SIS100 - dünnwandige Quadrupolkammern mit sternförmigem Querschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 33/50014217
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
SIS100 - dünnwandige Quadrupolkammern mit sternförmigem Querschnitt
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird derzeit am
Standort der GSI in Darmstadt eine der weltweit modernsten Teilchenbeschleuniger-
und Experimentieranlage errichtet. Der unter internationaler Beteiligung
entwickelte und finanzierte Anlagenkomplex dient zur wissenschaftlichen
Grundlagenforschung und zu Forschungszwecken in zahlreichen angewandten
Wissenschaftsdisziplinen. Die Aufgabe zur Realisierung der Anlage wurde an
die im Jahre 2010 gegründete FAIR GmbH übertragen. Das GSI Helmholtzzentrum
für Schwerionenforschung führt im Rahmen geschlossener Vereinbarungen
mit der FAIR GmbH zahlreiche administrativ-technische Aufgaben
durch und übernimmt u.a. bestimmte Beschaffungsprozesse. Für den Kernbeschleuniger
der FAIR Anlage, dem Schwerionensynchrotron SIS100, werden
acht Vakuumkammern benötigt, die als Strahlrohre in ausgewählten supraleitenden
Quadrupolmagneten zum Einsatz kommen werden. Diese werden in
den Magnetjochs installiert und innerhalb einer kryogenen Umgebung bei
Temperaturen des flüssigen Heliums betrieben.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Inhalt der Ausschreibung ist die Produktion und Lieferung von insgesamt 8
dünnwandigen, rippen- oder rippen- und sickenverstärkten Vakuumkammern
mit sternförmiger Querschnittsapertur, die Beschaffung und/oder Herstellung
aller zur Fertigung notwendigen Halb- oder Werkzeuge sowie die Durchführung
aller geforderten Abnahmetests. Vier von den zu produzierenden Kammern
haben eine Länge 1426 mm, die anderen vier sind 1919 mm lang. Unter Betriebsbedingungen
werden die inneren Kammerwände gleichzeitig als ausgedehnte
Kaltfläche einer sehr effizienten Kryopumpe verwendet, um extrem
geringe Vakuumdrücke innerhalb der Röhren zu erzeugen. Um hinreichend
tiefe Wandtemperaturen zu erreichen, sind die Kammern auf ihrem Umfang mit
einem aus 4 Kühlröhrchen bestehenden Kühlkreislauf ausgestattet, der im
Betrieb mit flüssigem Helium durchströmt wird. Aufgrund dessen können die
Kammern als röhrenförmige Vakuumpumpen aufgefasst werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Teilnahmeantrag Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben.
- Formblatt Unternehmensdarstellung - mit Angabe der abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren, etc.
- Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen
Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Formblatt Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme
Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI GmbH im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Die FAIR GmbH nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB
- ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht
- unwiderrufliche Bürgschaften
- kostenlos für die FAIR GmbH
- ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank
- in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist
- Beschreibung von Referenzprojekten
Referenzen und
- siehe Formblatt Referenzen
Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, in Hinblick auf Erfahrungen in der Herstellung kundenspezifischer UHVKomponenten (mind. 3 Referenzen) und mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf eine Unterauftragnehmer beruft, ist das GSI Formblatt
- Unterauftragnehmer einzureichen. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist eine
- Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen.
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung)
1. Technische Ausrüstung und Erfahrungen beim Hochtemperatur-Hartlöten im
Vakuum
2. Technische Anlagen und Ausrüstung zur Erzeugung und Messung von UHVDrücken
in Vakuumkammern (Pumpen, Vakuummesstechnik) und Heliumlecksuchtechnik.
3. Technische Anlagen und Ausrüstung zur UHV-gerechten Reinigung und
Montage von Vakuumkomponenten
4. Technische Ausrüstung und Erfahrungen bei Anwendung verschiedener
Schweißverfahren (Wolfram-Inertgasschweißen, Mikroplasmaschweißen, Orbitalschweißen)
5. Nachweis über geprüftes Schweißpersonal nach (DIN EN) ISO 9606 und /oder ISO 14732
Teilnahme - Erklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de barierrefrei bereitgestellt. Um an der Bieterkommunikation teilzunehmen und auch für die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie später (nach Aufforderung durch die Vergabestelle) der Angebote ist eine Registrierung der Bieter auf dem DTVP notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Teilnahmeanträge sowie Angebote (nach Aufforderung durch die Vergabestelle) in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal) über das Bietertool.
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Teilnahmeänträge /Angebote ausgeschlossen.
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Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden die Bieter, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand im Dokument CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
Preis: 40%
Leistungskriterien: 60%
GSI behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
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"Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf-."
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRV1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI GmbH ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI GmbH geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI GmbH dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI GmbH geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI GmbH. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI GmbH durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland