AV Services Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
AV Services
Durchführung des Medientechnik-Supports für die KfW im Tagesgeschäft mit zugewiesenen Veranstaltungen in Standard und Sonderräumen.
Der Auftragnehmer hat eine selbstständige operative medientechnische Betreuung in den Räumlichkeiten der KfW an den Standorten in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn zu erbringen. In Summe handelt es sich um ca. 170 Besprechungsräume in unterschiedlichen Gebäuden an den drei vorbezeichneten Standorten. Der Großteil der Räume befindet sich in den Gebäuden am Hauptstandort in Frankfurt am Main. Die Besprechungsräume verfügen über unterschiedliche technische Ausstattung und Größe, basieren jedoch größtenteils auf einer einheitlichen Systemarchitektur. Als zentrale Video-/Webkonferenz-Plattform setzt die KfW aktuell standortübergreifend Produkte des Herstellers Cisco ein.
2 x 12 Monate
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten Optionen zur Vertragsänderung/-anpassung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu den Jahresumsätzen im Tätigkeitsbereich des Auftrages
2. Eigenerklärung zum Besitz oder Abschluss einer Haftpflichtversicherung
Zu 1. Der Jahresumsatz des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) mit dem Schwerpunkt Betreuung der Medientechnik von Besprechungsräumen 10-25 Personen und/oder mit dem Schwerpunkt selbständige medientechnische Durchführung von Veranstaltungen ab 50 Personen mindestens [Betrag gelöscht] EURO netto betragen haben.
Zu 2. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss während der Vertragslaufzeit und bis zur Verjährung aller Haftungsansprüche eine marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen jeweils pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert vorhalten:
1 Personenschäden: EUR 5 Mio. je Versicherungsfall
2 Sachschäden: EUR 5 Mio. je Versicherungsfall
3 Verlust von durch die KfW ausgehändigten Schlüsseln (so dass Schließanlagen ausgetauscht werden müssen): EUR 200.000, - je Versicherungsfall
Alle vereinbarten Versicherungen sind mit einem Versicherungsunternehmen abzuschließen, dass innerhalb der Europäischen Union als solches zugelassen ist.
Eine Bieter/eine Bietergemeinschaft, die noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt, muss im Falle der Beauftragung spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, den Abschluss der KfW nachweisen und über den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten. Bei Bietergemeinschaften genügt der Abschluss durch ein Mitglieder der Bietergemeinschaft.
1. Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen
Zu 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten fünf Jahren (seit 2017) verfügen.
(1) Mindestens zwei mit den ausgeschriebenen Leistungen, hier mit dem Schwerpunkt Betreuung der Medientechnik von Besprechungsräumen von mindestens 10-25 Personen, nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Referenzleistungen.
Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
• Die Referenz muss eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren haben. Als ausgeführte Dienstleistung zählt auch eine solche, die zwar noch nicht abgeschlossen ist, aber seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ausgeführt wird.
• Der Auftragswert muss mindestens 200 TSD Euro netto pro Jahr betragen.
• Der Referenznehmer muss über die Laufzeit mindestens zwei Mitarbeiter gleichzeitig eingesetzt haben
• Referenzgeber muss ein Finanzdienstleister, Industrieunternehmen mit Verwaltungsgebäuden oder ein Kongress-/Tagungscenter bzw. eine Einrichtung mit vergleichbarer Infrastruktur sein.
(2) Mindestens eine mit den ausgeschriebenen Leistungen, hier mit dem Schwerpunkt selbständige medientechnische Durchführung von Veranstaltungen ab 50 Personen, nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Referenzleistung.
Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
• Die Referenz muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben.
• Der Auftragswert muss mindestens 75 TSD Euro netto in einem Jahr betragen.
• Der Referenznehmer muss für jede Veranstaltung und über den betrachteten Leistungszeitraum mindestens drei Mitarbeiter gleichzeitig eingesetzt haben.
• Referenzgeber muss ein Finanzdienstleister, Industrieunternehmen mit Verwaltungsgebäuden oder ein Kongress-/Tagungscenter bzw. eine Einrichtung mit vergleichbarer Infrastruktur sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen).
- Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.