandenen DGMs
- Teilnahme an Planungsbesprechungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bestandvermessung ABS Hanau-Gelnhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Es sollen folgende Leistungen der Vermessung beauftragt werden:
- Erstellung PS1 Festpunkte
- Erstellung PS2 Festpunkte
- Bestandsaufnahme Bauwerke
- Ermittlung der Kreuzungspunkte und -winke
- Schachtdokumentationen
- Detaillierte Lage- und Höhenkotenpläne
- Erstellung DGM / Ergänzung der vorhandenen DGMs
- Teilnahme an Planungsbesprechungen
NT 07: Zusätzl. Aufwand Bestandsvermessung Ingenieurbauwerke
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass der Bereich nicht ausreichend vermessungstechnisch erfasst ist. Zur Erstellung einer belastbaren Planungsgrundlage für die Fachplanungen mussten daher die o.g. Bereiche vermessungstechnisch aufgenommen und in entsprechende Pläne übertragen werden. Aufgrund des Umstandes, dass der AN im Titel 1.06 mit der Erstellung eines digitalen Geländemodells (DGM) beauftragt ist und die zusätzlichen Vermessungsdaten in das DGM importiert werden müssen, ist eine Abtrennung von den Leistungen des Hauptvertrages nicht möglich.
Die Leistung verbleibt bei dem Vermessungsbüro Riemenschneider.