Eisenbahnüberführung Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2022-00041
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eisenbahnüberführung
Eisenbahnüberführung
Frankfurt am Main, Stadtteil Gallus
Das Bauwerk ist als flach gegründeter unten offener Rahmen in seitlicher überhöhter Lage auf einer Überbrückungskonstruktion über einen Entwässerungskanal herzustellen und nach Fertigstellung in einer Totalsperrpause einzuschieben und abzusenken. Vor dem Einschub ist der Bestand abzubrechen, und der Oberbau auszubauen. Der Oberleitungsmast ist zurückzubauen und vor Ende der Totalsperrpause auf dem neuen Bauwerk zu befestigen.
Stahlbeton Rahmen Brücke:
Beton: ca. 700 m³ = ca. 1600 to
Stahl: ca. 194 to
Stützwände:
Beton ca. 125 m³ = ca. 290 to
Stahl: ca. 4 to
Hilfsbrücke auf Tiefgründung für Verschub über Kanal:
ca. 120 m Pfahllänge gesamt mit 12 Pfählen mit ca. 10 m Länge
Stahl für Pfähle: ca. 5 to
Beton Hilfsbrücke: ca. 175 m³ = ca. 400 to
Stahl: ca. 7 to
80 m mal 4 Gleise Oberbau aus- und wieder einbauen inkl. 1 Weiche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Nachweis des Vorhandenseins einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG für folgende Leistungen:
- Konstruktiver Ingenieurbau Stahlbetonbrücken
- Oberbau/Schotter für OZ 02.08. Oberbau
- Oberleitungsanlagen für die OZ des Titels 04 Oberleitungsarbeiten;
MVAS 99-Nachweis(e) zum Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen zur Sicherung von Arbeitsstellen und Straßen; min 1 Person
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).