Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitern, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0105
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitern, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen
Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitern, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Zu Abschnitt II.1.3) Art des Auftrags dieser Bekanntmachung: Die ausschreibungsgegenständliche Leistung besteht in der Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitungen, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen für den Einsatz im PMO des Auftraggebers. Die Leistungsart Arbeitnehmerüberlassung ist nicht ausdrücklich im Rahmen von § 103 GWB aufgeführt. Daher hat der Auftraggeber unter Abschnitt II.1.3) die Auftragsart gewählt, die der ausschreigungsgegenständlichen Leistung am nächsten kommt. Innerhalb der HZD werden zahlreiche Projekte und Programme durchgeführt. Dabei handelt es sich sowohl um interne, strategisch ausgerichtete, als auch um externe von Kunden beauftragte Projekte und Programme. Neue Digitalisierungsthemen, neues Online-Zugangsgesetz, die Kultusdigitalisierung sowie die Anforderungen von Polizei 2020 erfordern die neueste Technologie und die Weiter- bzw. Neuentwicklung bereits im Einsatz befindlicher Programme und Anwendungen. In neuen Projekten werden mit Hilfe der neuesten Microsoft- und UNIX/LINUX-Betriebssysteme und -Technologien, HighPerformance Datenbank Lösungen und neuer Datensicherungskonzepte neue zukunftsträchtige Lösungen erarbeitet. Ein weiteres Spektrum, in dem neue Projekte entstehen, sind die Anforderungen die durch die notwendigen IT-Sicherheitsvorkehrungen entstehen. Dabei handelt es sich um strategisch wichtige Aufgaben, die Auswirkungen über alle Vorhaben im Land Hessen haben. In jedem Projekt gibt es Aufgaben, die ein gut funktionierendes PMO (Projekt Management Office) erforderlich machen. Durch das PMO wird die Qualitätssicherung zu den Liefergegenständen im Projektmanagement gesteuert und damit wird unter anderem gewährleitet, dass die Landesrichtlinien zur Projektarbeit eingehalten werden. Viele weitere koordinierende Aufgaben werden über die Rollen Projekt-Assistenz und Projekt-Fachkraft abgedeckt. Des Weiteren werden Junior-Projektleitungen zur Steuerung von Kleinprojekten oder Teilprojekten eingesetzt. Projekt-Assistenzen, Projekt-Fachkräfte und Junior-Projektleitungen sind dabei in die Arbeitsorganisation der HZD eingegliedert. Der Auftraggeber beabsichtigt Einzelaufträge über die Überlassung von Junior-Projektleitungen, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 120 Personenjahren (PJ) über die Vertragslaufzeit (maximal vier Jahre) anzurufen, wobei auf die einzelnen Profile (siehe Ziffern 3.2, 3.3 und 3.4 der Datei "B03_PMO_Leistungsbeschreibung") folgende Volumina entfallen: Junior-Projektleitung: 36 PJ (=63.360 Stunden) Projekt-Fachkräfte: 52 PJ (= 91.520 Stunden) Projekt-Assistenzen: 32 PJ (=56.320 Stunden) Ausschreibungsgegenständlich ist damit der Abschluss eines Rahmenvertrages mit Verleihunternehmen über die Überlassung von Projekt-Assistenzen, Projekt-Fachkräfte und Junior-Projektleitungen zur Arbeitsleistung im PMO der HZD. Bei den jeweiligen auf Grundlage des Rahmenvertrages zu schließenden Einzelaufträgen handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassungsverträge im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG. Zur Deckung des bestehenden Bedarfes beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss eines Rahmenvertrags mit mehreren Unternehmen gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Die Höchstzahl liegt dabei bei drei Unternehmen, d.h. den Auftrag erhalten die drei nach der Angebotswertung bestplatzierten Bieter. Der Abfrage-Mechanismus für den Abschluss eines Einzelabrufs mit einem vertragshaltenden Unternehmen ist in Ziffer 4 des Rahmenvertrages ("Objektive Bedingungen" im Sinne des § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) festgelegt.
Zu Abschnitt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert und II.2.6) Geschätzter Wert: Der Auftraggeber schätzt den Auftragwert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 15.488.000,00. Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert (netto) von EUR 18.585.600,00 abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitern, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitern, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitnehmerüberlassung von Junior-Projektleitern, Projekt-Fachkräften und Projekt-Assistenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.