EU-P 0397-22VM Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0397-22VM
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0397-22VM Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
Luftfahrt-Haftpflichtversicherung der Fraport AG. Ausgeschrieben wird mit Los 1 die Führung dieses Vertrages und mit Los 2 die Beteiligung.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: 01.01.2023
Ausführungsende: 31.12.2023
Die Unternehmen können sich auf alle Lose bewerben. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist jeweils eine Angebotsabgabe für die Führung (Los 1) und/oder Beteiligung (Los 2) mit eigener Preiskalkulation und/oder die Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (dem Preis des Führenden folgend) möglich (genaueres hierzu in den Vergabeunterlagen).
Zeichnung der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung der Fraport AG als Führungsversicherer
Gegenstand der Vergabe ist bei Los 1 die Zeichnung der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung der Fraport AG als Führungsversicherer ab dem 01.01.2023. Die Mindestanforderungen an den Führungsversicherer sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Die Vertragsbedingungen werden mit den Vergabeunterlagen überlassen.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr. Die Parteien haben die Möglichkeit am Ende der Laufzeit einvernehmlich eine Verlängerung um jeweils 1 Jahr schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 8 Jahre betragen.
Zeichnung der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung der Fraport AG als beteiligter Versicherer
Gegenstand der Vergabe ist bei Los 2 die Zeichnung der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung der Fraport AG als beteiligter Versicherer ab dem 01.01.2023. Die Mindestanforderungen an beteiligte Versicherer sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Die Vertragsbedingungen werden mit den Vergabeunterlagen überlassen.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr. Die Parteien haben die Möglichkeit am Ende der Laufzeit einvernehmlich eine Verlängerung um jeweils 1 Jahr schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 8 Jahre betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag", welches unter der
Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de
elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl.
VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen sollen die
Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag" enthalten sind, verwendet werden.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den
Ausführungen des Dokumentes "Teilnahmeantrag" zu belegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag" zu belegen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag" zu belegen.
Nach den Ausführungen dieser Auftragsbekanntmachung und der Anlage "Erläuterung zur
Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag" ist, das unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer
III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verhandlungsverfahrens
Wie in der Bekanntmachung dargestellt, wird im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teilnahme-wettbewerb für beide Lose durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung Zuverlässigkeit, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Interessierte Unternehmen geben zunächst ihren Teilnahmeantrag sowie jeweils geforderte Unterlagen (in deutscher oder englischer Sprache) auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Informationen und der dort zugänglich gemachten Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) ab.
Die Übermittlung der Bewerbung bzw. des Teilnahmeantrags per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung und nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird die Auftraggeberin die zum weiteren Verfahren zuzulassenden Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden Ihnen die vertraulichen Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zur Verfügung gestellt.
Zu beachten ist, dass für die Angebotsabgabe die Installation des Programms "ava-sign", welches Sie kostenfrei über iTWO tender herunterladen können, zwingend erforderlich ist.
Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
Das Verfahren wird dann schrittweise - zunächst für Los 1 (Vertragsführung) und nachfolgend für Los 2 (Beteiligung) - abgewickelt.
Erster Vergabeschritt: Los 1 (Vertragsführung)
Die für Los 1 (Vertragsführung) qualifizierten Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Eingang der Angebote prüft und bewertet die Auftraggeberin die wertungsfähigen Angebote anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zu fachlichen und kommerziellen Verhandlungen einzuladen. Sie behält sich ebenfalls vor, den Kreis der an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter auf den oder die aussichtsreichsten Bieter zu begrenzen und mit diesen die Verhandlungen fortzusetzen (preferred bidder). Eine etwaige Verengung des Bieterkreises erfolgt anhand der bekannt gemachten Bewertungskriterien. Sind die Verhandlungen mit einem preferred bidder nicht erfolgreich, so steht es der Auftraggeberin frei, die Auswahl zum preferred bidder wieder rückgängig zu machen.
Präsentationen / Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Ort und Zeit der Verhandlungen wird die Auftraggeberin rechtzeitig bekannt geben. Die Auftraggeberin behält sich vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Zur Klärung offener Fragen kann der Auftraggeber im Vorfeld oder im Nachgang von Präsentationen oder Verhandlungen einen Fragenkatalog an die Bieter versenden, welcher kurzfristig zu beantworten ist.
Die Verhandlungen werden protokolliert. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter für Los 1 (Vertragsführung) aufgefordert, ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Die Frist hierfür wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Auftraggeberin behält sich auch vor, die Struktur und den Ablauf des Verhandlungsverfahrens jederzeit anzupassen und insbesondere auf Teile zu verzichten oder weitere Teile zu ergänzen. Die Auftraggeberin behält sich insoweit ausdrücklich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten oder zunächst nicht berücksichtigte Bieter zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu Verhandlungen zuzulassen.
Werden Verhandlungen mit mehreren Bietern geführt, so erfolgt der Zuschlag auf das Angebot, das nach Abschluss der Verhandlungen das wirtschaftlichste ist.
Der Zuschlag für Los 1 (Vertragsführung) wird auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl bei den Bewertungskriterien erteilt. Alle Bieter, deren Angebote für Los 1 (Vertragsführung) nicht berücksichtigt werden können, werden gem. § 134 GWB informiert. Der Bieter, dessen Angebot bezuschlagt werden soll, wird zunächst über die Zuschlagsabsicht informiert. Die Erteilung des Zuschlags erfolgt nach Ablauf der Wartefrist gem. § 134 GWB und wenn sichergestellt ist, dass die Deckung zu 100 % komplettiert werden kann (Los 1 und Los 2).
Zweiter Vergabeschritt: Los 2 (Beteiligung)
Nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und nach Ablauf der Wartefrist gem. § 134 GWB für Los 1 (Vertragsführung) erhalten die für Los 2 qualifizierten Bieter die für eine Beteiligung relevanten Informationen (potentiell führender Versicherer und endgültige Konditionen. Erst zu diesem Zeitpunkt werden sie aufgefordert, ihr Angebot abzugeben. Hierbei können sie entweder der mit der Führenden (Los 1) vereinbarten Prämie folgen oder ein Angebot mit eigener Prämie abgeben.
Die Frist zur Abgabe des Angebots wird allen für Los 2 qualifizierten Bietern rechtzeitig bekannt gegeben.
Nach Abgabe der Angebote werden diese geprüft und bewertet und das Konsortium komplettiert bis 100 % der Deckung erreicht sind. Die Verteilung der Beteiligungsquoten erfolgt gemäß der mit den Angebotsunterlagen überlassenen Bewertungskriterien.
Bieter, deren Angebote für Los 2 (Beteiligung) nicht berücksichtigt werden können, werden gem. § 134 GWB informiert. Nach Ablauf der Wartefrist - gemäß § 134 GWB auch für Los 2 (Beteiligung) - erfolgt final die Zuschlagserteilung auf Los 1 und Los 2.
Ergänzungen zum Verfahren
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabe-unterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Hinweis:
Bewerbungen können testweise vor Ablauf der entsprechenden Bewerbungsfrist abgegeben werden. Diese können dann zurückgezogen werden und die finalisierte Version kann abgegeben / hochgeladen werden.Siehe hierzu auch die Online-Hilfe von RIB - Teilnahmeantrag zurückziehen (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmew_zurueckziehen.html).
Wenden Sie sich bei techn. Problemen bitte rechtzeitig an den RIB Support.
Die Hotline ist in der Zeit von Mo - Do von 08.00 - 18.00 Uhr und Fr. 08.00 - 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: 09001 / 1 44 33 0 für 1,95€/min. (aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen.)
Alternativ können Sie die kostenfreie "Support-Anfrage-Funktion" Ihres iTWO tender Accounts nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]