Unterstützungsleistungen für IT-Verfahren des HMdIS und HMSI Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen für IT-Verfahren des HMdIS und HMSI
Unterstützungsleistungen für IT-Verfahren des HMdIS und HMSI
Los 1: Junior Verfahrensspezialist zum Betrieb von Fachverfahren und deren Infrastrukturen
Los 2: Enterprise Problemmanagement zum Betrieb von Fachverfahren und deren Infrastrukturen
Junior Verfahrensspezialist zum Betrieb von Fachverfahren und deren Infrastrukturen
Wiesbaden
Das Anwendungsmanagement bildet eine Verbindungsschicht zu den einzelnen Competence Centern (CC) in der HZD, so dass die Kunden nicht direkt mit den CC verhandeln, sondern sich mit ihren IT-Anforderungen direkt an das Anwendungsmanagement wenden können.
In verschiedenen Aufgabengebieten besteht derzeit Bedarf an Leistungen zur Betriebsunterstützung, technischen Beratung, Migration, Planung und Projekt.
Es werden Unterstützungsleistungen für das Anwendungsmanagement des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) inkl. nachgeordneter Stellen und des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) benötigt. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Verfahren: OASIS (Online Abfrage Spieler Informationssystem), HVF (Hessische Verfahren für Flüchtlinge), IFAS (Informationsfachsystem Arbeitsschutz), Elterngeld, Heimaufsicht, Ekos (Schlüsselverwaltung), ARGUS, Adco (Fahrzeugverwaltung), ARIS, LuP (Last- und Performacetests), JIRA, Supra, Schwebnet, SPIN (Sportinformationssystem), Gesundheitsdatenpool, H3C-Verfahren, Wahl-IT Hessen, eStaatsangehörigkeit, Beteiligungsplattform, eLearning, DDK und Weinbaukataster.
Los 1: Junior Verfahrensspezialist zum Betrieb von Fachverfahren und deren Infrastrukturen
Als Verfahrensspezialist zum Betrieb von Fachverfahren in Firewall gesicherten Client-Server-Umgebungen mit verteilter Infrastruktur sind im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten auszuführen:
• Bereitstellung und Betrieb von Fachverfahren und deren Applikations-Servern und Datenbanken (Java- und SQL-basierte Anwendungen)
• Bereitstellung und Betrieb von Applikations-, Funktions- und Verwaltungs-Servern unter Microsoft Windows Server 2008 ff.
• Integration der Verfahren auf Virtualisierungsplattformen auf Basis der zur Zeit in der HZD eingesetzten Plattformen HyperV, VMWare und Nutanix
• Mitwirkung an Aufgaben aus dem Bereich Active Directory, Gruppenrichtlinien und Benutzerverwaltung
• First und Second-Level-Support für die Verfahrens- und Betriebskomponenten der Fachverfahren im Rahmen von Incident-, Problem-, Change- und Release-Management nach ITIL / ITSM
• Mitwirkung an Installation, Konfiguration und Administration von Serverkomponenten der Fachverfahren (Web-Server, Proxy-Server, Applikations-Server, SCOM, WSUS, DFS und Domain Controller)
• Unterstützung bei der Integration in Infrastrukturen der HZD (bspw. Firewall, Backup und Recovery, Virenschutz, SAN)
• Unterstützung bei der Konfiguration der Arbeitsplatzsysteme im Rahmen des HessenPC
• Weiterentwicklung der Automation von Betriebsaufgaben durch den Einsatz von Skripten (PowerShell, VBS, Perl, Batch)
• Erstellung und Weiterführung von Dokumentationen und Betriebshandbüchern
• Konzeptionelle Unterstützung im Betriebsumfeld
Folgende Basisqualifikationen werden beim eingesetzten Personal vorausgesetzt:
• gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM (ITIL Foundation)
• gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sprachniveau B2) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinforma-tionen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen ermöglichen
• gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI Standards oder vergleichbarer IT-Sicherheitsstandards anderer EU-Staaten
Für die genannten Tätigkeiten werden insbesondere die folgenden Anforderungen gestellt:
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Bereitstellung und Administration von Fachanwendungen, in technischer und fachlicher Sicht
• Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Administration von Servern unter MS Windows Server 2012 ff. als Bestandteil großer IT-Infrastrukturen (Enterprise-Umfeld, > 50 Server)
• Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Administration von MS-basierten Serverrollen in verteilten Umgebungen
• Mindestens 1 Jahr Erfahrung mit Active Directory inkl. Erstellung und Pflege von Gruppenrichtlinien
• Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Bereich von Automation und Monitoring (SCOM) in verteilten Umgebungen
• Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Administration von Datenbank-Systemen
• Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Administration von Web-Servern (Java, JBoss, Tomcat, Apache, IIS)
• Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Anwendung von Incident-, Problem-, Change- und Release-Management-Prozessen nach ITIL/ITSM
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Adminstration von MS Windows-Server-Betriebssystemen
• Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Bereich Storage (SAN, NAS, iSCSI)
• Mindestens 2 Jahre Erfahrung mit Methoden zur Datensicherung und Wiederherstellung
• Mindestens 2 Jahre Kenntnisse in der Administration von Clients unter MS Windows 7 ff.
• Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Erstellung und Pflege technischer Konzepte, Dokumentationen und Betriebshandbücher
• Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Script-Entwicklung mit PowerShell, VBS, Perl oder Batch
• Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Bereich Netzwerk (WAN, VLAN, VPN, Protokolle, Hardware)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem aktuellen Stand der Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen, sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können.
Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch für diese Nachfolgeprodukte erwartet.
Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen und im speziellen des Betriebs der sicherheitsrelevanten Verfahren müssen die eingesetzten Personen einer Sicherheitsüberprüfung auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG) unterzogen werden oder diese bereits an anderer Stelle erbracht haben.
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die entsprechende Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen der Höchstmenge vorzunehmen bleibt hiervon unberührt.
Enterprise Problemmanagement zum Betrieb von Fachverfahren und deren Infrastrukturen
Wiesbaden
Das Anwendungsmanagement bildet eine Verbindungsschicht zu den einzelnen Competence Centern (CC) in der HZD, so dass die Kunden nicht direkt mit den CC verhandeln, sondern sich mit ihren IT-Anforderungen direkt an das Anwendungsmanagement wenden können.
In verschiedenen Aufgabengebieten besteht derzeit Bedarf an Leistungen zur Betriebsunterstützung, technischen Beratung, Migration, Planung und Projekt.
Es werden Unterstützungsleistungen für das Anwendungsmanagement des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) inkl. nachgeordneter Stellen und des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) benötigt. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Verfahren: OASIS (Online Abfrage Spieler Informationssystem), HVF (Hessische Verfahren für Flüchtlinge), IFAS (Informationsfachsystem Arbeitsschutz), Elterngeld, Heimaufsicht, Ekos (Schlüsselverwaltung), ARGUS, Adco (Fahrzeugverwaltung), ARIS, LuP (Last- und Performacetests), JIRA, Supra, Schwebnet, SPIN (Sportinformationssystem), Gesundheitsdatenpool, H3C-Verfahren, Wahl-IT Hessen, eStaatsangehörigkeit, Beteiligungsplattform, eLearning, DDK und Weinbaukataster.
Los 2: Enterprise Problemmanagement zum Betrieb von Fachverfahren und deren Infrastrukturen
Als Enterprise Problemmanager zum Betrieb von Fachverfahren in Firewall-gesicherten Client-Server-Umgebungen mit verteilter Infrastruktur sind im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten auszuführen:
• Ansprech- und Moderationspartner für HZD-interne Schnittstellen und Kunden im Aufgabengebiet.
• Unterstützung der Incident-, Change- und Releasemanagement-Prozesse nach IT Infrastructure Library (ITIL).
• Erstellung und Bewertung von Empfehlungen / Konzepten.
• Unterstützung bei der Umsetzung von erarbeiteten Konzepten.
• Unterstützung von Planung und Konzeption bei Änderungen an der Infrastruktur (bspw. Standorte, Replikation, Berechtigungen, Sammlungen).
• Erstellung von QM Dokumenten und Review von QM Dokumenten anderer Ersteller. • Unterstützung bei der Ausarbeitung von konzeptionellen Vorarbeiten für den Einsatz neuer Hard- und Softwaretechnologien durch Mitarbeit bei Planungen und Konzepterstellungen.
• Unterstützung bei der Einhaltung der Service Level Agreements, des Berichtswesen und der Qualitätssicherung.
• Unterstützung bei der Prüfung / Qualitätssicherung von Anpassung an Tasksequenzen und Planung / Umsetzung von Änderungen an Tasksequenzen.
• Knowhow-Transfer / Schulung von internen HZD-Mitarbeitern.
• Unterstützung bei der Auswertung, Steuerung und Festlegung von Maßnahmen für das Risikomanagement.
• Unterstützung beim Ausbau und der Weiterentwicklung des Produktportfolios (Konzeption und Umsetzung).
• Unterstützung der Koordination von Teams und Arbeitsgruppen.
• Ausarbeitung und Sicherstellung (Überwachung) von Betriebsprozessen, bspw. im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung der SW-Pakete.
• Betrachtungen und Ausarbeitungen im Rahmen von BSI- und WiBe-Fragestellungen.
Folgende Basisqualifikationen werden beim eingesetzten Personal vorausgesetzt:
• gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM (ITIL Foundation)
• gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sprachniveau B2) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinforma-tionen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen ermöglichen
• gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI Standards oder vergleichbarer IT-Sicherheitsstandards anderer EU-Staaten
Für die genannten Tätigkeiten werden insbesondere die folgenden Anforderungen gestellt:
• Tiefgehende, in mindestens achtjähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in einer Enterprise-Umgebung
• Mindestens 8 Jahre Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen, insbesondere Problemmanagement (ITIL Foundation Zertifizierung, Erfahrungen mit Remedy).
• Erfahrung beim Erstellen, Prüfen und Steuern von Dokumenten im Rahmen der Rolle eines Problemmanagers.
• Mindestens 5 Jahre Erfahrungen mit architektonischen Ausarbeitungen in Enterprise Umgebungen mit mehreren über Schnittstellen verbundenen Verfahren.
• Mindestens 6 Jahre Erfahrung bei der Konzeptionierung / Prüfung von Mandantenfähigkeiten und Rollenkonzepten.
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Steuerung und Leitung von Teams.
• Zertifizierung im Projektmanagement (z.B. PRINCE 2).
• Mindestens 5 Jahre Erfahrung mit Verfahren in der Bundes- oder Landesverwaltung (Beitrag zu hoheitlichen Aufgaben)
• Mindestens 5 Jahre Erfahrung in bundesweiten IT-Kooperationen des öffentlichen Dienstes
• Mindestens 5 Jahre Erfahrung mit hybriden IT-Umgebungen (Linux, RedHat, Microsoft)
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung mit bundesweiten IT-Kooperationen
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung mit Sharepoint, Jira und FISBOX
• Mindestens 4 Jahre Erfahrung mit Verfahren, in denen Alteon-Hardware-Loadbalancer eingesetzt werden.
• Erfahrung mit SQL-Scripting (T-SQL oder PL-SQL).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem aktuellen Stand der Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen, sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können.
Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch für diese Nachfolgeprodukte erwartet.
Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen und im speziellen des Betriebs der sicherheitsrelevanten Verfahren müssen die eingesetzten Personen einer Sicherheitsüberprüfung auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG) unterzogen werden oder diese bereits an anderer Stelle erbracht haben.
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die entsprechende Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen der Höchstmenge vorzunehmen bleibt hiervon unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1
Darstellung von mindestens 4 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
• Art: Betrieb von Fachverfahren und deren Infrastrukturen in einem Betriebsteam bestehend aus insgesamt mindestens 3 Mitarbeitern
• Umfang: Mindestens ein Jahr mit mindestens 100 Personentagen pro Jahr
In der entsprechenden Tabelle werden Fragen zur Referenztätigkeit formuliert. Die Fragen sind alle zu beantworten. Werden mehr als 2 Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet.
(Datei "Referenzen Los 1" auf der Vergabeplattform).
Los 2
Darstellung von mindestens 4 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
• Art: Enterprise Problem Management von Fachverfahren und deren Infrastrukturen in einem Betriebsteam bestehend aus insgesamt mindestens 5 Mitarbeitern
• Umfang: Mindestens ein Jahr mit mindestens 100 Personentagen pro Jahr
In der entsprechenden Tabelle werden Fragen zur Referenztätigkeit formuliert. Die Fragen sind alle zu beantworten. Die Fragen unter lfd. Nr. 6 - 10 müssen mit "Ja" beantwortet werden können. Bei den übrigen Fragen gilt: Werden mehr als zwei Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet.
(Datei "Referenzen Los 2" auf der Vergabeplattform).
Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 20. Juli 2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")
Los 1
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (Zuschlagskriterium = 100% Preis). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt_Los 1") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Los 2
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird:
Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,3 + Leistungspunkte × 0,7
Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.
Preis (30%):
Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt.
Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode.
Leistung (70%): "Erarbeitung eines Konzeptes"
Für das Kriterium Leistung ist vom Auftragnehmer ein Konzept zu erstellen. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Punktzahl ergibt sich aus der gewichteten Bewertung der Unterkriterien a) bis c).
Die Ausführungen des Bieters im Konzept sind auf einen Umfang von 15 Seiten (DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgrad 11) zu begrenzen - ggf. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis eingeschlossen.
Aufgabe des Bieters:
Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise in einem Konzeptvorschlag, wie sie vorgehen würden, um diese Störung zu analysieren.
Der Konzeptvorschlag soll folgende Gliederung haben:
a) Aufzeigen aller Kriterien, die Auswirkung auf die Priorität der Störung haben. (20 %)
b) Aufzeigen möglicher Vorgehensweisen zur Eingrenzung der Ursache der Störung (50 %)
c) Darstellung von notwendigen Kommunikationsbeziehungen inklusive der Darstellung von Kommunikationsformaten. (30 %)
Bewertungskala:
Sehr gute Lösung der Aufgabenstellung - 100 Punkte
Gute Lösung der Aufgabenstellung - 70 Punkte
Befriedigende Lösung der Aufgabenstellung - 40 Punkte
Unzureichende Lösung der Aufgabenstellung - 0 Punkte
Sofern die Gesamtbewertung des Konzeptes nicht wenigstens 50 Punkte ergibt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.