ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43445
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2: Auflösen Querfelder Bf Dinslaken, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
Oberleitungsarbeiten
Einstellen der fertiggestellten OLA-Bestandsplanung in das digitale Planlaufsystem EPLASS (MKA 18_19)
Gegenstand der Vertragsabweichung ist das Einstellen der fertiggestellten OLA-Bestandsplanung in EPLASS. Über die gesamte Ausführungsplanung hinweg wurde das digitale Planlaufsystem EPLASS verwendet, worüber auch die zertifizierten Unterschriften und Freigaben erfolgen. Damit die Dokumentation der Planung vollständig digital abgeschlossen werden kann, ist das Hochladen der Bestandsplanung in EPLASS erforderlich.
Der AN ist mit der Bestandsplanerstellung beauftragt. Die abgeschlossene Bestandsplanung muss lediglich im finalen Schritt in EPLASS eingestellt werden. Da der AN ohnehin die Bestandsplanung erstellt, besitzt dieser bereits einen EPLASS-Zugang. Demnach ist ein Wechsel des AN nur für das Einstellen der Planung in EPLASS unwirtschaftlich, da hier zusätzliche Lizenzgebühren sowie Kosten für die erstmalige Anmeldung des Benutzerkontos anfallen würden.
Zudem kann auch nur der Planersteller die Zuordnung von zugehörigen Begleitdokumenten zu seinen Bestandsplänen fehlerfrei gewäh