Knoten Bamberg, Ingenieurtechnische Unterstützung Flächenmanagement (Zweitausschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60063
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Bamberg, Ingenieurtechnische Unterstützung Flächenmanagement (Zweitausschreibung)
Knoten Bamberg, Ingenieurtechnische Unterstützung Flächenmanagement (Zweitausschreibung)
Los 1 und Los 2 (Hinweis: der Bieter kann für alle Lose anbieten, aber auch nur für ein Los)
Knoten Bamberg, Ingenieurtechnische Unterstützung Flächenmanagement (Los 1 - Süd)
Der Planfeststellungsabschnitt 22 Bamberg ist Teil der Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS)
Nürnberg - Ebensfeld - Erfurt. Diese ist wiederum Bestandteil des Verkehrsprojekts Deutsche
Einheit - Schiene Nr. 8 - ABS/NBS Nürnberg - Erfurt - Leipzig/Halle - Berlin.
Mit dem Abschnitt 22 Bamberg werden folgende Projektziele verfolgt:
- Bau von zwei zusätzlichen Gleisen unmittelbar neben der bestehenden Strecke zur Beseitigung
des bestehenden Engpasses unter Berücksichtigung des prognostizierten Verkehrszuwachs
im Schienenpersonenverkehr und im Schienengüterverkehr zur Schaffung eines
attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene
- Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 230 km/h zur Erzielung von Reise-zeitersparnissen
im Schienenpersonenverkehr durch die Beschleunigung der bereits in Betrieb
befindlichen Strecke Nürnberg - Erfurt als Voraussetzung für einen deutschlandweiten Taktverkehr
- Errichtung von Gleisen für 740 m lange Züge zur Auslastungssteigerung und Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit des Schienensektors
- Erneuerung von Bahnanlagen und Bauwerken zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines sicheren
Bahnbetriebs.
Für den Ausbau der Strecke ist die vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Flächen
aus Grundstücken Dritter notwendig. Art und Umgriff des Eingriffs in diese Flächen und in
bestehende Nutzungsverhältnisse sind Bestandteil der 3. Planänderungsunterlage zur Planfeststellung
des Abschnitts 22 Knoten Bamberg.
Die Unterlagen der 3. Planänderung hat die DB Netz AG am 11.11.2020 bei der Planfeststellungsbehörde,
dem Eisenbahn-Bundesamt in Nürnberg, eingereicht. Derzeit läuft das Anhörungsverfahren.
Voraussetzung für die dauernde und bauzeitliche Flächeninanspruchnahme ist der Abschluss
der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern und allen
weiteren am Grundstück Berechtigten (wie Mietern, Pächtern, Inhabern von Gewerbe-, gartenbaulichen
und landwirtschaftlichen Betrieben).
Grundlage für die Unterbreitung von angemessenen Entschädigungsangeboten sind Verkehrswertgutachten,
die im Auftrag der DB Netz AG durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
erstellt und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Für die Gutachtenerstellung
wurden folgende Fachlose in Abhängigkeit von der Grundstücksnutzung gebildet:
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Bewertung von forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken
- Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
- Bewertung von Grundstücken des Gartenbaus und landwirtschaftlicher Sonderkulturen
- Bewertung von Entschädigungen für Betriebsunterbrechungen, Betriebsverlagerungen und
Betriebsaufgaben durch Eingriffe in eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist der Leistungsumfang für eine ingenieurtechnische
Unterstützungsleistung im Flächenmanagement.
Der Auftragnehmer soll im Auftrag des Auftraggebers die nachfolgend beschriebenen Leistungen
für den Erwerb, die Anmietung, die Belastung von Grundstücken und den Abschluss von
schuldrechtlichen Verträgen als Voraussetzung für die bauliche Realisierung des Projekts Knoten
Bamberg übernehmen.
entfällt
Knoten Bamberg, Ingenieurtechnische Unterstützung Flächenmanagement (Los 1 - Süd)
Bamberg
Der Planfeststellungsabschnitt 22 Bamberg ist Teil der Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS)
Nürnberg - Ebensfeld - Erfurt. Diese ist wiederum Bestandteil des Verkehrsprojekts Deutsche
Einheit - Schiene Nr. 8 - ABS/NBS Nürnberg - Erfurt - Leipzig/Halle - Berlin.
Mit dem Abschnitt 22 Bamberg werden folgende Projektziele verfolgt:
- Bau von zwei zusätzlichen Gleisen unmittelbar neben der bestehenden Strecke zur Beseitigung
des bestehenden Engpasses unter Berücksichtigung des prognostizierten Verkehrszuwachs
im Schienenpersonenverkehr und im Schienengüterverkehr zur Schaffung eines
attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene
- Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 230 km/h zur Erzielung von Reise-zeitersparnissen
im Schienenpersonenverkehr durch die Beschleunigung der bereits in Betrieb
befindlichen Strecke Nürnberg - Erfurt als Voraussetzung für einen deutschlandweiten Taktverkehr
- Errichtung von Gleisen für 740 m lange Züge zur Auslastungssteigerung und Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit des Schienensektors
- Erneuerung von Bahnanlagen und Bauwerken zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines sicheren
Bahnbetriebs.
Für den Ausbau der Strecke ist die vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Flächen
aus Grundstücken Dritter notwendig. Art und Umgriff des Eingriffs in diese Flächen und in
bestehende Nutzungsverhältnisse sind Bestandteil der 3. Planänderungsunterlage zur Planfeststellung
des Abschnitts 22 Knoten Bamberg.
Die Unterlagen der 3. Planänderung hat die DB Netz AG am 11.11.2020 bei der Planfeststellungsbehörde,
dem Eisenbahn-Bundesamt in Nürnberg, eingereicht. Derzeit läuft das Anhörungsverfahren.
Voraussetzung für die dauernde und bauzeitliche Flächeninanspruchnahme ist der Abschluss
der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern und allen
weiteren am Grundstück Berechtigten (wie Mietern, Pächtern, Inhabern von Gewerbe-, gartenbaulichen
und landwirtschaftlichen Betrieben).
Grundlage für die Unterbreitung von angemessenen Entschädigungsangeboten sind Verkehrswertgutachten,
die im Auftrag der DB Netz AG durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
erstellt und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Für die Gutachtenerstellung
wurden folgende Fachlose in Abhängigkeit von der Grundstücksnutzung gebildet:
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Bewertung von forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken
- Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
- Bewertung von Grundstücken des Gartenbaus und landwirtschaftlicher Sonderkulturen
- Bewertung von Entschädigungen für Betriebsunterbrechungen, Betriebsverlagerungen und
Betriebsaufgaben durch Eingriffe in eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist der Leistungsumfang für eine ingenieurtechnische
Unterstützungsleistung im Flächenmanagement.
Der Auftragnehmer soll im Auftrag des Auftraggebers die nachfolgend beschriebenen Leistungen
für den Erwerb, die Anmietung, die Belastung von Grundstücken und den Abschluss von
schuldrechtlichen Verträgen als Voraussetzung für die bauliche Realisierung des Projekts Knoten
Bamberg übernehmen.
entfällt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung zur unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention, Bekennung und Sicherstellung, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder
eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung und Versicherung, der national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Der Auftragnehmer hat den Nachweis zu mindestens zwei Referenzprojekten (komplexe Infrastrukturprojekte mit mindestens 100 betroffenen Grundstücken) der letzten 10 Kalenderjahre über erbrachte ingenieurtechnische Unterstützungsleistungen im Flächenmanagement zu erbringen.
Die Referenzen müssen erkennbar machen, dass der Auftragnehmer die Vorbereitung, die Verhandlung, den Abschluss und die Dokumentation für Kauf-, Dienstbarkeits-, Nutzungs- und Entschädigungsverträge erfolgreich umgesetzt hat.
Zusätzlich ist der Nachweis zu erbringen, dass der Auftragnehmer Mitarbeiter mit einem für die geforderte Leistung erforderlichen Qualifikations- und Erfahrungsprofil in ausreichender Teamstärke zur Verfügung hat.
Die Mitarbeiter müssen über eine mindestens 3-jährige Erfahrung in der umfassenden Bearbeitung der vorgenannten Leistungen verfügen. Hierzu zählen insbesondere die verhandlungssichere Handhabung des Entschädigungsrechts bei mit öffentlichen Mitteln finanzierten Infrastrukturmaßnahmen und die Verhandlung mit den entschädigungsberechtigten Betroffenen.
Auftraggeberseitig wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer in der Spitzenzeit mindestens 2 entsprechend qualifizierte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) einsetzen muss. Diese müssen über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Bestätigung, dass im Auftragsfall qualifiziertes Personal einzusetzen ist, welches die geforderte Eignung erfüllt.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. ARGE Knoten Bamberg (DB Engineering & Consulting GmbH und Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co:KG)
2. Forstbüro Reuder, Essing
3. Ingenieurbüro Donhauser, Waldsorf
4. WJU GmbH, Bonn
5. INGE Landberatung Bayern / Uwe Vos, Pfatter
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ. Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten Schlusstermin ein.
Weitergehende Unterlagen sind ausdrücklich nicht erwünscht. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.