Erfassung und Darstellung der Bestandsanlagen, Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA60132
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung und Darstellung der Bestandsanlagen, Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main
Erfassung und Darstellung der Bestandsanlagen mittels LiDAR als Voraussetzung der ETCS Einführung sowie die Schaffung einer digitalen Plattform als Grundlage für die Automatisierung im Bahnberieb
Schnellfahrstrecke Köln - Rhein/Main
Gemäß EU-Verordnung 1315/2013 (TEN-VO) sollen die EU-Mitgliedstaaten alle EU-Kernnetzkorridore mit dem europäischen Zugsicherungssystem European Train Control Sys-tem (ETCS) bis 2030 ausrüsten. Die Erfüllung der EU-Vorgabe ermöglicht auch die Umsetzung der Zielstellungen für einen zukunftsfähigen Bahnbetrieb, wie z.B. Erhöhung der Betriebsstabiliät, zeitliche Minimierung der Migrationsphase, Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs angesichts der demographischen Herausforderungen und Abkündigung eines Altsystems sowie die Schaffung einer digitalen Plattform als Grundlage für die Automatisierung im Bahnbetrieb. Als Grundlage für die spätere Planung nach der BIM-Methodik ist die digitale gleisgebundene Erfassung der planungsrelevanten Infrastruktur (Befahrung mit Laserscanner- und Kameraeinsatz) zur Erzeugung einer georeferenzierten dreidimensionalen eingefärbten Punktwolke, Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main ((Strecke 2690) beginnt in Köln-Steinstraße (km 9,158) und endet in Frankfurt am Main Stadion (km 173,571)). durchzuführen. Die planungsrelevanten Objekte müssen gebildet, benannt und mit Attributen versehen werden.
Im Falle von zeitlichen Verzögerungen z.B. durch Witterung oder zur Verfügung stehenden Trassen verlängert sich der Vertrag. Er Endet mit der werkvertraglichen Abnahme.
Der Auftraggeber behält sich vor zusätzliche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehende Leistungen (z.B. anschließende Gleisstücke, zusätzliche Bearbeitung der gewonnenen Daten) im Umfang von maximal 25 % zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien (Datei „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z. B. Zuschlagskriterienmatrix) im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 22FEA58263 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „22FEA58263“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen.
Zu allen nachfolgenden Eignungskriterien hat der Bewerber die geforderten Erklärungen und Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vollständig und strukturiert vorzulegen.
Wird eine der nachfolgenden Anforderungen mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die weiteren Vorgaben zur Abgabe des Teilnahmeantrages finden sich in den Bewerbungsbedingungen (Datei „Bewerbungsbedingungen pdf
0 Bewertung
Die Bewertung der geforderten Nachweise erfolgt in den Kategorien „Geeignet“ und „Nicht geeignet“:
- Geeignet
besagt, dass die Kriterien erfüllt werden und die geforderten Erklärungen sowie Nachweise bzw. die geforderten Zustimmungen vollständig und fehlerfrei vorlie-gen sowie aussagekräftig, nachvollziehbar und glaubhaft sind.
- Nicht geeignet
besagt, dass eines oder mehrere der unter „geeignet“ genannten Kriterien nicht, unvollständig oder mangelhaft erfüllt ist.
Wird also auch nur ein Punkt mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Davon abweichende Bewertungen werden bei dem jeweiligen Kriterium genannt. (z.B. I. und III.) Die vorstehenden grundsätzlichen Ausführungen gelten auch für III.1.3
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Eignungskriterium)
1. Der Bewerber hat eine Wirtschaftsauskunft (z.B. Bürgel), die nicht älter als 3 Monate sein darf, vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Eignung anhand dieser Auskünfte beurteilen.
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 1 zu ihrem Teilnahmeantrag bei
2. Es darf kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren dem Unternehmen anhängig sein (entsprechende Erklärung ist abzugeben, und falls später im Rahmen einer genaueren Bewertung seitens des Auftraggebers gefordert, sind ergänzend auch entsprechende Nachweise beizubringen).
Bitte füllen Sie die Bietereigenerklärung aus! Diese ist auch zum Nachweis nach Ziffer III auszufüllen.
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 2 zu ihrem Teilnahmeantrag bei
Bewertung:
Eine negative oder fehlende Angabe in der Wirtschaftsauskunft / Bietereigenerklärung können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen
Nachweis der grundsätzlichen fachlichen Eignung
(Eignungskriterium)
• Erfahrung in der digitalen gleisgebundenen Erfassung von Eisenbahnstrecken (Einsatz von 3D-Laserscanner)
Der Bieter hat den Nachweis zur bereits erfolgten Befahrung einer Eisenbahnstrecke zur Erfassung der Infrastruktur mit einer relativen Genauigkeit von mindestens 2 Zentimetern und einer absoluten Genauigkeit von mindestens 10 Zentimetern nachzuweisen (siehe auch Leistungsbeschreibung Kap. 6.2). Das konkrete Referenzprojekt mit den Ansprechpartnern des Auftraggebers ist zu benennen.
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 3 zu ihrem Teilnahmeantrag bei
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
• Erzeugung einer dreidimensionalen Punktwolke mit Objekterkennung, Attribuierung und Visualisierung
Der Bieter hat den Nachweis zur bereits erfolgten Erzeugung einer dreidimensionalen Punktwolke mit Objekterkennung, Attribuierung und Visualisierung als Lageplan vorzule-gen. Das konkrete Referenzprojekt mit den Ansprechpartnern und Kontaktdaten des Referenzgebers sind zu benennen.
Bewertung: Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 4 zu ihrem Teilnahmeantrag bei
• Qualifikation/Projekterfahrung der vorgesehenen Projektleitung des Bewerbers
Es ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb die Projektleitung des Bieters Berufserfahrung in der Leitung von Vermessungsprojekten für Eisenbahninfrastrukturprojekte hat. Diese Erfahrung darf nicht nur ge-ringfügig sein.
Zusätzlich ist zu bestätigen, dass an der vorgesehenen Projektleitung des Bieters auch ein Vermessungsingenieur (m/w/d) beteiligt sein wird, der eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorweist.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 5 zu ihrem Teilnahmeantrag bei
• Technische Ausstattung des Bewerbers
Der Bewerber hat seine technische Ausstattung nachzuweisen und darzulegen, dass die-se unter Berücksichtigung auch sonstiger Aufträge ausreichend ist, um das Projekt zeit-gerecht zu realisieren. Es muss klar ersichtlich sein, dass mit dieser technischen Ausstattung die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können. Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte technische Ausstattung durch die vorgesehenen Mitarbeiter angewendet werden kann. Ferner ist aufzuzeigen, welche Rückfallmöglichkeiten der Auftragnehmer plant/ihm zur Verfügung stehen für den Fall, dass die technische Ausstattung für die Erfassung nicht einsatzfähig sein sollte (z.B. Verzögerung in anderem Projekt oder technischer Defekt an der Ausstattung o.ä.). Die Darlegung hat konkret zu erfolgen, z.B. durch Erklärung eines anderen Unternehmen, im Eintrittsfalle die benötigte Technik zur Verfügung zu stellen.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 6 zu ihrem Teilnahmeantrag bei
— alle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen,
— alle in der Anlage „Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen,
— nur diejenigen Bewerber oder Bietergemeinschaften, die die in der Anlage „Eignungskriterien“ geforderten Nachweise vollständig vorlegen, die genannten Mindestanforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert,
— maßgeblich zur Wahrung der Fristen sind immer der Zeitpunkt des Uploads sowie die Einreichung im Bieterportal der Deutschen Bahn AG,
Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.
Bietergemeinschaft deutschen Rechts oder gleichwertig. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter mit Abgabe des Teilnahmeantrages benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.