Planungsleistungen Leistungsphasen 5 (PT1 Stellwerk, LZB, ZN/ZL, Anpassung der Nachbarbetriebsstellen), 6 und 7, Bauvorhaben KSP Abzweig Wittenberge Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60083
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Leistungsphasen 5 (PT1 Stellwerk, LZB, ZN/ZL, Anpassung der Nachbarbetriebsstellen), 6 und 7, Bauvorhaben KSP Abzweig Wittenberge Hafen
Ziel der Maßnahme ist das südöstlich gelegene Industriegebiet Süd (IGS) direkt an die Ausbaustrecke (ABS) Berlin – Hamburg anschließen. Es ist ein direkter Gleisanschluss der Industrie- und Hafenbahn Wittenberg (IHBW) an die ABS Berlin – Hamburg vorgesehen. Zusätzlich soll ein Ausbau der IHBW-Gleisanlagen durch die Verlängerung des Gleises 11 und der Bau eines zusätzliches Gleises 12 mit Elektrifizierung der beiden Gleise erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass Güterzüge mit E-Traktion direkt in den IHBW-Anschluss einfahren können. Die Gleise 11 und 12 fungieren somit als Übergabegleise zwischen dem Ferneisenbahnnetz und der IHBW. Die geplante Gleisanbindung soll aus Richtung Berlin von Osten her erfolgen.
Es ist ein weiterhin Gleiswechsel auf der SFS von Berlin kommend für die geplante Ostanbindung vorgesehen. Damit kann eine Anfahrt auf dem Regelgleis von Berlin erfolgen. Die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Magistrale wird dadurch nicht stark eingeschränkt (Forderung DB Netz). Derzeit ist das IGS über ein etwa 2 km langes Verbindungsgleis der IHBW vom Bahnhof Wittenberge aus Richtung Westen angebunden. Dieses Gleis (Gleis 44) ist im Bereich der DB elektrifiziert und wird teilweise als Zufahrt zur Abstellanlage von Elektrotriebwagen genutzt. Der etwa noch 1 km lange fehlende Abschnitt von dem Gleis, das als Verbindungsgleis zwischen dem Bahnhof Wittenberge zu dem neuen Gleis dient, soll als „Lückenschluss“ ebenfalls elektrifiziert werden.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme unterteilt sich in Maßnahmen im DB-Bereich, die durch die DB Netz AG realisiert werden, und in Maßnahmen im IHBW-Bereich, die durch die Stadt Wittenberge durchgeführt werden.
Wesentliche Maßnahmen im Bereich der DB, die durch diese Beauftragung für die DB Netz AG weiter beplant werden sollen:
• Bau des Abzweiges WWH von der ABS 6100 mit einfachem Gleiswechsel und Abzweigweiche für eine Abzweiggeschwindigkeit von Vmax 80 km/h
• Elektrifizierung des Abzweiges
• Signalisierung für Zugfahrten
Wesentliche Maßnahmen im IHBW-Bereich (Stadt Wittenberge):
• Verlängerung Gleis 11 (A11) auf eine Nutzlänge von mindestens 740 m
• Neubau Gleis 12 (A12) auf eine Nutzlänge von mindestens 740 m
• Neubau vom Schutzgleis A13
• Elektrifizierung der Gleise A11, A12 und A13
• Elektrifizierung des westlichen Zufahrtgleises auf einer Länge von ca. 1 km zwischen Gleis 44 und Gleis A11.
Berlin
1.0 Lage / örtliche Verhältnisse
Der Planungsbereich liegt im nordwestlichen Teil der Landes Brandenburg im Landkreis Westprignitz auf der Gemarkung der Gemeinden Groß Breese und Wittenberge sowie im Bereich der DB Netz AG. Die geplante Maßnahme befindet sich direkt südlich von der Bahnstrecke Berlin – Hamburg, östlich der Stadt Wittenberge angrenzend zum Industriegebiet Süd (IGS) und den Bahnanlagen der IHBW. Die Gleisbaustelle für die vorgesehene Maßnahme ist außerhalb von Wohnbebauung und wäre über 700 m von Büro- und Industriegebäuden entfernt. Der Bereich der Hauptmaßnahme liegt südlich der Dammböschung der SFS Berlin – Hamburg im Brachland mit Begrünung und teilweise Baumbewuchs. In dem Bereich ist auch eine ehemalige Zufahrt zu einem früheren Bahnübergang einer Mulde, die früher teilweise als Schuttabladeplatz diente. Zwischenzeitlich hat die Natur diesen Bereich „zurückerobert“.
Der geplante Abzweig Wittenberge Hafen (WW H) liegt auf freier Strecke zwischen den Bahnhöfen Bad Wilsnack und Wittenberge und ist Teil der DB-Bahnstrecke 6100 (Berlin – Hamburg). Diese Strecke ist eine überregionale Hochgeschwindigkeitsstrecke und Teil des TEN-Netzes.
Das Gleis 11 und das geplante Gleis A12, welche an den Abzweig angeschlossen werden sollen, liegen im Industriegebiet Süd (IGS) und gehören zur Industrie- und Hafenbahn Wittenberge (IHBW). Die IHBW bedient als NE-Bahn die Gleisanschlüsse des IGS. Der Eigentümer ist die Stadt Wittenberge (EIU). Den Betrieb führt die RIN als EVU durch. Die IHBW-Gleise 10 und 11 sind durch die Erschließungsstraße des IGS „Zum Schöpfwerk“ erreichbar.
Die Maßnahmen finden im km 123,475-125,48 statt.
1.1 Betroffene Gebietskörperschaften
Die Maßnahmen liegen teilweise im DB-Bereich und teilweise im IHBW-Bereich.
Im Rahmen der geplanten Arbeiten sind die angrenzenden Schutzgebiete zu beachten. Gegebenenfalls mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgebiete müssen mit den entsprechenden Behörden abgestimmt werden. Die in der Entwurfsplanung aufgeführten Landschaftspflegerischen Maßnahmen werden vereinbarungsgemäß durch die Stadt Wittenberge realisiert.
1.2 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
• Stadt Wittenberge als Eigentümer der Industrie- und Hafenbahn Wittenberge (IHBW).
• Alle Zuständigkeiten (beteiligte Dritter) werden durch den AG vertreten.
1.3 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Im Bereich des neuen Areals für das Industriegebiet Süd IGS entlang der Schnellfahrstrecke SFS Berlin-Hamburg in östlicher Ausdehnung verlaufen direkt neben der SFS bereits zwei Gleise der Industrie- und Hafenbahn Wittenberge (IHBW) als Abstell- und Rangiergleis. Das Abstellgleis 11 weist nur eine Nutzlänge 11 von 612 m auf.
Derzeit ist das IGS über eine etwa 2 km langes Anschlussgleis der IHBW vom Bahnhof Wittenberge (aus Richtung Westen) über diese Brücke angebunden. Dieses Gleis ist im Bereich der DB elektrifiziert und wird teilweise für die Abstellung von Elektrotriebwagen genutzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.