Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37738
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
Die Änderung umfasst die Prüfung und Umsetzung der Anpassungsarbeiten an der Bauwerkskonstruktion 4N, ausgelöst durch eine aktualisierte AST (vom 28.01 und 08.02.22) seitens des AG. Aufgrund neuer Erkenntnisse aus dem Baugrundgutachten (vom 09.07.21) und neuer Empfehlungen des Prüfsachverständigen für Geotechnik, ist die Objektplanung in der Lph 2 in der Tragwerksplanung neu vorzunehmen. Ferner muss die Vorzugsvariante in der Lph 3 und Lph 4 als BIM-Planung fortgeführt werden. (MKA 17_12)
Die oben genannten Entwicklungen konnte der Auftragnehmer trotz Sorgfalt nicht vorhersehen. Die geänderte AST Seitens des AG und die neuen Erkenntnisse aus dem Baugrundgutachten führen zu einer erforderlichen Umplanung des BW4N. Kernaufgabe des beauftragten AN für die Teilmaßnahme 4 ist und bleibt die Planung der Netz-Infrastruktur, um den avisierten Neubau des Haltepunktes Köln Messe/Deutz mit zwei S-Bahn-Gleisen und einen S-Bahnsteig zu ermöglichen. Daher ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht.