Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Netzwerkkomponenten Hersteller Cisco Referenznummer der Bekanntmachung: UKS-2022-011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Netzwerkkomponenten Hersteller Cisco
Die Universität Kassel schreibt für die hess. Hochschulen die Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Netzwerkkomponenten Hersteller Cisco aus. Nähere Informationen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin Mönchebergstr. 19 34109 Kassel Philipps-Universität Marburg 35032 Marburg
Justus-Liebig-Universität Gießen 35392 Gießen
Hochschule Rhein-Main 65022 Wiesbaden
Technische Hochschule Mittelhessen 61169 Friedberg
Hochschule Fulda 36037 Fulda
Hochschule Darmstadt 64295 Darmstadt
Hochschule Geisenheim 65366 Geisenheim
Goethe-Uni-Frankfurt 60323 Frankfurt
TU-Darmstadt 64289 Darmstadt
Die Universität Kassel schreibt für die hess. Hochschulen die Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Netzwerkkomponenten Hersteller Cisco aus. Nähere Informationen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe NTT Germany AG & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://hello.global.ntt/de-de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD0YYL8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind"