Unterstützungsleistungen für die Online-Kommunikation der hessischen Landesverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0048
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen für die Online-Kommunikation der hessischen Landesverwaltung
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Ausschreibung dient der Beschaffung von Leistungen für die Online-Kommunikation der Hessischen Landesverwaltung.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Leistungsgegenstände sind die Pflege und inhaltliche Weiterentwicklung der internen und externen Portale sowie themen- und kampagnenzentrierter Einzelangebote.
Es ist folgendes Aufgabenspektrum abzudecken:
Profil 1: Online- Redaktion
• Onlinegerechtes Aufbereiten von Inhalten entsprechend den medialen Nutzeranforderungen unter Berücksichtigung der Editionsrichtlinien und des Kommunikationskonzepts der Hessischen Landesregierung
• Anreicherung von Texten mit Bildmaterial und anderen Medien; dazu Bildrecherche, und Bildbearbeitung; Dokumentation der Bild- und Nutzungsrechte; Erstellen von Infografiken
• Einstellen von Inhalten inklusive dazugehöriger Medien und ggf. Anpassung von Dokumenten, gemäß der Vorgaben der Hessischen Verordnung für Barrierefreie Informationstechnik (HVBIT)
• Laufende Unterstützung beim Aufbau und der redaktionellen Pflege von Social-Media-Kanälen des Landes und beim Erarbeiten von neuen Social-Media-Strategien
• Unterstützung beim Anforderungsmanagement und im First-Level-Support an bzw. in Zusammenarbeit mit der HZD.
• Unterstützung bei Maßnahmen zur Optimierung von Inhalten für Suchmaschinen
• Erstellung von Statistiken (derzeit werden die Statistikprogramme Logaholic und Matomo eingesetzt)
• Erarbeitung von Infografiken und SharePics mit den gängigen Grafik-Programmen
• Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Workshops und Schulungen
• Recherche und Beratungstätigkeiten zu neuen Internettrends sowie Best Practices aus der Verwaltungskommunikation im Internet
• Migration bestehender Inhalte in neue Internetauftritte
Profil 2: Redaktion Barrierefreiheit
• Unterstützung bei Maßnahmen zur Überprüfung und zur Verbesserung
der Barrierefreiheit und Abstimmung mit der Landesstelle für barrierefreie IT (LBIT) - insbesondere zur Barrierefreiheitsprüfung
• Regelmäßige Abstimmung mit der Hessischen Staatskanzlei und dem LBIT
zur Erklärung zur Barrierefreiheit im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen und ggf. neu entstandene Barrieren
• Punktuelle Durchführung von Selbsttests zur Barrierefreiheit
• Prüfen von kundenseitigen Anforderungen hinsichtilich ihrer barrierefreien Umsetzbarkeit
• Erstellung von barrierefreien PDFs
• Schreiben von Texten in Leichter Sprache
• Nachbearbeitung von Untertitel-Dateien im VTT- oder SRT-Format
Folgende Qualifikationen des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals werden vorausgesetzt:
Profil 1: Online-Redaktion
• Mindestens dreijährige Erfahrung in der redaktionellen Beratung, Konzeption, Aufbau und Pflege von Internetseiten und Social Media Angeboten von Regierungs- und Verwaltungsbehörden mindestens auf Landesebene
• Mindestens dreijährige Erfahrung in der Benutzung des Content Management Systems Drupal
• Mindestens einjährige Erfahrung in der Benutzung des Content-Management-Systems Portal Site Manager by Open Text
• Mindestens dreijährige Erfahrung im Anforderungsmanagement sowie in der Übergabe von Fehler- und Störungsmeldungen an bzw. in Zusammenarbeit
mit einem technischen Dienstleister
• Mindestens dreijährige Erfahrung in der Konzeption und Erstellung von grafischen Elementen mit einschlägigen Programmen
• Mindestens dreijährige Erfahrung in der Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der Hessischen Verordnung für Barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) und in der Suchmaschinenoptimierung
• Mindestens dreijährige Erfahrung in der Durchführung von Workshops und Schulungen zu Redaktionssystemen und andren redaktionellen Tätigkeiten sowie der Erstellung entsprechender Arbeitshilfen
• Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie hinreichende Englischkenntnisse für die Nutzung von Herstellerinformationen, wie etwa Handbücher, Internetartikel und Fachforen
Profil 2: Redaktion Barrierefreiheit
• Sehr gute Kenntnisse der Hessischen Verordnung für Barrierefreie Informationstechnik (HVBIT)
• Mindestens dreijährige Erfahrung in der redaktionellen Arbeit von Regierungs- und Verwaltungsbehörden mindestens auf Landesebene
• Mindestens dreijährige Erfahrung in der Anwendung von Adobe Acrobat Professional oder dem PAC 3 (pdf accessibility checker)
• Zertifizierung in der Erstellung von Texten in Leichter Sprache
• Kenntnisse in der Erstellung von Untertitel-Dateien im vtt- oder srt-Format
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich der
Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber
spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach
Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als
beendet.
Die Leistungen der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
•Art: Im Regierungs- und Verwaltungsbehördenumfeld sollen folgende Tätigkeiten umgesetzt worden sein:
Redaktionelle Beratung, Konzeption, Aufbau und Pflege von Internetseiten mit den CMS Systemen Drupal und/oder Portal Site Manager (by Open Text)
Beratung, Konzeption, Aufbau und Pflege von Social Media Angeboten
•Umfang: Mindestens 100 Personentage
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform.)
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions-und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 05. Januar 2016 akzeptiert. Mit dem Angebot sind einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Dateien "Preisblatt") ergibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.