Datenbank für Netzkomponenten und Konfiguration sowie integriertes Diagnose- und Managementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA54842
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Datenbank für Netzkomponenten und Konfiguration sowie integriertes Diagnose- und Managementsystem
Die DB Netz AG plant im Rahmen der Neuausrichtung der Produktion die Weiterentwick-lung der Leit- und Sicherungstechnik (LST) zur digitalen Leit- und Sicherungstechnik (DLST). Mit der Digitalisierung geht die Ausweitung IP-basierter Technik in der Fläche für die Steuerung und Betriebsführung einher.
Zum Umfang der DLST gehört u. a. das integrierte Leit- und Bediensystem (iLBS), das von Fahrdienstleitern zur Bedienung von Stellwerken genutzt werden soll. Die integrierten Bediensysteme sollen deutschlandweit an verschiedenen Standorten aufgebaut und von einer zentralen Stelle, dem LST-Management Center (LMC), betriebsgeführt werden. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer spezifischen IT-Lösung für das LMC.
In diesem Zusammenhang wird beabsichtigt, den bisherigen Prozess der Aufnahme und Verwaltung der Systeme und Komponenten zu vereinfachen, übersichtlicher zu machen, die Transparenz sowie Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten zu steigern, die Prozess-laufzeiten zu verkürzen und die verantwortlichen Rollen bei der Durchführung optimal zu unterstützen. Dafür ist vorgesehen, eine IT-Lösung einzuführen, in der vor allem eine "Configuration Management Database" (CMDB) und ein "integriertes Diagnose- und Management-System" (iDMS), das die Diagnosemeldungen für weitere Anwender zur Verfügung stellt, abgebildet werden können.
Der Betrieb von modernen, bahnbetrieblichen Anlagen (z.B. von verteilten, flexiblen Bedienstandorten Digitaler Stellwerke (DSTW)) macht es zwingend erforderlich, dass eine lückenlose Planung und Dokumentation aller erforderlichen Parameter (z.B. IP-Adressen, System-angaben, Versionskennungen) in einem Tool erfolgt und dem Herstellungsprozess gewerkeübergreifend Rechnung trägt. Unter anderem macht die immer weitere Verzahnung der Leit- und Sicherungstechnik (LST) mit der Telekommunikation (TK) es erforderlich, ein Tool zu implementieren, das eine gewerkeübergreifende Dokumentation und Diagnose aller beteiligten Netzkomponenten bietet und damit einen Betrieb moderner Anlagen ermöglicht.
21FEA54842
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-18 und der Vertraulichkeitserklärung handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Erklärungen
1) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5) Erklärung zur Sanktionsliste, Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften und EU-Blocking Verordnung.
6) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
7) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
8) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
9) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
10) Erklärung zu §§122-124 GWB
11) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
12) Erklärung zu schweren Verfehlungen
13) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
14) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
15) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
16) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
17. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
18. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
19. Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 20 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
20. Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“
Die Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben.
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 21 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
21.) Ohne die Angaben zu mindestens einem bereits realisierten bzw. noch in Realisierung befindlichen Referenzprojekt, führt das zum sofortigen Ausschluss eines Bieters. Nachfolgende, verpflichtenden Angaben für das Referenzprojekt sind zu liefern:
- Aktueller Status des Referenzprojekts:
• Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein. Das bedeutet dass
- a) das Umsetzungsprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre gestartet, aber noch nicht produktiv gesetzt ist. Das heißt. diese Referenz umfasst einen Auftrag, der begonnen wurde und aktuell immer noch läuft, dabei muss der Fertigstellungsgrad >= 80% sein.
- b) Oder aber die Lösung wurde für diesen Kunden innerhalb der letzten 5 Jahre produktiv gesetzt
• Mindestens 10 Anwender verwenden die Lösung
• Der Umsatz pro Projekt beträgt oder betrug >= 50.000€
• Das Projekt berührt die Bereiche “Safety” oder “Security” bei KRITIS-Anlagen oder deren Umfeld
- Name und Adresse mindestens eines Auftraggebers und die Erlaubnis, diesen zu kontaktieren
- Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße nach Art und Umfang (z. B.: Auftragssumme, aufgeteilt nach Lizenz- und Beratungsaufwand, Anzahl Nutzer, Anzahl der implementierten Geschäftsprozesse);
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in einer sonstigen Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Der Mindestanteil der Eigenleistung muss >= 20% betragen.
Die Angaben der Referenzprojekte sind in “Anhang B7_Referenzen” vollständig auszufüllen und müssen die geforderten Mindestkriterien erfüllen. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Hersteller von Leit – und Sicherungstechnik und mit ihm verbundene Unternehmen sind von der Ausschreibung ausgeschlossen. Hintergrund: Geschäftsgeheimnisschutz und Schutz wettbewerbsrelevanter Informationen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.