Planungsleistungen ESTW Regensburg Ost Objektplanung Verkehrsanlagen, Oberleitung, LST Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen ESTW Regensburg Ost Objektplanung Verkehrsanlagen, Oberleitung, LST
Regensburg
Im Bf Regensburg Ost sollen Infrastrukturverbesserungen durch den Bau eines herstellerneutralen
ESTW-Z erfolgen. Das ESTW-Z nicht an die Betriebszentrale (BZ) angeschlossen, sondern als
Insellösung geplant. Der Steuerbereich des ESTW-Z Regensburg Ost ist im Rahmen einer Variantenuntersuchung festzulegen.
Die Variante 1, beinhaltet die Auflassung der mechanischen Stellwerke 2 und 3, die mechanischen
Stellwerke 4 bis 6 bleiben bestehen. Die Variante 1 ist zu untersuchen und zu planen. Die alternativen Varianten 2 und 3 sind nur mit einer Kostenschätzung, in Abhängigkeit von der Planung der Variante 1, darzustellen. Die Planung der Blockverdichtung auf der Strecke Obertraubling und Regensburg Ost ist in einem gesonderten Los ausgeschrieben, die Koordinationsleistung für die beiden Leistungen wird durch das Los 1 ESTW-Systemtechnik übernommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung ESTW-Z
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Regensburg
Im Bf Regensburg Ost sollen Infrastrukturverbesserungen durch den Bau eines herstellerneutralen
ESTW-Z erfolgen. Das ESTW-Z nicht an die Betriebszentrale (BZ) angeschlossen, sondern als
Insellösung geplant. Der Steuerbereich des ESTW-Z Regensburg Ost ist im Rahmen einer Variantenuntersuchung festzulegen.
Die Variante 1, beinhaltet die Auflassung der mechanischen Stellwerke 2 und 3, die mechanischen
Stellwerke 4 bis 6 bleiben bestehen. Die Variante 1 ist zu untersuchen und zu planen. Die alternativen Varianten 2 und 3 sind nur mit einer Kostenschätzung, in Abhängigkeit von der Planung der Variante 1, darzustellen. Die Planung der Blockverdichtung auf der Strecke Obertraubling und Regensburg Ost ist in einem gesonderten Los ausgeschrieben, die Koordinationsleistung für die beiden Leistungen wird durch das Los 1 ESTW-Systemtechnik übernommen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Die Firma BPR Schäpertöns GmbH wurde mit der Planung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das ESTW Regensburg
Ost beauftragt. Im Zuge des Planungsstart für die beauftragten Leistungen wurde eine Anpassung der LST-Planung umgesetzt
und das Bedienkonzept von einem ESTW-Z zu ESTW iUZ geändert. Weiterhin wurde ein zusätzlicher Raumbedarf für 5 ETCSSteuerzentralen
LAN-COP-E (Rittalschränke + Strombedarf) im ESTW iUZ Regensburg Ost in der Planung realisiert. - LÄ07
Gemäß zugrundeliegender Abstimmung auf Basis der Vorplanung sowie bedingt durch die Betriebssteuerstrategie der DB
wird am Bf Regensburg ein Bedienstandort (BSO) geplant, über welchen das ESTW Regensburg Ost bedient werden soll. Für
eine Bedienung des ESTW über einen BSO muss das ESTW als integrierte Unterzentrale (iUZ) geplant und ausgeführt werden.
Durch das geänderte Bedienkonzept resultiert ein angepasster Raumbedarf der Steuerzentrale sowie die generelle
Berücksichtigung des Sachverhalts in der bestehenden Planung.