ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
Strecke Erzingen - Konstanz
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO Abs. (6)
„Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen
3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder
4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen“
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Erzingen-Konstanz
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Singen und Konstanz
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Bauzwischenzustand Nichtnutzbarkeit ETCS L1 LS
ETCS signalgeführt (ESG) wurde 2019 mit Auflagen auf Betreiberverantwortung in Betrieb genommen. Zur Beseitigung derAuflagen und einer vollumfänglichen Inbetriebnahme ist die Implementierung des aktualisierten Planungsregelwerkserforderlich. Hierfür ist während der Hochrüstung eine zeitweise Nichtnutzbarkeit des Systems notwendig. Dies war zumZeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht absehbar.