Festnetzanschlüsse Carrier-Dienste Telefonie und DSL Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Festnetzanschlüsse Carrier-Dienste Telefonie und DSL
Bereitstellung von Carrier-Diensten in den Bereichen Telefonie und DSL
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Entsprechend ihrem Auftrag als zentrale IT-Beschaffungsstelle des Landes Hessen
bietet die Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) den Dienststellen des
Landes die Bereitstellung von Carrier-Diensten in den Bereichen Telefonie und DSL
an. Zur Deckung des sich hieraus für das Land Hessen ergebenen Bedarfe, schreibt
das Land Hessen, vertreten durch die HZD eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen nach § 21 Abs. 3 VgV in einem europaweiten Vergabeverfahren aus. Neben den Dienststellen des Landes Hessen sind die im nachfolgenden genannten
Hochschulen und Universitäten bezugsberechtigt: TU Darmstadt, Goethe Universität Frankfurt/Main, Hochschule für Gestaltung, Technische Hochschule Mittelhessen, Hochschule für Archivwissenschaften, Hochschule Rhein Main, Philipps-Universität Marburg, Frankfurt University of Applied Sciences. Überdies besteht eine bezugsberechtigte Stelle außerhalb der Hessischen Landesverwaltung, die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO) mit Sitz in Frankfurt am Main.
Vertragsgegenständliche Leistungen sind:
Bereitstellung von redundanten zentralen SIP-Trunks (zwischen 120 und 8.000
Sprachkanälen), Bereitstellung der dezentralen All-IP-Anschlüsse (Anlagenanschlüsse und Standardsprachanschlüsse), Bereitstellung von Breitbandanschlüssen (i.d.R. DSL mit Internet), Telefonverbindungen (Flatrate).
Abhängig von den Anforderungen der Endkunden des AG sind die ggf. notwendigen Router bzw. IAD Leistungsbestandteil der Ausschreibung.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst 24 Monate. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens neun (9) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung der Rahmenvereinbarung in Textform (§ 126b BGB) anzeigt, maximal 48 Monate
Zu Referenzen über die "Bereitstsellung mindestens eines zentralen SIP-Trunks, der über eine privates Netz (nicht öffentliches Internet) geführt wird gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1) dieser EU-Bekanntmachung:
1) Auftraggeber des Referenzprojekts gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1) ist öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB), Gewichtung: Punkte (je Referenz) 5, max. 10 Punkte
2) Redundanz der Anbindungen im Referenzprojekt gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1), Gewichtung: Geo-Redundanz (disjunkte Anbindung) = 10 Punkte, einfache Redundanz = 5 Punkte, keine Redundanz = 0 Punkte, max. 20 Punkte
3) Anzahl der Sprachkanäle im Referenzprojekt gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1), Gewichtung >= 2.000 = 10 Punkte, 1.999 - 1.800 = 9 Punkte, 1.799 - 1.600 = 8 Punkte, 1.599 - 1.400 = 7 Punkte, 1.399 - 1.200 = 6 Punkte, 1.099 - 1.000 = 5 Punkte, 999 - 900 = 4 Punkte, 899 - 800 = 3 Punkte, 799 - 700 = 2 Punkte, 699 - 500 = 1 Punkt, unter 500 = 0 Punkte, max. 20 Punkte
4) Abbildung mehrerer Sub-SIP-Trunks (dedizierte Kanalkapazitäten) für verschiedene Mandanten im Referenzprojekt gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1), Gewichtung: Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte, max. 10 Punkte
Zu Referenzen über die "Bereitstellung von dezentralen IP-Telefonie und/oder DSL-Anschlüssen gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1) dieser EU-Bekanntmachung:
1) Auftraggeber des Referenzprojekts gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1) ist öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB), Gewichtung: Punkte (je Referenz) 5, max. 10 Punkte
2) Bereitstellung IP-Telefonie und DSL/Breitband im Referenzprojekt gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1), Gewichtung: Ja = 10 Punkte (Bereitstellung IP-Telefonie und DSL/Breitbandanschlüsse), Nein = 0 Punkte (nur Bereitstellung von IP-Telefonie oder DSL/Breitsbandanschlüssen), max. 20 Punkte
3) Anzahl der Anschlüsse im Referenzprojekt gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1), Gewichtung: >= 1.500 = 10 Punkte, 1.499 - 1.400 = 9 Punkte, 1.399 - 1.300 = 8 Punkte, 1.299 - 1.200 = 7 Punkte, 1.199 - 1.100 = 6 Punkte, 1.099 - 1.000 = 5 Punkte, 999 - 800 = 4 Punkte, 799 - 600 = 3 Punkte, 599 - 400 = 2 Punkte, 399 - 200 = 1 Punkt, unter 200 = 0 Punkte, max. 20 Punkte
4) Anschlüsse für mehrere Mandanten bzw. Abrufberechtigte im Referenzprojekt gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1), Gewichtung: Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte, max. 10 Punkte
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand obiger gem. § 51 Abs. 2 VgV objektiver und nichtdiskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr. 4 zu Referenzvordruck "A_09a_Festnetz_Referenzen_ zentraler_SIP_Trunk" und zu Referenzvordruck "A_09b_Festnetz_Referenzen_ dezentrale_Anschluesse". Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert; insgesamt sind maximal 120 Punkte erreichbar. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf Rang drei werden mehr als drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert.
Zu Abschnitt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert und II.2.6 Geschätzter Wert: Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert (netto) gemäß den Regeln nach § 3 VgV auf EUR 11.655.050,00. Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert (netto) von EUR 13.986.060,00 abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder
durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise
(Datei "A_07_Festnetz_Befaehigung_Berufsausuebung")
Eigenerklärung, dass der Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem durchschnittlichen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens bestand.
(Datei "A_08_Festnetz_Eigenerklaerung_Umsatz")
Das unter III.1.2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
(1) Referenzen
Darstellung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag
"Ablauf der Angebotsfrist") über die Bereitstellung mindestens eines zentralen SIPTrunks, der über ein privates Netz geführt wird (d.h. nicht über das öffentliche Internet) (Datei "A_09a_Festnetz_Referenzen_zentraler_SIP_Trunk) und Darstellung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") über die Bereitstellung von dezentralen IP-Telefonie und/oder DSL-Anschlüssen (Datei "A_09b_Festnetz_Referenzen_dezentrale_Anschluesse")
Sofern mit einem Referenzprojekt beide Leistungsbereiche (zentraler SIP-Trunk und
dezentrale Anschlüsse) belegt werden kann, darf sie für beide Leistungsbereiche eingereicht werden, d.h. für das betreffende Referenzprojekt ist dann sowohl der Referenzvordruck "zentraler SIP-Trunk" als auch der Referenzvordruck "dezentrale Anschlüsse" vollständig ausgefüllt einzureichen.
(2) Zertifizierung nach ISO/IEC 27001
Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes und nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) (Datei "A_10_Festnetz_Eigenerklaerung_ ISMS"). Dem Teilnahmeantrag ist das gültige Zertifikate in nicht beglaubigter Kopie beizufügen
Die unter III.1.3) Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen (oder auch nur eine davon) nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass er im Falle der Zuschlagserteilung
- sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet (Datei "A_03_Festnetz_Verpflichtungserklaerung_oeff_AG")
- im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich Personen einsetzen wird,
die gemäß Hessischem Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz
(HSÜVG) einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2), derzeit nach § 8 HSÜVG, unterzogen wurden sowie die Bereitschaft, die entsprechenden erweiterten Sicherheitsüberprüfungen (Ü2) nach § 8 HSÜVG für die von ihm für den Einsatz bei dem Auftraggeber vorgesehenen Personen durchführen zu lassen (Datei "A_04_Festnetz_Eigenerklaerung_HSUVG").
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB").
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB").
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds einzureichen, dass er bzw. sie nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört/gehören (Datei "A_11_Festnetz_Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen (Datei "A_02_Vertraulichkeitserklaerung")
(2) Rein informatorisch teilt die Vergabestelle bereits an dieser Stelle mit, dass die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach der "erweiterten Richtwertmethode" nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018), abrufbar im Internet unter
https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html erfolgen wird, Schwankungsbereich von 7 %, Entscheidungskriterium = Leistungspunktzahl.
(3) An den Standortdaten im Preisblatt sowie an der Standortliste besitzt der Auftraggeber ein besonders schützenswertes Interesse. Aus Gründen des vorbeugenden Sabotageschutzes werden diese Informationen nicht mit der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs veröffentlicht. Zum Schutz der Vertraulichkeit dieser sensiblen Informationen wird der Auftraggeber
die betreffenden Informationen lediglich denjenigen Bewerbern zur Verfügung stellen, die er zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert hat. Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglieder/eignungsrelevante Unternehmen die Vertraulichkeitserklärung abzugeben. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und damit der Teilnahme an diesem Verhandlungsverfahren ist die vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform des Landes Hessen erforderlich. Durch die Abgabe des Teilnahmeantrags nebst den geforderten Erklärungen bezüglich der Zuverlässigkeit (§§ 123, 124 GWB), der verpflichtend vorzunehmenden Abfrage bei der Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main und dem Wettbewerbsregister bei dem Bundeskartellamt) und der Vertraulichkeitserklärung ist es dem Auftraggeber möglich, das Unternehmen eindeutig zu identifizieren und die Zuverlässigkeit festzustellen.
(4) Die Vergabestelle weist an dieser Stelle darauf hin, dass für die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaftsmitglieder vor der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots eine Abfrage bei dem Korruptions- und Vergaberegister bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Zusätzlich erfolgt eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister bei dem Bundeskartellamt (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG).
(5) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbracht werden kann (§ 122 Abs. 3 GWB). Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB akzeptiert die Vergabestelle die Vorlage d
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.