Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV V3 Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV V3
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (nachfolgend Auftraggeberin genannt) schreibt die Erstprüfung- und Wiederholungsprüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 (DGUV V3) incl. Dokumentation aus. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines "Offenen Verfahrens", unterteilt in 3 Losen in Hessen.
Los 1 Ortsveränderliche Betriebsmittel
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der Erst- und Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach dem jeweils aktuellen Stand des § 14 der Betriebssicherheitsverordnung, nach der jeweils aktuellen Fassung der DGUV V3 und den jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) incl. Dokumentation für die Standorte der Auftraggeberin. Ergänzend ist die Erstprüfung neu in Gebrauch genommener Betriebsmittel incl. deren Dokumentation und Inventarisierung durchzuführen und zu dokumentieren.
Los 2 Ortsfeste Betriebsmittel
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der Erst- und Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach dem jeweils aktuellen Stand des § 14 der Betriebssicherheitsverordnung, nach der jeweils aktuellen Fassung der DGUV V3 und den jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) incl. Dokumentation für die Standorte der Auftraggeberin. Ergänzend ist die Erstprüfung neu in Gebrauch genommener Betriebsmittel incl. deren Dokumentation und Inventarisierung durchzuführen und zu dokumentieren.
Los 3 Ortsveränderliche Betriebsmittel im Homeoffice
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der Erst- und Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach dem jeweils aktuellen Stand des § 14 der Betriebssicherheitsverordnung, nach der jeweils aktuellen Fassung der DGUV V3 und den jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) incl. Dokumentation für die Standorte der Auftraggeberin. Ergänzend ist die Erstprüfung neu in Gebrauch genommener Betriebsmittel incl. deren Dokumentation und Inventarisierung durchzuführen und zu dokumentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung der Bieterin/des Bieters bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister
(Eigenerklärung Handelsregisterauszug gem. Anlage 17 der Bewerbungsbedingungen)
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bieterin/des Bieters
(Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Anlage 03 der Bewerbungsbedingungen)
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Auskunft der Bieterin/des Bieters bzw. Bietergemeinschaften zu den Jahres-Nettoumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021)
(Eigenerklärung zum Umsatz gem. Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen)
Auskunft der Bieterin/des Bieters bzw. Bietergemeinschaften zu den Jahres-Nettoumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021)
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Angaben der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
(Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gem. Anlage 16 der Bewerbungsbedingungen)
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Erklärung der Bieterin/des Bieters zu einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung gem. Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen)
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der allgemeine Netto-Umsatz in EUR für die Kalenderjahre 2019 bis 2021 mindestens je Los die folgenden Beträge je Jahr aufweist. Sofern auf alle drei Lose geboten, wird addiert sich der jährliche Netto-Umsatz:
Los 1 Ortsveränderliche Betriebsmittel [Betrag gelöscht] EUR
Los 2 Ortsfeste Betriebsmittel [Betrag gelöscht] EUR
Los 3 Ortsveränderliche Betriebsmittel im Homeoffice [Betrag gelöscht] EUR
Angebotsabgabe für alle Lose [Betrag gelöscht] EUR
Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Kalenderjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Angebote ausgeschlossen werden.
Betriebshaftpflichtversicherung
oder Berufshaftpflichtversicherung
Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Obhuts- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR
Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR
Umweltschäden [Betrag gelöscht] EUR
Angaben der Bieterin/des Bieters zu mindestens zwei Referenzen
(Eigenerklärung Referenzliste gem. Anlage 04 der Bewerbungsbedingungen)
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Angabe der Bieterin/des Bieters der Teile des Auftrags, die sie/er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt sowie, falls zumutbar, die Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
(Eigenerklärung gem. Anlage 06 der Bewerbungsbedingungen)
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Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Anhänge A, B, C, D, E und F des Datenschutzbestimmungen (Anhänge A bis F (08a bis 08f) zu Anlage 08 der Bewerbungsbedingungen) der Bieterin/des Bieters zur Beurteilung des Datenschutzes:
Angaben zu Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter, IT-Verantwortliche/-Verantwortlicher und IT-Sicherheitsbeauftragte/-Sicherheitsbeauftragter der Bieterin/Auftragsverarbeiterin bzw. des Bieters/Auftragsverarbeiters
(Anlage 08a der Bewerbungsbedingungen)
Angaben zu Standorte der Geschäftsräume der Bieterin/des Bieters bzw. der Auftragsverarbeiterin/des Auftragsverarbeiters
(Anlage 08b der Bewerbungsbedingungen)
Angaben zu technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gem. § 59 HDSIG
(Anlage 08c der Bewerbungsbedingungen)
Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit
(Anlage 08d der Bewerbungsbedingungen)
Angaben zu den Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer, die unmittelbar die Daten der Auftraggeberin erheben, verarbeiten und/oder nutzen
(Anlage 08e der Bewerbungsbedingungen)
Angaben zu tätigen Prüf- und (Fern-)Wartungsunternehmen
(Anlage 08f der Bewerbungsbedingungen)
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Auskunft der Bieterin/des Bieters bzw. Bietergemeinschaften zu den Mitarbeitendenzahlen
(Eigenerklärung Anzahl Mitarbeitende gem. Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen)
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Anlage 20_220414_BMWI_Eigenerklärung
Eigenerklärung Referenzliste gem. Anlage 04 der Bewerbungsbedingungen:
Es sind mindestens zwei Referenzen je Los über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 05/2019 liegen.
Die Auftraggeberin fordert zwei Referenzen je Los in den folgenden Schwerpunkten:
Los 1: zwei Referenzen: Ortsveränderliche Betriebsmittel
Los 2: zwei Referenzen: Ortsfeste Betriebsmittel
Los 3: zwei Referenzen: Ortsveränderliche Betriebsmittel im Tele-Homeoffice
Falls auf alle Lose geboten wird, können die Referenzen gemeinsam erbracht werden (ei-ne Referenz Bereich ortsveränderliche Betriebsmittel oder eine Referenz Bereich ortsfeste Betriebsmittel und eine Referenz ortsveränderliche Betriebsmittel im Tele-Homeoffice).
Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn insbesondere Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und aus dem Bereich Prüfung elektronischer Betriebsmittel nach der DGUV V3 erfolgreich durchgeführt worden sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weiter Angaben zu dem Kunden, der Branche sowie der Referenzansprechperson" inkl. Telefonnummer.
Bieterinnen/Bieter, die nicht mindestens zwei entsprechende Referenzen vorlegen, die zu mindestens 70 % abgeschlossen sind, werden als nicht geeignet angesehen und von dem Verfahren ausgeschlossen.
HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bieterin/Bieter vollständig auszufüllen. Die Ab-frage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe alle geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
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Angaben zu technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gem. § 59 HDSIG
(Anlage 08c der Bewerbungsbedingungen):
Zur Prüfung der Geeignetheit ist erforderlich, dass die im Anhang C zum Datenschutzvertrag (Anhang C zu Anlage 08c der Bewerbungsbedingungen) gestellten Fragestellungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen von Bieterinnen/Bietern zu beschreiben sind. Dazu ist die Anlage C vollständig auszufüllen. Dabei müssen die technischen und organisatorischen Maßnahmen mindestens den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Informationen hierzu erhalten Sie z.B. im Internet unter: www.bsi.bund.deDE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html
Bieterinnen/Bietern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet angesehen und sind von der Bewertung auszuschließen.
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Eigenerklärung Anzahl Mitarbeitende gem. Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen:
Bewertet wird die durchschnittliche Gesamtanzahl der Mitarbeitenden in den letzten 3 Kalenderjahren 2019 - 2021
Mindestanforderung:
Zur sicheren Auftragserfüllung stehen mindestens 3 Mitarbeitende für die Leistung unter Sicherstellung von Vertretungen zur Verfügung. Diese verfügen mindestens über ein mehrjährige (mindestens 3 Jahre) in diesem Bereich "Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV V3".
Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bieter/bzw. Bietergemeinschaften, die in den letzten drei Jahren weniger als drei Mitarbeitende pro Jahr im Betrachtungszeitraum mit der geforderten Beschäftigungsdauer im Unternehmen beschäftigen, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass das Angebot ausgeschlossen wird.
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Anlage 20_220414_BMWI_Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ei-ne eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYF4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."