Master-Vendor Leiharbeit im kaufmännischen Bereich Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Master-Vendor Leiharbeit im kaufmännischen Bereich
Vermittlung und Überlassung von kfm. Leiharbeitnehmern für die Standorte Berlin, Frankfurt am Main, Bonn
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Deckung des kompletten Bedarfs der Auftraggeberin an Leiharbeitnehmern im kaufmännischen Bereich. Dafür wurden 9 Standard-Profile definiert. Zu einem späteren Zeitpunkt werden weitere spezielle kaufmännische Profile (s.g. Sonder-profile) hinzukommen. Diese können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. In der Vergangenheit kamen diese Profile z. B. aus den Bereichen Marketing, Fuhrpark, Rechnungswesen, IT etc.
Vom Master-Vendor insb. zu erbringende Leistungen:
• Auswahl der Leiharbeitnehmer entsprechend dem jeweiligen Anforderungsprofil,
• Regelung und Steuerung aller Prozesse im Rahmen des bundesweiten Bedarfs an Leiharbeitnehmern des Entleihers, und
• Einschaltung von Unterauftragnehmer (s.g. Co-Lieferanten) bei Bedarf. Diese sind der Auftraggeberin stets vor der Aufnahme in die Liste der Co-Lieferanten namentlich zu benennen und bedürfen der Zustimmung durch die KfW.
Die Leistungen sind an den KfW- Standorten Berlin, Frankfurt am Main, und Bonn zu erbringen.
Der Gesamtbedarf wird auf durchschnittlich ca. 134 Leiharbeitnehmern p.a. im kaufmännischen Bereich geschätzt (über 4 Jahre Vertragslaufzeit ca. 537 Leiharbeitnehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Master-Vendor Leiharbeit im kaufmännischen Bereich
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.