Sachsen-Franken-Magistrale, 2. Ausbaustufe Gaschwitz (a) - Crimmitschau (a), Bauüberwachungsleistungen Bau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41732
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sachsen-Franken-Magistrale, 2. Ausbaustufe Gaschwitz (a) - Crimmitschau (a), Bauüberwachungsleistungen Bau
Dresden
Abschnitt ESTW Neukieritzsch (Böhlen (a) - Neukieritzsch (e)) und 1. BA ESTW Gößnitz (Lehndorf (a) - Gößnitz (a)):
Bauüberwachungsleistungen Bau 04/2020 bis 04/2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sachsen-Franken-Magistrale, 2. Ausbaustufe Gaschwitz (a) - Crimmitschau (a), Bauüberwachungsleistungen Bau
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
Abschnitt ESTW Neukieritzsch (Böhlen (a) - Neukieritzsch (e)) und 1. BA ESTW Gößnitz (Lehndorf (a) - Gößnitz (a)):
Bauüberwachungsleistungen Bau 04/2020 bis 04/2024
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT3 - Zusätzliche baubegleitende geotechnische Nachuntersuchungen durch geänderte Richtlinie 8044501
Zum 01.06.2021 änderte sich die Richtlinie 804.4501 - Integrale und semi-integrale Brücken mit großem Einfluss auf die noch in der Phase der Ausführungsplanung befindlichen Brückenbauwerke im Bauabschnitt Altenburg hat.
Daher wurden zustätzliche Erkundungen des Baugrunds an den EÜ’s Leipziger Str. und Kauerndorfer Allee erforderlich. Es wurden geotechnische Gutachten, die nicht im Leistungsumfang des ursprünglichen Hauptvertrags enthalten waren, angefertigt. Weiterhin waren zahlreiche Stellungnahmen zu aus dem Baugrund resultierenden Annahmen in der statischen Betrachtung der Ausführungsplanung erforderlich