Objektplanung für Gebäude zum Ersatzneubau des Bürgerhauses der Stadt Biedenkopf Referenznummer der Bekanntmachung: BGHB/2021/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biedenkopf
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35216
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.biedenkopf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Gebäude zum Ersatzneubau des Bürgerhauses der Stadt Biedenkopf
Objektplanung für Gebäude nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 für den Ersatzneubau des Bürgerhauses der Kernstadt in 35216 Biedenkopf
Biedenkopf, DE
Die Stadt Biedenkopf plant das bestehende Bürgerhaus „Auf dem Radeköppel“ in der Kernstadt zurückzubauen und auf dem Gelände ein neues Gebäude zu errichten.
Bei dem bestehenden Bürgerhaus Kernstadt handelt es sich um einen Stahlbetonbau aus dem Jahr 1968. Das dreigeschossige Gebäude befindet sich in Hanglage und wurde in den 80er Jahren um einen Hoteltrakt mit Übernachtungsmöglichkeiten erweitert.
Die beiden Gebäudekomplexe sind über das Versorgungsnetz miteinander verbunden.
Im Jahr 2019 wurde die Erstellung eines Sanierungskonzeptes durch den Magistrat der Stadt Biedenkopf in seiner 73. Sitzung beschlossen, um den kurz- bis langfristigen Sanierungsbedarf und erforderliche Kosten hierzu zu ermitteln. Eine Bestandsananlyse des Architekturbüro Dipl.-Ing. Thomas Dersch, Biedenkopf, kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der beiden Gebäudeteile nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. Der Ergebnisbericht ist dem Verfahren als Anlage zu Ihrer Kenntnis und als Maßnahme gem. § 7 VgV beigefügt.
Nach einer bauaufsichtlichen Begehung im Jahr 2020 wurden zudem weitere statische Mängel im Schwimmbadbereich festgestellt und eine gutachterliche Stellungnahme durch einen Sachverständigen für Standsicherheit angefordert. Aufgrund dieses Gutachtens wurden das Schwimmbad und das darüber liegende Foyer für die weitere Nutzung gesperrt. Das Foyer konnte durch eine provisorische Deckenabstützung wieder zur Nutzung frei gegeben werden. Nach Aufhebung der bestehenden Erbbaurechts- und Pachtverträge zum Anfang des Jahres 2021, wurde die gesamte Nutzung eingestellt und das Gebäude steht seither leer. Alle Gebäudeteile und der Grundbesitz befinden sich seither im Eigentum der Stadt Biedenkopf.
Die Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin beschlossen den Magistrat zu beauftragen, zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Fraktionen/Gruppierungen der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates der Kernstadt, mit Planungen zum Ersatzneubau eines Bür-gerhauses zu beginnen.
Daraufhin wurden in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Bürgerhaus - Neubauplanung Bürgerhaus Biedenkopf, im Rahmen erster Gespräche die Bedarfe, Planungsinhalte und das Raumprogramm festgelegt, die Grundlage für die gegenständlich ausgeschriebene Planungsaufgabe ist.
In dem zu planenden Gebäude sollen die Bedarfe für kulturelle Veranstaltungen wie z. B. Theatervorstellungen oder Konzerte abgedeckt werden, ebenso wie für öffentliche, private oder vereinsgetragene Einzelveranstaltungen oder Firmen-Events oder auch ein Trauercafè.
Die sich derzeit noch auf dem Gelände befindlichen Gebäudeteile des Bürgerhauses und des Hoteltrakts sollen für die gegenständliche Planungsaufgabe nicht berücksichtigt werden. Die auf dem Grundstück verlaufende Verkehrsanlage „Auf dem Radeköppel“ ist zwingend für die Erschließung der Anlieger zu erhalten.
Nach aktuell gültiger Stellplatzsatzung der Stadt Biedenkopf werden für Versammlungsstätten 1 Stellplatz je 5 Sitzplätze, sowie 1 Stellplatz je 5 Stehplätze für PKWs und 1 Abstellplatz je 20 Sitzplätze für Fahrräder vorgesehen.
Bei der vorzusehenden Größenordnung von 350 m² NUF und der damit möglichen Stehplätze, die sich bei 2 Personen je m² nach H-VStättR mit ca. 700 Personen im Saal ermitteln lassen, sind 140 Stellplätze für PKW auf den beiden zur Verfügung stehenden Flurstücken zu berücksichtigen. Auf dem bestehenden Gelände sind derzeit ca. 105 PKW-Stellplätze vorhanden. Zusätzlich werden 10 Stellplätze für Fahrräder erforderlich.
Der zu planende Baukörper des Bürgerhaus-Neubaus ist auf den „Flächen für den Gemeinbedarf“ gemäß Bebauungsplan abzubilden.
Der Baukörper soll nach Möglichkeit 1-geschossig, jedoch zwingend barrierefrei nach den Bestimmungen der DIN 18040-1 konzipiert werden.
Inwiefern sachgerecht zu erhaltende Teile des Hoteltrakts für eine etwaige Vermarktung zur Verfügung verbleiben können, ohne die Nutzung eines Bürgerhaus-Neubaus einzuschränken, ist im Zuge der weiteren Planung zu untersuchen.
Im Raum- und Funktionsprogramm ist ein Saal mit etwa 350 m² NUF und kleiner Tanzfläche, möglichst teilbar mittels mobiler Trennwand vorzusehen.
Die beiden Grundstücke, auf denen sich der bestehende Gebäudekomplex abbildet, haben eine Fläche von in Summe 15.993 m².
- Flur 1, Flurstück 1176/4 (14.587 m²)
- Flur 1, Flurstück 1176/3 (1.406 m²)
Das für die gegenständliche Planungsaufgabe zur Verfügung stehende Gelände begrenzt sich auf die im Bebauungsplan als „Flächen für den Gemeinbedarf“ ausgewiesene Fläche mit einer Größenordnung von ca. 5.800 m². Darin enthalten ist die Zufahrtsstraße „Auf dem Radeköppel“, die zu erhalten und in die Umgebungsplanung zu integrieren ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - HOAI-Leistungsphasen 1-2 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - HOAI-Leistungsphasen 3-4 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 3 - HOAI-Leistungsphasen 5-8 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung für Gebäude zum Ersatzneubau des Bürgerhauses der Stadt Biedenkopf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.